Erinnerung bezüglich der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Die 13 stellige nationale Identifikationsnummer (Matrikelnummer) muss auf jeder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vermerkt sein welche an die CNS gesendet wird. Wenn der Arzt diese Nummer nicht vermerkt hat, kann der Versicherte die Nummer selbst hinzufügen.

Diese Nummer findet man entweder auf der Eintrittserklärung des Gemeinsamen Zentrums für soziale Sicherheit (Centre commun de la sécurité sociale/CCSS), oder auf der luxemburgischen Sozialversicherungskarte.

Ab dem 1. August 2017 sieht die Abteilung für Geldleistungen sich nicht mehr in der Lage Dokumente zu verarbeiten, welche besagte Matrikelnummer nicht enthalten.

 

 

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