Erstattungssätze
Die Reisekostenpauschale wird in Höhe von zwanzig Cent (0,20 €) pro Kilometer der kürzesten Strecke zwischen dem Wohnort des Begünstigten bei Fahrtantritt und dem Behandlungsort gewährt.
Die spezielle Reisekostenpauschale wird derzeitig in Höhe von 751,28 € gewährt.