Zahlungsart
Der Versicherte bezahlt die Rechnung des Optikers und beantragt die Rückerstattung bei seiner zuständigen Kasse.
Er muss die quittierte Originalrechnung an seine zuständige Krankenkasse senden. Die 13-stellige nationale Identifikationsnummer muss angegeben werden.
Eine originale ärztliche Verschreibung muss der Rechnung beigefügt werden, wenn die Erstattung für getönte Gläser oder für eine Brille für Kinder unter 14 Jahren beantragt wird (die ärztliche Verschreibung ist nicht erforderlich für den Ersatz beschädigter Gläser innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Erstkauf).
Für einen ersten Rückerstattungsantrag muss eine Bescheinigung der Bankverbindung (relevé d'identité bancaire RIB) beigefügt werden. Die Zusendung jeglicher Post an die CNS ist innerhalb von Luxemburg portofrei.
Kostenübernahme
Das Brillengestell
Die Versicherten können ihre Brillengestelle frei auswählen. Zusätzlich zu den Brillengestellen deren Preis frei vom Verkäufer festgelegt wird, haben die Versicherten die Wahl zwischen vier Herren- und vier Damenmodellen, deren Verkaufspreis den von der Krankenversicherung zurückerstatteten Betrag nicht übersteigen darf. Die Kosten für Brillengestelle werden bis zu einem Betrag von dreißig Euro (30,00 €) zurückerstattet. Der Versicherte hat Anrecht auf eine konstante Verfügbarkeit dieser Brillengestelle.
Die Gläser
Die Kosten für Brillengläser werden zu den zwischen der Krankenversicherung und der Berufsgruppe der Optiker vertraglich vereinbarten Tarifen zurückerstattet (Konvention mit den Optikern).