Transport mit einem anderen Verkehrsmittel

(öffentliche Verkehrsmittel, Privatfahrzeug)

Der Versicherte hat eine medizinische Mehrfachbehandlung (Serienbehandlung) in Luxemburg. Er konnte den seriellen Transport per Krankenwagen oder Taxi nicht in Anspruch nehmen. In diesem Fall kann dem Versicherten eine Reisekostenerstattung ausgezahlt werden.

Unter Reisekostenerstattung versteht man eine Kostenpauschale, die unabhängig von den vom Versicherten und gegebenenfalls von einer ordnungsgemäß bevollmächtigten Begleitperson benutzten Transportmitteln gezahlt wird.

Bedingungen der Kostenübernahme

Erfolgt der serielle Transport mit anderen Verkehrsmitteln als Taxi oder Krankenwagen, kann dem Versicherten eine Reisekostenerstattung ausgezahlt werden.
Die Reisekostenerstattung für die Begleitperson des Versicherten wird nur dann ausgezahlt, wenn die Fahrt mit einem öffentlichen Verkehrsmittel stattgefunden hat.

Vorgehensweise

Auf ausdrücklichen Wunsch des Versicherten kann die CNS die Reisekostenerstattung übernehmen. Sie wird ausgezahlt, gegen Vorlage des ordnungsgemäß ausgefüllten Formulars "Erklärung über die Reisekostenerstattung" zusammen mit einer vom Transportdienstleister ausgestellten Teilnahmebescheinigung, die die Daten der durchgeführten Behandlung angibt.

Rückerstattungssatz

Die Reisekostenerstattung wird in Höhe von 0,21 € pro Kilometer der kürzesten Strecke zwischen dem Aufenthaltsort der versicherten Person zum Zeitpunkt der Abfahrt und dem Behandlungsort gezahlt.

 

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