Kontaktlinsen

Kostenübernahme bei verschiedenen Pathologien

Liste der Pathologien

Die Kosten für Kontaktlinsen werden bei den folgenden Pathologien von der Krankenversicherung übernommen, aufgrund einer ordnungsmäßig begründeten Verordnung:

  1. Ametropie von mehr als 6 Dioptrien,
  2. unregelmäßiger Astigmatismus unter der Bedingung, dass die Verbesserung der Sehkraft mindestens 20% im Vergleich zu normalen Gläsern beträgt,
  3. Keratokonus,
  4. ein- und beidseitige Aphakie,
  5. Aniseikonie,
  6. Anisometropie von mehr als 3 Dioptrien,
  7. Stiernystagmus,
  8. Anisocorie,
  9. Hornhautdystrophie,
  10. fortschreitende genetische Myopie,
  11. Hornhaut- oder Skleraverletzung.

  12. Für folgende Krankheiten ist eine Genehmigung des kontrollärztlichen Diensts der sozialen Sicherheit erforderlich:

  13. Gesichts- oder Schädeltrauma, welches das Tragen einer Brille erschwert,
  14. Überempfindlichkeit der Haut, durch die das Tragen einer Brille unmöglich ist (Materialallergie).

Zwecks Geltendmachung bei der Krankenversicherung ist der betreffenden Rechnung die ärztliche Verordnung mit Angabe der Nummer der entsprechenden Pathologie beizufügen.

Die Übernahme erfolgt nach den im Abkommen zwischen der CNS und dem Verband der Optiker und Optometristen des Großhertzogtum Luxemburg vorgesehenen Tarifen.

Im Kontaktlinsenpreis enthaltene Leistungen und Lieferungen

Die Lieferung von Kontaktlinsen, deren Kostenübernahme durch die Krankenversicherung vorgesehen ist, begreift:

  • Die Termine für Anproben, Anpassung und Kontrollen, welche in einer, mit den geeigneten Prüfinstrumenten ausgestatteten, Spezialpraxis durchgeführt werden.
  • Die erste Lieferung in (wasser)dichten Spezialetuis mit der Lösung für die Sterilisation, die Hydrophilie und die isotonische Behandlung der Kontaktflächen.

Die Leistung von vier Terminen für Anprobe, Anpassung und Kontrolle die innerhalb der zwölf Monate nach Erhalt der Kontaktlinsen stattfinden.

Falls binnen dreißig Tagen nach der ersten Anprobe der Kontaktlinsen eine Unverträglichkeit im vorderen Augenabschnitt festgestellt wird und deshalb, nachdem zwei neue Anproben innerhalb der zwei Monate nach der ersten Anprobe stattgefunden haben, die von der Krankenversicherung übernommenen Kontaktlinsen nicht geliefert werden können, dürfen lediglich die drei Probetermine in Rechnung gestellt werden.

  • Die Auswechslung der Kontaktlinsen im Rahmen der vertraglichen Garantien.

Erneuerungsfrist

Die Erneuerungsfrist für Kontaktlinsen beträgt drei Jahre es sei denn es liegt eine, wie schon bei den Brillen beschriebene, Veränderung der Dioptrie oder eine sonstige präzise medizinische Indikation vor.

Zahlungsart

Der Versicherte bezahlt die Rechnung des Optikers und beantragt die Rückerstattung bei seiner zuständigen Kasse.

Er muss die quittierte Originalrechnung an seine zuständige Krankenkasse senden. Die 13-stellige nationale Identifikationsnummer muss vermerkt sein.

Im Rahmen der vollständigen Rückerstattung (sofern alle Rückerstattungsbedingungen erfüllt sind, siehe unten) muss der Rechnung die originale ärztliche Verschreibung beigefügt werden.

Für einen ersten Rückerstattungsantrag muss eine Bescheinigung der Bankverbindung (relevé d'identité bancaire RIB) beigefügt werden. Die Zusendung jeglicher Post an die CNS ist innerhalb von Luxemburg portofrei.

Rückerstattungssatz

Vollständige Rückerstattung

Die Kosten für Kontaktlinsen werden zu 100% der vertraglichen Kassentarife zurückerstattet, sofern alle Rückerstattungsbedingungen erfüllt sind. Zwecks Geltendmachung bei der Krankenversicherung muss die ärztliche Verordnung der betreffenden Rechnung beigefügt werden.

Kostenübernahme für Kontaktlinsen mittels einer Brillenpauschale

Wenn der Versicherte keine der Voraussetzungen für die Kostenübernahme von Kontaktlinsen erfüllt, aber die Voraussetzungen für die Kostenübernahme eines Brillengestells und von Brillengläsern, kann er die Kostenübernahme für Kontaktlinsen mittels einer Brillenpauschale beantragen, dessen Betrag sich wie folgt zusammensetzt:

  • Dem Betrag von dreißig Euro (30€), der dem Kostenübernahmesatz für ein Gestell entspricht.
  • Dem Betrag, der dem Preis der Gläser entspricht, die bei der Lieferung einer Brille übernommen worden wären.

Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für Kontaktlinsen nur, wenn die Rechnung die Refraktionswerte der Brillengläser enthält.

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