Krankenhäuser in Luxemburg

Zum Krankenhaussektor in Luxemburg zählen die Akutspitäler, sowie das "Centre hospitalier neuro-psychiatrique", das "Centre national de rééducation et de réadaptation fonctionnelles (Rehazenter)", das "Institut national de chirurgie cardiaque et cardiologie interventionnelle" für Herz-Chirurgie und das "Centre pour radiothérapie François Baclesse" in Esch-sur-Alzette.

Liste der Krankenhauseinrichtungen (12 Einrichtungen im Ganzen)

Ablauf des Aufenthalts

Mit Ausnahme von Notfallsituationen hat der Patient das Recht, das Krankenhaus und den dort praktizierenden Arzt frei zu wählen.

Die stationäre Behandlung

Die Aufnahme in die stationäre Behandlung einer versicherten Person geschieht unter der Verantwortung eines zugelassenen Arztes des Krankenhauses, das Datum und die Uhrzeit der Aufnahme des Patienten einträgt. 

Am Ende des stationären Aufenthalts legt der behandelnde Arzt ein Datum fest, an dem der Versicherte das Krankenhaus verlassen kann.

Die ambulante Behandlung

Ambulante Behandlungen finden unter den gleichen Umständen statt wie die von Sprechstunden/Behandlungen in Arztpraxen.

Der Patient hat zu jeder Zeit das Recht, das Krankenhaus zu verlassen, dies auf eigenes Risiko. Wenn das Verlassen des Krankenhauses eine Gefahr für den Patienten darstellt und es gegen ärztlichen Ratschlag stattfindet, muss der Patient eine Ausgangsbescheinigung gegen ärztlichen Ratschlag unterzeichnen, nachdem er über die Risiken seines Ausgangs informiert wurde.

Definition Standardzimmer: ein oder mehrere Waschbecken, eine Toilette, eine Dusche und ein Krankenpflegerrufsystem mit integriertem Radio

Was wird übernommen?

Die ambulante oder stationäre Behandlung im Krankenhaus, genauso wie der Aufenthalt in einem Standardzimmer, mit Ausnahme der Arzthonorare, werden vollständig übernommen.

Die behandelnden Ärzte müssen die Leistungen, die in der Tabelle der Nomenklatur der Leistungen der Ärzte und Zahnärzte vorgesehen sind, in Rechnung stellen.

Das Krankenhaus informiert den Patienten auf angemessene Weise über die finanziellen Bedingungen seines Aufenthalts, inklusive der Beträge zu Lasten des Patienten.

Die maximale Kostenübernahme

Die CNS übernimmt einen Krankenhausaufenthalt in Standardzimmern ohne Aufpreis.

Im Fall eines Krankenhausaufenthalts eines Kindes unter 14 Jahren werden die Aufenthaltskosten (Berietstellung eines Bettes), mit Ausnahme der Verpflegungskosten für die Gegenwart einer Begleitperson, von der Krankenversicherung übernommen.

Unterkunft: ein Aufenthalt, bei dem keine weitere Behandlung durchgeführt wird, sondern der Patient auf seine Entlassung wartet, ein klassischer Fall ist ein Patient der auf einen freien Platz in einem Altersheim wartet  

Was wird nicht übernommen?

Behandlungen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden

Leistungen, die nicht in der Gesetzgebung, Regelungen und geltenden Statuten vorgesehen sind, werden nicht übernommen, wie z. B.: Unterkunft, plastische Chirurgie (es sei denn es besteht eine Vereinbarung mit dem Kontrollarzt oder eine Komplikation, die durch eine erste Behandlung hervorgerufen wurde).

