Vermarktete Arzneimittel

Damit ein Arzneimittel in Luxemburg vermarktet wird muss es folgende Bedingungen erfüllen:

  • eine in Luxemburg gültige und vom Gesundheitsministerium erstellte Marktzulassung besitzen
  • Vergabe eines öffentlichen Preises durch das Ministerium für soziale Sicherheit

Diese Liste ist nicht zu verwechseln mit der vom Gesetzbuch der Sozialen Sicherheit vorgesehenen "Positivliste", welche ausschließlich die von der Krankenversicherung übernommenen Arzneimittel enthält.

Die CNS lehnt jegliche Verantwortung bezüglich des Gebrauchs der in dieser Liste enthaltenen Informationen ab, weil sie nicht der Verfasser ist.

 

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