Rückerstattungsprozedur

Einige Ratschläge für eine schnelle und effektive Rückerstattung

Die CNS erhält jeden Tag ungefähr 15.000 Rechnungen von seinen Versicherten. Um die Akten schnellstmöglich bearbeiten zu können, ist es unerlässlich die nachfolgenden Dokumente und Informationen zur Verfügung zu haben.

Notwendige Dokumente und Informationen

Das Original der Honorarquittung

Um die Rückerstattung der bezahlten Arztkosten anzufragen muss man der Kasse die Originale der Honorarquittungen oder anderer Arztkosten übermitteln. Die Kopien der Rechnungen oder Honorarquittungen sowie Scans werden nicht rückerstattet.

Es ist empfehlenswert, dass Sie darauf achten eine Kopie der Rechnungen zu behalten. Diesen Dienst bietet die CNS nicht an.

Der Zahlungsbeleg

Die Kosten der Rechnungen und Honorarquittungen müssen vorausgezahlt werden. Zwecks Rückerstattung müssen die Honorarquittungen oder Rechnungen ordnungsgemäß beglichen sein oder einen beigefügten Zahlungsbeleg enthalten.

Als Zahlungsbeleg gilt Folgendes:

  • der Vermerk "pour acquit le (Betrag erhalten am)", gefolgt von der Unterschrift des Arztes/Anbieters und dem Datum der Zahlung
    ODER
  • Stempel/Unterschrift des Geldinstituts mit dem Vermerk "payé (bezahlt)", "pour acquit (Betrag erhalten)", "virement exécuté (Überweisung ausgeführt)", ...
    ODER
  • Banklastschrift (Luxemburg)

Belege von ausländischen Banken (z.B. Kontoauszüge) können nur akzeptiert werden, wenn sie Folgendes enthalten:

  • die Ausführung der Zahlung,
  • das Zahlungsdatum und
  • die auf der betreffenden Rechnung angegebene Referenznummer.

Der Zahlungsbeleg muss deutlich nachweisen, dass die zu zahlende Summe von Ihrem Bankkonto abgebucht wurde.

Wichtig: Auf der Lastschrift / dem Kontoauszug muss in jedem Fall die auf der Rechnung angegebene Referenznummer vermerkt sein.

Die Rechnungen oder Honorarquittungen welche über ein Internet Banking System bezahlt wurden werden aufgrund einer Lastschriftanzeige rückerstattet und nicht aufgrund eines einfachen Zahlungsauftrages. Die Lastschriftanzeige kann über Ihr Onlinekonto gedruckt werden. Abhängig von der Funktionsweise der verschiedenen Onlinekonten welche von den Banken zur Verfügung gestellt werden, kann ein solches Dokument im Prinzip am Folgetag des Zahlungsauftrages gedruckt werden.

Screenshots werden nicht akzeptiert!

Die Angabe des Bankkontos

Falls es sich um Ihre erste Anfrage bezüglich einer Rückerstattung handelt, vergessen Sie nicht uns Ihre Bankverbindung (BIC Code und IBAN) mitzuteilen. Bitte schicken Sie uns auch einen Bankkundenausweis ausgestellt von ihrer Bank mit.

Es wird empfohlen, die Bankverbindung bei Erhalt des Abrechnungsbelegs zu überprüfen.

Wenn die Bankdaten korrekt sind und die Rückerstattung auf das richtige Konto erfolgt ist, ist es nicht nötig Ihrem nächsten Erstattungsantrag Ihre Bankverbindung hinzuzufügen. Einmal mitgeteilt, wird Ihre Bankverbindung von der CNS gespeichert. Eine erneute Mitteilung derselben Bankverbindung würde nur eine zusätzliche Kontrolle der gespeicherten Daten und somit eine eventuelle Verspätung der Rückerstattung mit sich ziehen.

Antrag auf Erstattung an eine andere Person als die Hauptversicherte

Das Formular "Antrag auf Erstattung an eine andere Person als die Hauptversicherte" muss Ihrem Antrag auf Erstattung per Post beigefügt werden, wenn :

  • Sie die medizinischen Kosten einer nicht bei ihnen mitversicherten Person bezahlt haben ;
  • Sie Ihre eigenen medizinischen Kosten bezahlt haben, für den Fall, dass Sie selbst mitversichert sind.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite "Antrag auf Erstattung an eine andere Person".

Die nationale Identifikationsnummer

Ihr Schreiben muss Ihren Namen, Vornamen, Adresse und 13-stellige nationale Identifikationsnummer enthalten.

Einige Details

  • Sie müssen darauf achten, der CNS Ihre Adressänderung mitzuteilen um den Abteilungen der CNS zu erlauben, Ihnen Ihre Post ordnungsgemäß zuzustellen.
  • Ihre Rechnungen können nicht rückerstattet werden falls Sie nicht oder nicht mehr versichert sind oder die Mitgliedschaft Ihrer Familienangehörigen nicht oder nicht mehr in Ordnung ist. In dem Fall wird die zuständige Abteilung Sie per Post benachrichtigen. Die CNS bemüht sich Ihre Akte so schnell wie möglich zu bearbeiten.
  • Auslandrechnungen werden im Prinzip jedoch erst rückerstattet nach Erhalt der Mitteilung der Kasse des Landes in dem die Leistungen erbracht wurden.

Frist für den Rückerstattungsantrag

Sie haben ab dem Tag, an dem Sie die Rechnung bezahlt haben, 2 Jahre Zeit, um bei der CNS die Erstattung der Kosten zu beantragen. Nach Ablauf dieser Frist wird der Antrag auf Erstattung abgelehnt.

Zum letzten Mal aktualisiert am