Einlösung von CNS Schecks bei der Post

Die Versicherten können weiterhin eine Rückerstattung per Scheck von der CNS erhalten und diesen in einem POST-Büro einlösen.

Die von der Post mitgeteilte Entscheidung, Schecktransaktionen zum 01.10.2020 zu beenden, betrifft nur Postschecks und keine CNS Schecks.

Wichtig: Angesichts der aktuellen Situation im Zusammenhang mit Covid-19 sind alle CNS-Zweigstellen nur nach Terminvereinbarung zugänglich. Einen Termin kann über MyGuichet (http://guichet.lu/rdv-cns) oder telefonisch unter 2757-1 beantragt werden. Ohne Termin können unsere Agenten Sie nicht empfangen.

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