Transport per Taxi

Die versicherte Person hat eine geplante Behandlung in einem Krankenhaus im Ausland erhalten oder kehrt von einer geplanten Behandlung in einem Krankenhaus im Ausland zurück.

Anfahrt mit dem Taxi

Fahrten mit dem Taxi können nur im Zusammenhang mit medizinischen Mehrfachbehandlungen, auf vorherige Anfrage und mit Zustimmung der CNS / des CMSS übernommen werden.
Daher kann der Taxitransport für eine einzelne Behandlung im Ausland nicht übernommen/erstattet werden.

Reisekostenerstattung

Für jede im Ausland genehmigte Behandlung kann dem Versicherten jedoch eine Reisekostenerstattung ausgezahlt werden.

Wird der Versicherte von einer Person begleitet, steht die Reisekostenerstattung auch der Begleitperson zu, sofern :

  • die Notwendigkeit der Begleitung durch eine medizinische Begründung des behandelnden Arztes ordnungsgemäß dokumentiert ist. Für die Begleitung eines Minderjährigen ist kein ärztliches Attest erforderlich.
  • die Reise mit einem öffentlichen Verkehrsmittel erfolgt ist.

Vorgehensweise

Um die Reisekostenerstattung zu beantragen, muss der Versicherte folgende Dokumente an die CNS schicken:  

  • das ordnungsgemäß ausgefüllte Formular "Erklärung über die Reisekostenerstattung" ;
  • eine vom Transportdienstleister ausgestellte Teilnahmebescheinigung mit Angabe der Daten, an denen die Behandlung durchgeführt wurde.
Legt der Versicherte der CNS eine quittierte Rechnung für Transporte per Helikopter, Krankenwagen oder Taxi vor, bei denen die Bedingungen der Kostenübernahme nicht erfüllt sind, wird die Reisekostenerstattung automatisch ausgezahlt.
 

Um die Reisekostenerstattung für die Begleitperson zu beantragen, müssen folgende Dokumente an die CNS geschickt werden:

  • das ordnungsgemäß ausgefüllte Formular "Erklärung über die Reisekostenerstattung" ;
  • eine medizinische Begründung des behandelnden Arztes, die die Notwendigkeit der Begleitung dokumentiert (für die Begleitung eines Minderjährigen ist kein ärztliches Attest erforderlich).
  • Nachweis, dass die Reise mit einem öffentlichen Verkehrsmittel erfolgt ist (z.B. Zugfahrkarte, Busfahrkarte usw.).

Höhe der Kostenerstattung

Die Reisekostenerstattung wird in Höhe von 0,20 € pro Kilometer der kürzesten Strecke zwischen dem Ort, an dem sich der Versicherte zum Zeitpunkt der Abfahrt aufhält, und dem Ort, an dem er sich behandeln lässt, ausgezahlt.

 

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