Gibt es Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um die progressive Arbeitsaufnahme aus therapeutischen Gründen (PRTRT) in Anspruch nehmen zu können?
Ja, die progressive Arbeitsaufnahme aus therapeutischen Gründen ist an die folgenden Bedingungen gebunden:
- Der Versicherte muss zum Zeitpunkt der Antragstellung arbeitsunfähig sein
- Der Versicherte muss in den drei Monaten vor seinem Antrag mindestens einen Monat lang arbeitsunfähig gewesen sein
- Der Antrag ist von der versicherten Person auf der Grundlage eines Standartformulars "Antrag auf progressive Wiederaufnahme der Arbeit aus therapeutischen Gründen" auf dem der behandelnde Arzt bescheinigt, dass eine progressive Wiederaufnahme der Arbeit, den Gesundheitszustand der versicherten Person verbessert.
- Der Arbeitgeber muss seine Zustimmung geben
- Die Nationale Gesundheitskasse muss ihre vorherige Zustimmung auf Grundlage einer mit Gründen versehenen Stellungnahme des Ärztlichen Dienstes der sozialen Sicherheit erteilen.
Welche Schritte sind zu unternehmen, um die progressive Arbeitsaufnahme aus therapeutischen Gründen (RPTRT) in Anspruch nehmen zu können?
Der Antrag auf eine progressive Arbeitsaufnahme aus therapeutischen Gründen (RPTRT) wird von der versicherten Person gestellt, mittels eines standardisierten Formulars, die auf der Website www.cns.lu unter "Formulare" verfügbar ist.
Die vom behandelnden Arzt und dem Versicherten ordnungsgemäß ausgefüllte Bescheinigung ist dem Arbeitgeber vorzulegen.
Wenn der Arbeitgeber mit dem Grundsatz der progressiven Arbeitsaufnahme aus therapeutischen Gründen (PRTRT) einverstanden ist, muss die Bescheinigung an folgende Adresse geschickt werden:
Caisse Nationale de Santé
Indemnités pécuniaires
L- 2980 Luxembourg
Nach Erhalt bittet die CNS den kontrollärztlichen Dienst der sozialen Sicherheit, zu dem Antrag Stellung zu nehmen.
Die Entscheidung wird dem Versicherten und dem Arbeitgeber so schnell wie möglich mitgeteilt.
WICHTIG
Die progressive Arbeitsaufnahme kann erst nach Erhalt der Zustimmung der CNS erfolgen!
Wie hoch ist der Prozentsatz der Arbeitsaufnahme im Rahmen dieser Maßnahme?
Da die gesetzlichen Bestimmungen keine festgelegten Stufen vorsehen, kann die Wiederaufnahme der Arbeit je nach Gesundheitszustand des Versicherten progressiv erfolgen, um eine Besserung zu begünstigen.
Es ist zu beachten, dass die versicherte Person im Falle einer vorzeitigen Wiederaufnahme der Vollzeitarbeit (100% der normalen Arbeitszeit nach Arbeitsvertrag) verpflichtet ist, die Nationale Gesundheitskasse schriftlich zu informieren.
Wer zahlt das Gehalt während des Zeitraums der progressiven Arbeitsaufnahme aus therapeutischen Gründen (PRTRT)?
Der Zeitraum der progressiven Arbeitsaufnahme wird zu 100% von der Nationalen Gesundheitskasse übernommen, vorausgesetzt, dass die Zahlungslast (gemäß Artikel L. 121-6 des Arbeitsgesetzbuches) bei der CNS liegt.
Wenn die CNS nicht für die Zahlung des Krankengeldes zuständig ist, muss der Arbeitgeber das Gehalt während der progressiven Arbeitsaufnahme aus therapeutischen Gründen zahlen.
Muss der Versicherte während der Zeit der "progressiven Arbeitsaufnahme aus therapeutischen Gründen" eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorlegen?
Ja, die versicherte Person muss für die gesamte Dauer der Wiederaufnahme-Maßnahme eine ärztliche Bescheinigung über die Vollzeitarbeitsunfähigkeit (100%) vorlegen und gilt arbeitsrechtlich als arbeitsunfähig.
Daraus folgt dass:
- Tage oder Zeiträume vollständiger Abwesenheit aufgrund von Arbeitsunfähigkeit, die in den Geltungsbereich der Wiederaufnahme-Maßnahme fallen, keine zusätzliche ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfordern;
- der RPTRT-Zeitraum wird vollständig in die Kumulation von Arbeitsunfähigkeitszeiten einbezogen, um das Enddatum des Anspruchs auf finanzielle Entschädigung zu bestimmen (78 Wochen über einen Zeitraum von 104 Wochen).
Ist der Begünstigte einer progressiven Arbeitsaufnahme aus therapeutischen Gründen verpflichtet, die Ausgangszeiten bei Arbeitsunfähigkeit einzuhalten?
Nein, die Ausgangsregelung bei Krankheit gilt nicht für Personen die arbeitsunfähig sind und denen eine progressive Arbeitsaufnahme aus therapeutischen Gründen gewährt wurde.