Wenn ein Labor für biomedizinische Analysen nicht in der Lage ist, aus technischen Gründen oder aus Gründen der Qualität, eine biomedizinische Analyse zu realisieren, so leitet es die biologischen Proben zwecks Analyse und Auswertung an ein anderes Labor für biomedizinische Analysen in Luxemburg, der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz weiter.
Das Labor, welches die Proben an ein Labor in einem anderen Mitgliedstaat geschickt hat, das über keinen Dienstleistungs-Code bei der CNS verfügt, meldet das ausländische Labor als Zusammenarbeits-Labor, unter Verwendug des Standardformulars, bei der CNS an.
Auf Grundlage der übermittelten Informationen, weist die CNS dem ausländischen Labor einen Code zu, der ebenfalls den konventionierten Laboren auf elektronischem Wege mitgeteilt wird. Dieser Code wird ebenfalls in der zu übermittelnden Rechnungsdatei angegeben.
Die Kostenübernahme für die Übertragung der Analysen in ein Labor außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz, unterliegt einer vorherigen Genehmigung seitens der CNS, nach Zustimmung des Kontrollärztlichen Dienstes der Sozialversicherung (Contrôle médical de la Sécurité sociale).