Der Versicherte hat eine medizinische Mehrfachbehandlung (Serienbehandlung) im Ausland. Unter bestimmten Voraussetzungen können Serientransporte mit dem Taxi von der Krankenkasse übernommen werden.
Bedingungen der Kostenübernahme
Der Versicherte muss die notwendigen Vorkehrungen treffen, damit die Behandlung im Ausland von der Krankenversicherung übernommen wird.
Serientransporte mit dem Taxi werden unter der Voraussetzung übernommen, dass eine vorherige ärztliche Verschreibung, die vom behandelnden Arzt auf einem speziellen Formular erstellt und vorab von der CNS akzeptiert wird, ausgestellt wird. Es müssen für die Hin- und Rückfahrt separat die medizinischen Gründe angegeben werden, warum eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht angemessen ist.
Bei Verlängerungen im Falle einer Chemotherapie, Strahlentherapie, Hämodialyse oder einer anderen Serienbehandlung muss der Antrag nicht bereits vor dem Transport gestellt werden, muss aber dennoch so schnell wie möglich bei der CNS eingereicht werden. Die Genehmigung für die Behandlung (beantragt mit Formular S2) muss vor Beginn der Behandlung erteilt worden sein. Bei Verlängerungen der Behandlung kann die Kostenübernahmebestätigung für den Krankentransport nur für Behandlungszeiträume ausgestellt werden, die durch das S2 abgedeckt sind.
Serientransporte mit dem Taxi im Ausland zu einem geriatrischen oder kardiologischen Rehabilitationsdienst eines Krankenhauses werden nur für maximal 20 Behandlungstage übernommen.
Der im Rahmen der Nachsorge nach einer Organtransplantation geplante Transport wird nur für maximal 6 Monate ab dem Zeitpunkt der Organtransplantation übernommen.
Taxikosten werden nur dann übernommen, wenn die damit verbundenen Leistungen von einem vom Verwaltungsrat der nationalen Gesundheitskasse anerkannten Transportdienstleister durchgeführt werden.
Vorgehensweise
Bestätigung der Kostenübernahme
Für eine Kostenübernahme eines Serientransports muss der Versicherte im Besitz einer von der CNS ausgestellten Kostenübernahmebestätigung sein, die für den Zeitraum, in dem der Transport stattfindet, gültig ist.
Um diese Bestätigung der Kostenübernahme zu erhalten, muss der behandelnde Arzt das Formular "Antrag auf Übernahme der Kosten für Serientransporte durch die Krankenkasse" ausfüllen und separat für die Hin- und Rückfahrt die medizinischen Gründe angeben, warum eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht angemessen ist.
Dieses Formular, das als ärztliche Verordnung dient, muss vorab bei der CNS eingereicht werden. Diese führt eine administrative Kontrolle der Akte durch. Ist diese Prüfung zufriedenstellend, stellt die CNS eine Kostenübernahmebestätigung aus, die dem Versicherten anschließend zugestellt wird.
Rückerstattung / Kostenübernahme
Der Versicherte kann:
- dem zugelassenen Transportdienstleister die Kostenübernahmebestätigung sowie das Dokument, das die Tage und Stunden der Anwesenheit für die Serienbehandlung zusammenfasst (Anwesenheitsnachweis für die Daten, an denen die Transporte stattgefunden haben) aushändigen, damit der Transportdienstleister die Kostenübernahme durch den Drittzahler beantragen kann. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, zahlt der Versicherte nur den von der Krankenversicherung nicht übernommenen Teil der Kosten an den Transportdienstleister.
- die Kosten vorstrecken und anschließend eine Rückerstattung bei der CNS beantragen. Bei den beizufügenden Dokumenten handelt es sich um die bezahlte Rechnung des zugelassenen Transportdienstleisters, das Dokument, das die Tage und Stunden der Anwesenheit für die Serienbehandlung zusammenfasst (Anwesenheitsnachweis für die Daten, an denen der Transport stattgefunden hat) und die gültigen Kostenübernahmebestätigung.
Rechnungen für diese Leistungen können nur dann von der Krankenversicherung übernommen werden, wenn sie für jeden durchgeführten Transport die folgenden Angaben enthalten:
- der Name des Transportunternehmens,
- das Nummernschild des verwendeten Fahrzeugs,
- das Datum und die Uhrzeit der Fahrt,
- Abfahrts- und Ankunftsorte,
- den Kilometerstand und den in Rechnung gestellten Betrag.
Rückerstattungssatz
Der Taxitransport wird für die kürzeste Strecke zwischen dem Wohnort des Versicherten und dem Ort, an dem er behandelt wird, übernommen.
Die Kostenübernahme basiert auf:
- einem Mindestbetrag von sechs Euro und sechsundfünfzig Cent (6,56 €) pro Fahrt;
- einem Kilometerbetrag von einem Euro und vierundsechzig Cent (1,64 €) pro Kilometer für eine Einzelfahrt;
- zweiundachtzig Cent (0,82 €) pro Kilometer für eine Fahrt, die eine Hin- und Rückfahrt der beförderten Person zum Abfahrtsort beinhaltet.
Die Wartezeit wird mit achtundzwanzig Cent (0,28 €) pro Minute erstattet. Sie wird nur für Hin- und Rückfahrten zum Abfahrtsort des Versicherten und nur bis zum Höchsttarif, der für eine Einzelfahrt erstattet werden kann, übernommen.
Für den Transport mit dem Taxi fallen häufig Kosten an, die vom Versicherten selbst zu tragen sind. Informieren Sie sich im Voraus über die Tarife des Transportunternehmens.