Transport per Hubschrauber

Hubschraubertransporte ins Ausland werden nur im Rahmen einer geplanten Behandlung in einem Krankenhaus im Ausland übernommen.

Hubschraubertransport ins Ausland im Rahmen einer geplanten Behandlung

Bedingungen der Kostenübernahme

Hubschraubertransporte müssen von der CNS auf der Grundlage einer befürwortenden Stellungnahme des kontrollärztlichen Dienstes der sozialen Sicherheit (CMSS) genehmigt werden.

Vorgehensweise

Die versicherte Person muss die notwendigen Schritte für eine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung der im Ausland geplanten Behandlung unternehmen.

Der behandelnde Arzt muss zuvor einen Antrag auf Kostenübernahme für den Hubschraubertransport stellen:

  • entweder indem er seinen Antrag durch das Antragsformular für die Genehmigung einer Behandlung im Ausland erstellt,
  •  oder durch Ausstellun einer medizinischen Verschreibung, in der die Notwendigkeit eines Hubschraubertransports begründet wird.

Dieses Dokument (ärztliche Verschreibung oder Antrag auf Überweisung ins Ausland) muss zuerst der CNS übermittelt werden. Die CNS führt eine administrative Prüfung der Akte durch und leitet den Antrag dann an den CCSS zur Stellungnahme weiter. Im Falle einer positiven Stellungnahme des kontrollärztlichen Dienstes der sozialen Sicherheit erstellt die CNS eine Kostenübernahembestätigung, die dem Versicherten zugestellt wird.

Aufgespasst: Für die Abwicklung eines solchen Transports ist ein S2-Formular (vorherige Genehmigung für eine Überweisung ins Ausland) erforderlich.

Im Notstandsfall braucht der Antrag, der die Dringlichkeit begründet, nicht im Voraus gestellt zu werden. Er muss jedoch so schnell wie möglich vom behandelnden Arzt an die CNS geschickt werden, die eine administrative Prüfung der Akte vornimmt und den Antrag dann an den CCSS zur Stellungnahme weiterleitet.

Hubschraubertransport vom Ausland nach Luxemburg nach einer geplanten Behandlung

Bedingungen der Kostenübernahme

Hubschraubertransporte müssen von der CNS auf der Grundlage einer befürwortenden Stellungnahme des kontrollärztlichen Dienstes der sozialen Sicherheit (CMSS) genehmigt werden.

Vorgehensweise

Der behandelnde Arzt muss einen Antrag auf Kostenübernahme der Transportkosten stellen, indem er eine ärztliche Verschreibung ausstellt, in der die Notwendigkeit eines Hubschraubertransports begründet wird. Der Antrag muss bei der CNS eingereicht werden. Die CNS führt eine administrative Prüfung der Akte durch und leitet den Antrag dann an den CMSS zur Stellungnahme weiter. Im Falle eines positiven Stellungnahme des kontrollärztlichen Dienstes der sozialen Sicherheit stellt die CNS eine Kostenübernahmebestätigung aus, die dem Versicherten übermittelt wird.

Rückerstattungssatz

Hubschraubertransporte ins Ausland im Rahmen einer geplanten Behandlung in einem Krankenhaus im Ausland werden zu hundert Prozent (100%) erstattet. (Tarif LAR 53,22 Euro/min)

Wird der Transport durch die Luxembourg Air Rescue (LAR) durchgeführt, so obliegt dem Versicherten keine Eigenbetiligung und die Zahlung erfolgt durch das Drittzahlersystem.

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