Häufig gestellte Fragen - Referenzarzt

Welche Patienten sind vom Referenzarzt-System betroffen?

Um einen Referenzarzt wählen zu können, muss der Patient die folgenden beiden Voraussetzungen erfüllen:

  • Er muss zumindest eine Langzeiterkrankung haben, deren Schweregrad oder chronischer Verlauf eine verlängerte Behandlung sowie einen erheblichen Abstimmungsbedarf aufgrund der Beteiligung mehrerer Leistungserbringer erfordert.
  • Er muss bei der Agence Santé eine Austauschakte (DSP) haben.

Langzeiterkrankungen werden im Anhang 1 des Abkommens zwischen der CNS und der AMMD definiert. Es handelt sich um eine Liste mit 32 Langzeiterkrankungen, wie beispielsweise Multiple Sklerose, Alzheimer, Parkinson, Mukoviszidose usw.

Was ist ein Referenzarzt?

Der Referenzarzt kennt den Patienten am besten und ist für diesen bei gesundheitlichen Problemen erster Ansprechpartner. Er spielt eine zentrale Rolle bei der medizinischen Betreuung von Patienten, auf die das Referenzarzt-System abzielt (siehe Frage 1). Der Referenzarzt hat vor allen Dingen folgende Aufgaben:

  • Koordination der Versorgung und Sicherstellung einer optimalen medizinischen Betreuung;
  • gegebenenfalls die Weiterleitung seiner Patienten zu anderen Gesundheitsexperten (Fachärzte, Krankengymnasten usw.);
  • Verwaltung der Krankenakte und Zusammenführung aller Informationen zur Versorgung und zum Gesundheitszustand seiner Patienten (Untersuchungsergebnisse, Diagnosen, Behandlungen usw.);
  • regelmäßige Nachverfolgung des Inhalts der Austauschakte (DSP).

Diese Aufgaben sind im Art. 19bis des Sozialversicherungsgesetzes definiert.

Was ist eine Austauschakte (DSP)?

Die Austauschakte (DSP), die von der Agence eSanté verwaltet und bereitgestellt wird, ist eine gesicherte elektronische Gesundheitsakte des Patienten zwischen den und für die Gesundheitsexperten, die ihn behandeln. Der Patient kann seine Austauschakte, die ihm kostenlos zur Verfügung gestellt wird, unmittelbar kontrollieren. Der Zugriff auf die Austauschakte ist allein dem Patienten und den in Luxemburg zugelassenen Experten, die ihn betreuen, vorbehalten. Letzteren gewährt der Patient das Zugriffsrecht.

Das Hauptziel der Akte besteht darin, den Austausch zwischen Gesundheitsakteuren zu erleichtern und so eine besser abgestimmte Betreuung des Patienten durch eine Zentralisierung aller wichtigen Informationen zu seinem Gesundheitszustand zu erlauben. So fasst die Austauschakte die zwecks einer optimalen Betreuung des Patienten erforderlichen relevanten Gesundheitsdaten zusammen, vor allen Dingen die Ergebnisse radiologischer und/oder biologischer Untersuchungen, die Sprechstunden- und Krankenhausberichte, die Verschreibungen usw.

Die Austauschakte ist ein gemeinsames Instrument von Gesundheitsexperten und steht dem Patienten zur Verfügung.

Um einen hohen Sicherheitsgrad und den Schutz der Daten zu garantieren, hat die Agence eSanté strengste Maßnahmen zur technischen Sicherheit vorgesehen.

In Abstimmung mit der CNPD wurde die Austauschakte seit Juni 2015 in einer Pilotphase mit Patienten eingesetzt, die einen Referenzarzt angegeben hatten. Seit Ende September 2015 kann die Agence eSanté die Austauschakte auch Personen ohne Referenzarzt vorschlagen, wenn ein freiwilliger Eröffnungsantrag gestellt wird. Nach der Validierung des Pilotprojekts ist der Einsatz der Austauschakte für alle Patienten vorgesehen. Die großherzogliche Verordnung mit der Anwendung von Artikel 60b und 60c des Sozialversicherungsgesetzes soll Anfang 2017 in Kraft treten.

Ausführlichere Angaben finden Sie in den Informationen und den Dokumenten auf der Website der Agence eSanté (www.esante.lu), darunter auch die Broschüre „Le Dossier de Soins Partagé (DSP) - Découvrez l’essentiel sur votre dossier de santé électronique, personnel et sécurisé“.

