Für die Bearbeitung jeglicher Anträge muss die 13-stellige Matrikelnummer immer angegeben werden.
Bankkonto
Der Antrag auf Änderung eines Bankkontos bei der CNS wird über MyGuichet gestellt unter folgendem Link.
Sie können das Online-Verfahren über MyGuichet mit oder ohne LuxTrust-Authentifizierung nutzen.
Achtung
Dem Antrag muss eine Bescheinigung Ihrer Bankverbindung (Relevé d'identité bancaire - RIB) von Ihrem Finanzinstitut beigefügt werden. Die Bescheinigung der Bankverbindung muss zwingend den Namen der Person enthalten, die die Bankverbindung ändern möchte.
Ohne dieses Dokument kann Ihr Antrag nicht berücksichtigt werden.
Wie sieht eine Bescheinigung Ihrer Bankverbindung (relevé d'identité bancaire RIB) aus?
Eine Bescheinigung Ihrer Bankverbindung ist ein offizielles Dokument, welches von Ihrer Bank oder anderen Finanzinstituten in Luxemburg oder im Ausland ausgestellt werden kann.
In Luxemburg (und auch in anderen Ländern) gibt es dieses Dokument in Form einer Bescheinigung; es kann sein, dass Ihre Bank dies nur in Briefform ausstellt.
Dieses Dokument soll Auskunft geben über den Namen des Kontoinhabers, die IBAN Nummer und die BIC/SWIFT Nummer des Bankkontos.
Ein Kontoauszug oder eine Kopie Ihrer Karte reichen leider nicht aus.
Im deutschsprachigen Raum wird das RIB in der Regel als "Bankidentifikation" oder "Bescheinigung einer Bankverbindung" bezeichnet.