Der Versicherte hat eine medizinische Mehrfachbehandlung (Serienbehandlung) im Ausland. Er konnte den seriellen Transport per Krankenwagen oder Taxi nicht in Anspruch nehmen. In diesem Fall kann dem Versicherten eine Reisekostenerstattung ausgezahlt werden.
Bedingungen der Kostenübernahme
Erfolgt der serielle Transport mit anderen Verkehrsmitteln als Taxi oder Krankenwagen, kann dem Versicherten eine Reisekostenerstattung ausgezahlt werden.
Vorgehensweise
Auf ausdrücklichen Wunsch des Versicherten kann die CNS die Reisekostenerstattung übernehmen. Sie wird gegen Vorlage des ordnungsgemäß ausgefüllten Formulars "Erklärung über die Reisekostenerstattung" zusammen mit einer vom Transportdienstleister ausgestellten Teilnahmebescheinigung, die die Daten der durchgeführten Behandlung angibt, ausgezahlt.
Wenn eine quittierte Rechnung für einen Krankenwagen- oder Taxitransport vorgelegt wird, für den die Rückerstattungsbedingungen nicht erfüllt sind, wird die Reisekostenerstattung automatisch ausgezahlt.
Rückerstattungssatz
Die Reisekostenerstattung wird in Höhe von 0,20 € pro Kilometer der kürzesten Strecke zwischen dem Aufenthaltsort der versicherten Person zum Zeitpunkt der Abfahrt und dem Behandlungsort gezahlt.