Muss der Patient unbedingt einen Referenzarzt haben?

Nein, es besteht keine Verpflichtung. Der Patient kann auch weiterhin seinen Haus- oder Facharzt konsultieren, ohne eine Erklärung unterschreiben zu müssen.

Welche Vorteile bietet ein Referenzarzt?

Der Referenzarzt ist ein bevorzugter Berater, der die gesundheitliche Betreuung von Patienten, die unter Langzeiterkrankungen leiden, gewährleistet. Er schlägt genau die Untersuchungen und/oder Behandlungen vor, die ihrem Gesundheitszustand angepasst sind. Diese Betreuung kann:

  • eine bessere Betreuung für Menschen, die unter Langzeiterkrankungen leiden und daher eine intensivere Versorgung benötigen, bieten;
  • manchmal überflüssige Sprechstunden vermeiden;
  • die durchzuführenden Untersuchungen und/oder Analysen beschränken;
  • Wechselwirkungen zwischen Medikamenten und/oder eine doppelte Verschreibung vermeiden und so die Medikation des Patienten optimieren.

Wer kann Referenzarzt sein?

Der Arzt, an den sich der Patient wendet, kann die Aufgaben des Referenzarztes nur übernehmen, wenn:·       

  • er eine medizinische Grundversorgung mit einem allgemeinen Ansatz und außerhalb eines Krankenhauses anbietet, und
  • er Allgemeinmediziner oder Kinderarzt ist.
Muss der Patient von seinem Referenzarzt überwiesen werden, um einen anderen Arzt oder einen Facharzt zu konsultieren?

Nein. Der Patient kann einen Facharzt oder einen anderen Arzt seiner Wahl direkt konsultieren, ohne von seinem Referenzarzt überwiesen zu werden.

Wie teile ich der CNS die Wahl meines Referenzarztes mit?

Um die CNS über die Wahl eines Referenzarztes zu informieren, müssen Sie zusammen mit dem von Ihnen gewählten Arzt das Formular „Referenzarzt-Erklärung“ ausfüllen.

Wenn Sie noch nicht volljährig sind, muss Ihr gesetzlicher Vertreter oder die unterschriftsberechtigte Person das Formular unterzeichnen.

Ausgefüllt, datiert und unterzeichnet muss das Formular von Ihrem Referenzarzt an die „Abteilung Referenzarzt“ der CNS zurückgesandt werden.

Ausführlichere Informationen finden Sie in der Erläuterung „Referenzarzt-Erklärung“.

Wie lange ist eine Referenzarzt-Erklärung gültig?

Die Beziehung mit dem Referenzarzt wird auf unbestimmte Zeit eingegangen. Die Erklärung bleibt daher so lange gültig, wie der Patient und der Referenzarzt sich einig sind, diese Beziehung Patient/Referenzarzt fortzusetzen.

Sollte einer der nachfolgenden Fälle eintreten, so ist der Patient nicht mehr an die Referenzarzt-Erklärung gebunden, und es steht ihm frei, einen neuen Referenzarzt zu wählen:

  • sein Referenzarzt verstirbt;
  • er hat die Referenzarzt-Erklärung widerrufen.

Im ersten Fall informiert die CNS den Patienten schriftlich.

Zu welchem Zeitpunkt tritt die Beziehung Referenzarzt/Patient in Kraft?

Die Beziehung tritt ab dem 1. Tag des Monats in Kraft, der der Anerkennung der Referenzarzt-Erklärung durch die CNS folgt.

Nach Erhalt der Erklärung prüft die CNS die Akte. Nach der Anerkennung generiert die CNS eine einmalige Nummer zur Referenzarzt-Erklärung, die sie dem Referenzarzt, dem Patienten und gegebenenfalls dem gesetzlichen Vertreter oder der unterschriftsberechtigten Person schriftlich mitteilt – zusammen mit dem Datum des Inkrafttretens der Referenzarzt-Erklärung. Die CNS informiert die Agence eSanté darüber, dass eine Referenzarzt-Beziehung besteht. Diese wiederum vermerkt die Beziehung zwischen dem Patienten und dem Referenzarzt automatisch in der Austauschakte (DSP) des Patienten.

Beispiel: Eine am 10. November 2016 von der CNS anerkannte Erklärung tritt am 1. Dezember 2016 in Kraft.

Kann ich den Referenzarzt wechseln?

Ja. Dem Patienten steht es frei, den Referenzarzt zu wechseln.

