Das Gesetz definiert den Berufsunfall als solchen der dem Versicherten durch die Arbeit oder während der Arbeit wiederfahren ist.
Die Unfallversicherung (AAA) ist eine für die Entschädigung von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten zuständige öffentlich-rechtliche Einrichtung.
Weitere Informationen zur Unfallversicherung finden Sie auf der Website der AAA unter "Mehr dazu".