Zahnbehandlungen: Allgemeine, gingivale und chirurgische

Die CNS übernimmt die Kosten für zahnärztliche Leistungen. Die Liste der zahnärztlichen Leistungen, die sogenannte "Nomenklatur der Zahnärzte", umfasst verschiedene Behandlungen und Leistungen, die übernommen werden.

Auf dieser Seite wird erklärt, wie zahnärztliche Beratungen, Sprechstunden und zahntechnische Leistungen übernommen werden, abgesehen von kieferorthopädischen und prothetischen Behandlungen.

Welche Leistungen werden übernommen?

Um nur einige Hauptkategorien der übernommenen Zahnbehandlungen zu nennen:

  • normale und dringende Sprechstunden
  • normale und dringende Zahnarztbesuche zu Hause oder im Krankenhaus
  • die Zahnsteinentfernung
  • parodontale Behandlung
  • Devitalisierungen (Pulpektomien)
  • Füllungen (Plomben) und Entfüllungen
  • lokale und regionale Anästhesien (durch den Zahnarzt)
  • allgemeine Anästhesien in Krankenhäusern (durch den Facharzt für Anästhesie und Intensivmedizin)
  • einfache und chirurgische Zahnextraktionen
  • Röntgendiagnostik (Röntgenaufnahmen, ...)
  • wenn Sie an einer der beiden seltenen Krankheiten (Anodontie oder Oligodontie) leiden, das Einsetzen von Knochenimplantaten in den Schädel und das Gesicht
  • kieferorthopädische Behandlungen (besuchen Sie unsere Seite Kieferorthopädische Behandlungen)
  • prothetische Behandlungen (Zahnersatz, besuchen Sie unsere Seite Prothetische Behandlungen)

...und vieles mehr!

Die vollständige Liste der übernommenen zahnärztlichen Leistungen ist in der Nomenklatur für Zahnärzte festgelegt. Klicken Sie hier, um zur Nomenklatur für Zahnärzte zu gelangen (Liste im PDF-Format).

Kostenvoranschläge und Genehmigungen

Überschreitung auf Kostenvoranschlag

Einige Behandlungen sind mit dem Kürzel DSD (dépassement sur devis) gekennzeichnet, was dem Zahnarzt erlaubt, die offiziellen Tarife zu überschreiten, aber nur, wenn er Ihnen einen detaillierten Kostenvoranschlag vorgelegt hat und Sie Ihre Zustimmung gegeben haben. Der Zahnarzt kann den Preis für diese Maßnahmen frei und "mit Takt und Maß" festlegen.

Genehmigungen

Einige Behandlungen tragen das Kürzel ACM (autorisation du contrôle médical). Diese Behandlungen können nur übernommen werden, wenn der Kontrollärztliche Dienst der Sozialversicherung (CMSS) sie genehmigt hat.

Bestimmte Behandlungen tragen das Kürzel APCM (autorisation préalable du contrôle médical). Diese Behandlungen können nur übernommen werden, wenn der Kontrollärztliche Dienst der Sozialversicherung (CMSS) sie vorab genehmigt hat, also bevor Ihr Zahnarzt mit der Behandlung beginnt.

Wie sende ich den Kostenvoranschlag an die CNS?

Normalerweise kümmert sich Ihr Zahnarzt in Luxemburg darum, dass der Kostenvoranschlag zur Genehmigung an die CNS geschickt wird.

Wenn Sie den Kostenvoranschlag erhalten haben, schicken Sie ihn bitte per Post an CNS - Autorisations dentaires - L-2980 Luxemburg.

Lokale oder regionale Anästhesie

Die Krankenversicherung übernimmt in bestimmten Fällen und unter bestimmten Bedingungen die Kosten für eine Lokal- oder Regionalanästhesie.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, kann Ihnen Ihr Zahnarzt behilflich sein.

Zahnsteinentfernung

Es gibt zwei Arten von Zahnsteinentfernung (seit 01.01.2024):

  • Die klassische Zahnsteinentfernung (DS1). Sie wird zweimal pro Kalenderjahr erstattet (vom 1. Januar eines Jahres bis einschließlich 31. Dezember desselben Jahres).
  • Parodontale Zahnreinigung (DP41), die nur im Zusammenhang mit einer Parodontalbehandlung durchgeführt wird. Sie wird einmal pro Kalenderjahr (vom 1. Januar eines Jahres bis einschließlich 31. Dezember desselben Jahres) erstattet.

Röntgendiagnostik

Verschiedene zahnärztliche Röntgenaufnahmen werden übernommen.

Unter bestimmten Voraussetzungen wird auch das Kegelstrahl-Volumenröntgen (cone beam) erstattet.

Rückerstattung

Zahlungsweise

Zahlungsweise

In der Regel zahlen Sie die Rechnung direkt und beantragen die Rückerstattung bei der CNS.

Sie übermitteln der CNS das Original der quittierten Rechnung mit der 13-stelligen nationalen Identifikationsnummer.

Wenn es sich um den ersten Erstattungsantrag handelt, ist dem Antrag ein Bankidentitätsnachweis (relevé d'identité bancaire - RIB) beizufügen.

Bei Sendungen an die CNS aus Luxemburg brauchen Sie keine Briefmarke auf dem Umschlag anzubringen.

Rückerstattungssatz

Rückerstattungssatz

Sie haben Anspruch auf eine jährliche Pauschale von 77,35 € (am 01.09.2023), die vollständig (100%) erstattet wird.

Sobald diese Pauschale aufgebraucht ist, werden die Leistungen zu 88 % der offiziellen Tarife erstattet.

Für Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden die Leistungen zu 100% der offiziellen Tarife erstattet.

Die Erstattungen für ein und dieselbe Behandlung können unterschiedlich hoch ausfallen, je nachdem, wie viel von der jährlichen Pauschale von 77,35 € noch übrig ist: ob sie vollständig, teilweise oder noch gar nicht in Anspruch genommen wurde.

Sonderhonorare

Sonderhonorare

In bestimmten Situationen können Zahnärzte einen Honorarzuschlag für persönliche Ansprüche (CP) berechnen, sofern sie Sie vorab darüber informiert haben und Ihre Zustimmung vorliegt. Diese Zuschläge werden nicht von der CNS erstattet und sind vollständig von Ihnen zu tragen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite "Sonderhonorare".

Haben Sie Fragen in Bezug auf eine Zahnbehandlung und deren mögliche Erstattung? Besprechen Sie diese Fragen mit Ihrem Zahnarzt! Er ist der beste Ansprechpartner, der Ihnen helfen kann. Da jede Zahnbehandlung einzigartig ist, wird Ihr Zahnarzt von Fall zu Fall abwägen, welche Behandlungen er für notwendig hält. Die CNS kann Ihnen keine medizinischen Ratschläge erteilen.

 

 

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