Beträge zu Lasten des Patienten (Standardzimmer)

Täglicher Beitrag:

  • versicherte Personen, mit Ausnahme von Kindern unter 18 Jahren, leisten für ihren stationären Aufenthalt einen Beitrag von 25,50 € pro angefangenen Hospitalisationstag bis zu einem Maximum von 30 Tagen pro Kalenderjahr. Im Fall eines Krankenhausaufenthaltes bei einer Entbindung muss dieser Beitrag in den ersten 12 Tagen nicht geleistet werden;
  • versicherte Personen, mit Ausnahme von Kindern unter 18 Jahren, die zur Überwachung oder in die Tagesklinik zugelassen wurden, leisten für ihren Aufenthalt einen Beitrag von 12,75 € pro Tag. Für Behandlungen in der tagesklinischen Psychiatrie sind spezifische Regeln vorgesehen.

Diverse Aufpreise (persönliche Ansprüche/Einzelzimmer)

Persönliche Ansprüche:

  •  Telefon, TV, Internetzugang usw.

Einem Aufenthalt im Einzelzimmer folgt:

  • die Berechnung eines Aufpreises pro Tag je nach Art des belegten Zimmers. Der Aufpreis pro Tag variiert je nach Art des belegten Zimmers (mit oder ohne Dusche, usw.);
  • ein Zuschlag der Arzthonorare von 66%. In diesem Fall hat der Arzt und alle anderen behandelnden Ärzte (Anästhesist usw.) das Recht, einen Tarif zu berechnen der sechsundsechzig Prozent (66%) höher ist als der offizielle Tarif, der für medizinische Leistungen in Standardzimmern berechnet wird.

Der Aufpreis pro Tag für ein Einzelzimmer und der Zuschlag von 66% werden nicht von der Krankenkasse übernommen.

Zuschlag von 66%

Ein Zuschlag des Tarifs von 66% kann nur berechnet werden, wenn der Aufenthalt in einem Einbettzimmer medizinisch notwendig ist.

Leistungen, die im Operationssaal erbracht wurden, können ebenfalls um 66% erhöht werden, sogar wenn das Einzelzimmer durch die versicherte Person erst 48 Stunden nach dem chirurgischen Eingriff oder nach Verlassen der Intensivstation belegt wird.

Wenn im Zuge eines Krankenhausaufenthalts mehrere chirurgische Eingriffe vorgenommen werden, wovon mindestens einer nicht von der Krankenversicherung übernommen wird, werden die Kosten, die während des Krankenhausaufenthalts angefallen sind und die normalerweise zu Lasten der Krankenversicherung sind nur übernommen, wenn der bedeutendste Eingriff übernommen wird.

Rückerstattung

Zahlungsart und Rückerstattungssatz

Zahlungsart

Rechnung für Krankenhausleistungen

Diese Rechnung umfasst die Krankenhauskosten für die verschiedenen Besuche in den Einheiten oder Dienststellen des Krankenhauses. Für eine von der Krankenkasse übernommene Behandlung wird diese Rechnung direkt von dem Krankenhaus an die CNS übermittelt und wird von dieser übernommen.

Rechnung für Ärztehonorare

Jeder Arzt, der im Rahmen einer Krankenhausbehandlung (ambulant oder stationär) aufgesucht wird, stellt seine eigenen Honorarabrechnungen auf. Der Versicherte muss die Kosten im Voraus bezahlen und den Antrag auf Rückerstattung an die CNS senden.

Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt von mehr als drei Tagen oder bei einer Honorarabrechnung pro Fachbereich von mehr als 100 EUR kann der Arzt die Honorarabrechnungen jedoch direkt an die CNS senden.

Rückerstattungssatz

Rechnung für Krankenhausleistungen

Diese Rechnungen werden vollständig von der CNS übernommen.

Rechnung für Ärztehonorare

Die Honorarabrechnungen im Rahmen einer ambulanten Behandlung werden für Erwachsene in Höhe von 88% der festgelegten Tarife übernommen und zu 100% für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Bei stationärer oder teilstationärer Behandlung (=ambulant unter Überwachung) werden die Honorarabrechnungen der Ärzte in Höhe von 100% der Tarife, die in der Ärztenomenklatur stehen, übernommen (ohne die 66%ige Erhöhung bei einer Behandlung im Einzelzimmer).

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