Ärzte

Vergabeverfahren des Leistungserbringercodes

Jeder in Luxemburg tätige Arzt muss über eine vom Gesundheitsministerium ausgestellte Berufserlaubnis verfügen.

In Anwendung der Gesetzestexte, die eine verbindliche Vertragsbindung vorsehen, vergibt die CNS einen Arztcode.

Daraus folgt, dass die zwischen der CNS und der Vereinigung von Ärzten und Zahnärzten geschlossenen Abkommen, mit ihren verbindlichen Bestimmungen,  für jeden in Luxemburg niedergelassenen Arzt oder Zahnarzt gelten.

Art. 4. Avant leur entrée en fonctions, les médecins (et médecins-dentistes) se font attribuer par la Caisse nationale de santé un code médecin (ou médecin-dentiste) individuel. (...)

Folglich unterliegt der Dienstantritt eines in Luxemburg tätigen Arztes, der Zuweisung eines Leistungserbringercodes durch die CNS, wie in dem oben genannten Artikel der betreffenden Abkommen vorgesehen.

Im Hinblick auf die Einreichung eines Antrags auf vollständige Codezuweisung füllt der Arzt das Formular "Informationsblatt über die Niederlassung in Luxemburg" aus, fügt die angegebenen Belege bei und sendet das ordnungsgemäß datierte und unterzeichnete Dokument per E-Mail an
gefo.cns@secu.lu.

Die Dokumente sind im PDF-Format an          gefo.cns@secu.lu zu senden.
Anträge im JPEG- und HTM-Format können nicht geöffnet werden und werden daher nicht angenommen.

Dokumente, die an das CNS zu übermitteln sind:

  • Das "Informationsblatt über die Niederlassung eines Arztes/Zahnarztes in Luxemburg"
  • Eine Kopie der vom Gesundheitsministerium ausgestellten "Genehmigung zur Ausübung der Tätigkeit" oder der "Leistungserklärung"
  • Eine Kopie eines Ausweisdokuments
  • Eine Bescheinigung Ihrer Bankverbindung (RIB)

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