Nach Inkrafttreten der neuen Indextranche mit einer 834,76-Punkte-Gehaltsskala am 1. Januar 2020, werden die Werte der Schlüsselbuchstaben in den Nomenklaturen der Leistungserbringer (Ärzte, Zahnärzte, Krankenpfleger, Physiotherapeuten, Psychomotoriker, Hebammen, Logopäden, Ernährungsberater, Palliativmediziner) ab dem 1. Januar 2020 um 2,5 % erhöht.