Transport per Taxi

Erstattungssatz

Bevor sich der Versicherte für ein Transportunternehmen entscheidet obliegt es ihm, sich bei dem Transportunternehmen im Voraus zu informieren, welche Kosten eventuell für ihn entstehen. Transportunternehmen dürfen Zuschläge in Rechnung stellen, welche die von der Krankenkasse übernommenen Beträge überschreiten.

Transporte per Taxi werden pro Kilometer der kürzesten Strecke zwischen dem Ort des Zusteigens der versicherten Person und dem Behandlungsort bis zu einem Höchstbetrag von einem Euro und vierzig Cent (1,40 €) für einfache Fahrten und bis zu einem Höchstbetrag von siebzig Cent (0,70 €) für Hin- und Rückfahrt der Person erstattet.

Wartezeiten werden nur für Hin- und Rückfahrten mit demselben Ausgangs- und Zielpunkt und nur bis zur Höchstgrenze des erstattungsfähigen Tarifs für eine einfache Hinfahrt erstattet.

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