Transport mit einem anderen Verkehrsmittel

(öffentliche Verkehrsmittel, Privatfahrzeug)

Der Versicherte hat eine medizinische Mehrfachbehandlung (Serienbehandlung) im Ausland. In bestimmten Fällen kann ihm eine Reisekostenerstattung ausgezahlt werden.

Bedingungen der Kostenübernahme

Wenn der Versicherte keine Kostenübernahme für einen Serientransport mit einem Krankenwagen oder Taxi erhalten konnte oder sich für ein anderes Transportmittel entschieden hat, dann kann ihm eine Reisekostenerstattung ausgezahlt werden.

Vorgehensweise

Auf ausdrücklichen Antrag des Versicherten kann die CNS die Reisekostenerstattung übernehmen. Sie wird gegen Vorlage des ordnungsgemäß ausgefüllten Formulars "Erklärung über die Reisekostenerstattung" zusammen mit einer vom Transportdienstleister ausgestellten Teilnahmebescheinigung, die die Daten der durchgeführten Behandlung angibt, ausgezahlt.

Rückerstattungssatz

Die Reisekostenerstattung wird in Höhe von 0,21 € pro Kilometer der kürzesten Strecke zwischen dem Aufenthaltsort der versicherten Person zum Zeitpunkt der Abfahrt und dem Behandlungsort gezahlt.

 

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