Häufig gestellte Fragen

Palliativpflege – was genau ist das?

Palliativpflege dient zur Schmerzlinderung mit dem Ziel, die Lebensqualität der Personen, die Palliativpflege erhalten, mittels einer interdisziplinären Versorgung zu verbessern.

Nach dem Gesetz ist « die Palliativpflege eine aktive, kontinuierliche und koordinierte Versorgung, die durch ein interdisziplinäres Team im Respekt der Würde der pflegebedürftigen Person erfolgt. Palliativpflege soll die Gesamtheit der physischen, psychischen und spirituellen Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person abdecken und ihr Umfeld unterstützen. Palliativpflege bedeutet sowohl Schmerzbehandlung als auch Erleichterung der psychischen Leiden ».

Ist Palliativpflege in meiner Versicherung enthalten?

Alle Personen im fortgeschrittenen Stadium oder in der Endphase einer schweren Krankheit haben Zugang zur Palliativpflege.

Das am 18. Dezember 2008 verabschiedete Gesetz vom 16. März 2009 über die Palliativpflege bestimmt die Rechte der Personen im fortgeschrittenen Stadium oder im Endstadium einer schweren und unheilbaren Krankheit. Eines der führenden Prinzipien dieses Gesetzes sieht für alle Personen in der Endphase des Lebens den Zugang zur Palliativpflege vor.

Wer kann Palliativpflege beantragen?

Der behandelnde Arzt der Person in der Endphase des Lebens ist befugt und verpflichtet, einen Antrag bei dem kontrollärztlichen Dienst der Sozialversicherung zu stellen.

Der Anspruch auf Palliativpflege wird durch eine Bescheinigung, die von dem behandelnden Arzt auf einem speziellen Vordruck in zweifacher Ausfertigung (eine Ausfertigung zu administrativen Zwecken und eine Ausfertigung zu medizinischen Zwecken) vorgelegt wird, erworben. Die Bescheinigung ist von dem behandelnden unterzeichnenden Arzt postalisch in verschlossenem Briefumschlag an den Medizinischen Dienst zu senden und wird von diesem für gültig erklärt.

Wie kann man sicher sein, dass der Antrag auf Palliativpflege genehmigt wird?

Nach Antragstellung werden der behandelnde Arzt, die pflegebedürftige Person sowie die betroffenen Leistungserbringer umgehend schriftlich von der Entscheidung in Kenntnis gesetzt.

Die vom Arzt ausgestellte Bescheinigung wird vom kontrollärztlichen Dienst der sozialen Sicherheit (Contrôle médical de la sécurité sociale) für rechtsgültig erklärt. Ein Anspruch auf medizinische Versorgung mit Angabe des Anfangs- und Enddatums der Genehmigung auf Palliativpflege wird dem Patienten, dem zuständigen Arzt sowie den zu dem Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung bekannten Leistungserbringern zugesandt.

Ab welchem Zeitpunkt beginnt der Leistungsanspruch?

Der Leistungsanspruch beginnt ab dem Datum des Erwerbs des Leistungsanspruches, das vom kontrollärztlichen Dienst der sozialen Sicherheit auf der Grundlage des auf der Bescheinigung des behandelnden Arztes angegebenen Datums festgelegt wird. 

Der Leistungsanspruch erlischt nach 35 Tagen, kann jedoch in Ausnahmefällen einmal oder mehrmals um je 35 Tage verlängert werden.

Wer stellt den Antrag auf Verlängerung der Palliativpflege?

Der behandelnde Arzt der Person in der Endphase des Lebens ist befugt und verpflichtet, falls nötig einen Antrag auf Verlängerung der Palliativpflege beim kontrollärztlichen Dienst der sozialen Sicherheit (Contrôle médical de la sécurité sociale CMSS) zu stellen.

Der Leistungsanspruch erlischt nach 35 Tagen, kann jedoch in Ausnahmefällen einmal oder mehrmals um je 35 Tage verlängert werden.

Wer erstellt die Palliativpflege-Akten bei der CNS?

Die Abteilung "Autorisations - Soins palliatifs" (Genehmigungen - Palliativpflege) erstellt die Palliativpflege-Akte. Diese Akte wird, wenn nötig, anschließend einer Akte der Pflegeversicherung beigefügt.

Wozu dient der Pflegepass?

Der Pflegepass dient als Verbindungs-, Kommunikations- und Koordinationsinstrument zwischen allen medizinischen Beteiligten, die Dienstleistungen an der pflegebedürftigen Person erbringen.

Der Pflegepass dient als ein Instrument, ein Mittel, das die Kontinuität der Pflege für die pflegebedürftige Person sicherstellt, indem es den verschiedenen Leistungserbringern Informationen über schon an der Person erbrachte Leistungen zur Verfügung stellt.

Gelten für die Verrechnung besondere Bestimmungen?

Nein.

Die üblichen Verrechnungsmodalitäten werden angewandt.

Welche Leistungen werden im Rahmen der Palliativpflege erbracht?

Das Gesetz zur Palliativpflege stützt sich auf die geltenden Rechtsvorschriften zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Die Bestimmungen zur Kranken- und Pflegeversicherung wurden angepasst und vereinfacht, um den Bedürfnissen der Person in der Endphase des Lebens möglichst gut gerecht zu werden.

Krankenversicherung

Die von der Krankenversicherung vorgesehenen medizinischen Leistungen werden gemäß den Satzungen der CNS übernommen.

Pflegeversicherung

Wenn eine Person zur Palliativpflege zugelassen wird, hat sie Anspruch auf die von der Pflegeversicherung vorgesehenen Hilfs- und Pflegeleistungen.

Was passiert, wenn ich bereits Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehme?

Bereits genehmigte Leistungsansprüche der Pflegeversicherung bleiben dem Leistungsberechtigten erhalten.

Wo kann die Palliativpflege erfolgen?

Die Palliativpflege erfolgt im Krankenhaus, in einer gemäß den Gesetzesvorschriften zur Kranken- und Pflegeversicherung mit der CNS unter Vertrag stehenden Einrichtung oder zu Hause.

Wenn Sie zu Hause bleiben möchten oder nach einem Krankenhausaufenthalt nach Hause zurückkehren möchten, können Sie Palliativpflege in Ihrem gewohnten Umfeld durch ein Pflegenetzwerk für die Pflege zu Hause erhalten.

An wen kann ich mich für nähere Informationen wenden?

Ihr behandelnder Arzt kann Ihre Fragen am besten im Hinblick auf Ihre individuelle Situation beantworten. Für nähere Informationen können Sie sich zudem an die CNS wenden.

Für allgemeine Informationen steht Ihnen ebenfalls das vom Ministerium für Gesundheit, dem Ministerium für Soziale Sicherheit und dem Ministerium für Familie und Integration herausgegebene « Handbuch zur Palliativpflege »  auf unserer Internetseite zur Verfügung. Auf unserer Internetseite finden Sie auch eine Liste mit nützlichen Adressen.

Muss ein Antrag für die Pflegeversicherung gestellt werden, damit der Versicherte Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen kann, wenn er Palliativpflege erhält?

Nein.

Die Genehmigung der Palliativpflege deckt sowohl die Leistungen der Krankenversicherung als auch die der Pflegeversicherung ab.

Zum letzten Mal aktualisiert am