Adressänderungen von versicherten Grenzgängern

Wenn ein versicherter Grenzgänger innerhalb seines Wohnlandes oder in ein anderes Land (ausser Luxemburg) umzieht, muss er selbst der CNS diese Adressänderung melden.

Es ist nicht der Arbeitgeber der diesen Schritt bei der CNS zu unternehmen hat.

Um die Adresse in der Datenbank der CNS zu ändern, muss der Versicherte eine Meldebestätigung, ausgestellt von der Gemeinde, vorlegen.

Es ist wichtig, dass der Versicherte die CNS umgehend über die Adressänderung in Kenntnis setzt um Rücksendungen zu vermeiden.

 

 

 

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