Urlaub aus familiären Gründen

Das System, in dem ein Elternteil im Prinzip über 2 Tage Urlaub pro Kalenderjahr verfügt, um während der Erkrankung seines Kindes unter 15 Jahren anwesend zu sein, wird durch ein Mechanismus ersetzt, das den Eltern ermöglichen soll, die bewilligten Urlaubstage für die Erkrankung ihres Kindes mit mehr Flexibilität nehmen zu können und somit mehr Tage für ihr krankes Kind zur Verfügung zu haben, und dies sogar bis zu einem höheren Alter.

Der Urlaub aus familiären Gründen hängt vom Alter des Kindes ab und setzt sich zusammen wie folgt:

  • Für ein Kind im Alter von 0 bis zum nicht vollendeten 4. Lebensjahr: 12 Tage
  • Für ein Kind im Alter von 4 bis zum nicht vollendeten 13. Lebensjahr: 18 Tage
  • Für ein Kind im Alter von 13 bis zum nicht vollendeten 18. Lebensjahr und hospitalisiert: 5 Tage

Der Urlaub aus familiären Gründen kann in halbe Tage aufgeteilt werden.

 

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