Während der ersten 12 Monate kann der Widerruf nur in beiderseitigem Einverständnis zwischen Ihnen und dem Referenzarzt mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten erfolgen.

Im Falle eines gemeinsamen Widerrufs füllen Sie mit Ihrem Referenzarzt das Formular „Widerruf der Referenzarzt-Erklärung in beiderseitigem Einverständnis“ aus. Ihr Arzt schickt das ordnungsgemäß ausgefüllte, datierte und unterzeichnete Formular an die Abteilung Referenzarzt der CNS.

Beispiel:

Eine am 10. März 2016 von der CNS erhaltene Erklärung, die im Laufe des März 2016 durch die CNS anerkannt wird, tritt zum 1. April 2016 in Kraft. Erhält die CNS am 5. Mai 2016 das am 3. Mai unterzeichnete Formular „Widerruf der Referenzarzt-Erklärung in beiderseitigem Einverständnis“, so tritt der Widerruf zum 3. Juli 2016 in Kraft. Eine neue Referenzarzt-Erklärung kann dann von der CNS berücksichtigt werden.

Ab dem zweiten Jahr kann ein Widerruf durch Sie oder den Referenzarzt jederzeit und einseitig mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten erfolgen.

Geht der Widerruf von Ihnen aus, dann benutzen Sie das Formular „Widerruf der Referenzarzt-Erklärung durch den Patienten“, das Sie an Ihren Referenzarzt schicken. Er übermittelt eine Kopie Ihres Schreibens an die CNS.

Falls der Referenzarzt sich zur Beendigung der Erklärung entscheidet, wird er das Formular „Widerruf der Referenzarzt-Erklärung durch den Referenzarzt“ benutzen, das er an Sie und in Kopie an die CNS schickt.

Ausführlichere Informationen finden Sie in der Erläuterung „Widerruf der Referenzarzt-Erklärung“.

Nach Widerruf Ihrer früheren Referenzarzt-Erklärung können Sie einen neuen Referenzarzt wählen. Um der CNS Ihre neue Wahl (eines Referenzarztes) mitzuteilen, müssen Sie mit dem von Ihnen neu gewählten Referenzarzt das Formular „Referenzarzt-Erklärung“ ausfüllen.

Hinweis: Eine neue Erklärung kann erst nach Widerruf der alten Erklärung berücksichtigt werden. Sie kann erst nach Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist (2 Monate) in Kraft treten.

Kann die Beziehung auf andere Weise beendet werden?

Falls der Patient oder der Referenzarzt verstirbt, informiert die CNS die jeweils andere Partei schnellstmöglich über die rechtmäßige Beendigung der Referenzarzt-Beziehung.

Sollte der Patient dem Referenzarzt den Zugriff auf seine Austauschakte verweigern oder seine Austauschakte schließen lassen, so wird die Beziehung mit dem Referenzarzt einen Monat nach der Benachrichtigung der Agence eSanté an den Patienten, den Referenzarzt und die CNS aufgelöst.

Was ist eine Leistungsübersicht?

Ab Inkrafttreten der Referenzarzt-Beziehung und frühestens ab 30. Juni 2016 ergänzt die CNS die Austauschakte jährlich um eine Übersicht der Leistungen, die von der Kranken-, Mutterschafts-, Unfall- und Pflegeversicherung in den letzten drei Jahren übernommen wurden.

Was ist ein Patienten-Kurzbericht?

Innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten der Referenzarzt-Beziehung (erster Tag des Monats welcher der Validierung der Referenzarzt Erklärung durch die CNS folgt) ergänzt der Referenzarzt die Austauschakte um einen Patienten-Kurzbericht. Wenn Sie es wünschen, erklärt Ihnen Ihr Referenzarzt den Inhalt Ihres Patienten-Kurzberichts und stellt Ihnen kostenlos eine Kopie davon zur Verfügung.

Der Referenzarzt muss den Patienten-Kurzbericht in der Austauschakte bei jedem Kontakt mit dem Patienten aktualisieren. Er ergänzt dann den Patienten-Kurzbericht um jedes neue relevante klinische oder therapeutische Element, das in Verbindung mit Ihrem Gesundheitszustand steht und nützlich für die Abstimmung der Behandlungen zwischen den Gesundheitsexperten sein könnte.

Wo kann man die Gesetzgebung und die verschiedenen Dokumente bezüglich des Referenzarztes finden?

Die Links zur Gesetzgebung und zu den verschiedenen Dokumenten bezüglich des Referenzarztes findet man hier.

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