Administrative Kontrolle

Die CNS kann Verwaltungskontrollen von Personen durchführen, die wegen Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig sind, und zwar sowohl für den Zeitraum, in dem der Arbeitgeber für die Lohnfortzahlung verantwortlich ist, als auch für den Zeitraum, in dem die CNS das Krankengeld auszahlt.

Die Kontrollen können sowohl auf Initiative der CNS als auch durch den Arbeitgeber eingeleitet werden.

Der Antrag des Arbeitgebers muss schriftlich mit dem Online-Formular "Antrag auf administrative Kontrolle" eingereicht werden.

Begründung des Antrags

Bei der administrativen Kontrolle wird nur überprüft, ob die versicherte Person zu Hause ist, d. h. ob die Ausgangszeiten eingehalten werden. Der Gesundheitszustand des Versicherten wird NICHT überprüft.

Wenn der Arbeitgeber Zweifel an der Wahrhaftigkeit des ärztlichen Attests hat, hat er das Recht, eine Gegenuntersuchung durch einen Arzt seiner Wahl zu verlangen.

Um Informationen über die Formalitäten dieser Gegenuntersuchung zu erhalten, kann sich der Arbeitgeber an die ITM (Inspection du travail et des mines) wenden, da es sich um ein arbeitsrechtliches Verfahren handelt.

Achtung

Eine administrative Kontrolle ist KEINE medizinische Kontrolle.

Die CNS darf Anträge auf eine administrative Kontrolle aus Gründen, die mit medizinischen Fakten zusammenhängen, nicht annehmen.

Antragsprozedur

Das Online-Antragsformular muss durch den Arbeitgeber ordnungsgemäß ausgefüllt werden.

Das Formular muss vollständig ausgefüllt und der Antrag muss begründet werden.

Die Kontrolle

Die Kontrolle besteht aus einem Besuch zu Hause oder am Aufenthaltsort der Person, die krankgeschrieben ist.

Die kontrollierte Person wird eines Verstoßes gegen die Vorschriften der CNS verdächtigt, wenn sie sich zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht zu Hause aufhält. Im Falle der Abwesenheit hinterlässt die mit der Kontrolle beauftragte Person an der Adresse der kontrollierten Person eine Benachrichtigung mit Rückantwort mit der Aufforderung, den Grund ihrer Abwesenheit innerhalb von drei Tagen nach der Kontrolle schriftlich darzulegen, wobei das Datum des Poststempels als Meldedatum gilt.

Kontrollen zu Hause werden nur durchgeführt, wenn zu erwarten ist, dass die wegen Krankheit oder infolge eines Unfalls krankgeschriebene Person sich daheim aufhält und nicht berechtigt ist, das Haus zu verlassen. Kontrollen können auch an öffentlichen Orten durchgeführt werden.

Das Ergebnis der Kontrolle

Wenn die kontrollierte Person zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht zu Hause angetroffen wird und keine schriftliche Begründung in der vorgeschriebenen Form und in dem vorgesehen Zeitraum vorlegt, wird ihre Akte Gegenstand einer Untersuchung durch die CNS, die ein Ordnungsgeld erheben kann.

Wenn die Vermutung eines Verstoßes gegen die Vorschriften sich dadurch bestätigt, dass die Person, die Gegenstand einer Kontrolle war, keinen annehmbaren Grund für ihre Abwesenheit in der vorgeschriebenen Zeit und Form nennt, wird der Arbeitgeber nach Ablauf der Frist, die dem Versicherten zur Erklärung seiner Abwesenheit eingeräumt wurde, von dem Ergebnis der Kontrolle in Kenntnis gesetzt.

Die CNS prüft die Richtigkeit der angegebenen Begründung. Wenn Zweifel bestehen, wird die CNS eine Untersuchung einleiten.

In bestimmten Fällen, in denen die Kontrolle andere Verstöße feststellt (sportliche Aktivitäten, Verlassen der Wohnung in den ersten 5 Tagen der Krankschreibung oder zu/an nicht erlaubten Zeiten/Orten, usw.), werden diese Tatsachen in dem vom Kontroller erstellten Protokoll schriftlich festgehalten.

Die vom Präsident der CNS verhängten Strafen

Die vom Präsident der CNS verhängten Strafen bei Verstoß gegen die Vorschriften können Ordnungsbußen sein. Im Wiederholungsfall können höhere Bussgelder verhängt werden.

Gegen die vom Verwaltungsrat der CNS verhängten Strafen kann beim Sozialgericht (conseil arbitral) Widerspruch oder Berufung eingelegt werden.

Verzeichnis der Strafen

Arbeitgeber, die sich mit einem Angestellten wegen Verdachts auf missbräuchliches Fernbleiben von der Arbeit in einem Rechtsstreit befinden, sowie Arbeits- und Sozialgerichte, die mit einem Rechtsstreit befasst sind, können bei der CNS ein Verzeichnis der gegen einen Versicherten wegen missbräuchlichen Fernbleibens von der Arbeit definitiv verhängten Strafen anfordern.

Diese Verzeichnisse enthalten keine medizinischen Daten und beschränken sich auf die Auflistung der im Verlauf der 12 vergangenen Monate seit dem oben erwähnten Antrag endgültig verhängten und rechtskräftig gewordenen Strafen.

Hinweis

Der vollständige Text der anzuwendenden satzungsmäßigen Bestimmungen (Artikel 191 bis 217) kann unter "Mehr dazu" eingesehen werden.

Nur der offizielle Text in Französisch ist rechtsgültig.

 

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