Praktisches Verfahren

Anspruchsvoraussetzungen

Eine progressive Arbeitsaufnahme aus therapeutischen Gründen (RPTRT) ist unter den folgenden Bedingungen möglich.

Antrag des behandelnden Arztes

Der Antrag auf progressive Arbeitsaufnahme wird mit dem Standardformular " Antrag auf progressive Arbeitsaufnahme aus therapeutischen Gründen" gestellt, worin der behandelnde Arzt bescheinigt, dass eine progressive Wiederaufnahme der Arbeit aus therapeutischen Gründen die Verbesserung des Gesundheitszustandes des Versicherten fördert.

Der Antrag wird ordnungsgemäß ausgefüllt und vom behandelnden Arzt und dem Versicherten unterzeichnet.

Arbeitsunfähigkeit des Versicherten

Der Versicherte muss zum Zeitpunkt der Antragstellung arbeitsunfähig sein. Darüber hinaus muss er in den drei Monaten vor seinem Antrag mindestens einen Monat lang nicht arbeitsfähig gewesen sein.

Zustimmung des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber muss seine Zustimmung zur progressiven Arbeitsaufnahme aus therapeutischen Gründen mittels Unterschrift auf dem vom betroffenen Arbeitnehmer zur Verfügung gestellten Standardformular geben.

Vorherige Zustimmung der Nationalen Gesundheitskasse

Die progressive Arbeitsaufnahme aus therapeutischen Gründen darf erst beginnen, wenn die CNS ihre Zustimmung erteilt hat, die auf einer motivierten Stellungnahme des kontrollärztlichen Diensts der sozialen Sicherheit beruht.

 

Vorgehensweise

Das ordnungsgemäß ausgefüllte und vom behandelnden Arzt und dem Versicherten unterzeichneten Antragsformular, das die positive Wirkung einer progressiven Wiederaufnahme der Arbeit auf den Gesundheitszustand des Versicherten bescheinigt, ist dem Arbeitgeber vorzulegen.

Wenn der Arbeitgeber mit dem Grundsatz der progressiven Arbeitsaufnahme aus therapeutischen Gründen einverstanden ist, muss der Antrag zur Genehmigung an die CNS geschickt werden.

Nach Erhalt bittet die CNS den kontrollärztlichen Dienst der sozialen Sicherheit zu dem Antrag Stellung zu nehmen. Die Entscheidung wird dem Versicherten und seinem Arbeitgeber so schnell wie möglich mitgeteilt.

Der Versicherte kann mit der progressiven Wiederaufnahme der Arbeit beginnen, sobald die Zustimmung der CNS vorliegt.

Da die gesetzlichen Bestimmungen keine festen Stufen vorsehen, kann die Rückkehr zur Arbeit je nach Gesundheitszustand des Versicherten progressiv erfolgen, um eine Verbesserungen zu fördern.

 

Wichtige Informationen

Ab dem Moment, in dem die Zahlungslast des Krankengeldes an die CNS entfällt, wird die progressive Arbeitsaufnahme aus therapeutischen Gründen zu 100% von der Nationalen Gesundheitskasse übernommen.

Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit hat der Arbeitnehmer das Recht, sein Gehalt von seinem Arbeitgeber bis zum Ende des Kalendermonats, in den der 77. Tag der Arbeitsunfähigkeit fällt, über einen Bezugszeitraum von 18 aufeinanderfolgenden Kalendermonaten zu beziehen. Ab dem folgenden Monat nach dem 77. Krankheitstag wird das Krankengeld von der CNS ausgezahlt.

Während der Zeit der progressiven Arbeitsaufnahme aus therapeutischen Gründen gilt die versicherte Person als vollständig arbeitsunfähig.

Daher muss eine 100%ige ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit vorgelegt werden.

Der Zeitraum des RPTRT wird vollständig in die Kumulation von Arbeitsunfähigkeitszeiten einbezogen, um das Enddatum des Anspruchs auf finanzielle Entschädigung zu bestimmen (78 Wochen über einen Zeitraum von 104 Wochen).

Jede Unterbrechung der Arbeitsunfähigkeit beendet die Maßnahme der RPTRT (zbsp gesetzlicher Urlaub).

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