Psychomotoriktherapeuten

Vergabeverfahren des Leistungserbringercodes

Jeder in Luxemburg tätige Leistungserbringer muss über eine vom Gesundheitsministerium ausgestellte Berufserlaubnis verfügen.

In Übereinstimmung mit den Gesetzen, die eine verbindliche Vereinbarung vorsehen, vergibt die CNS einen Leistungserbringercode.

Daraus folgt, dass die zwischen der CNS und den jeweiligen Berufsgruppen geschlossenen Vereinbarungen mit ihren verbindlichen Bestimmungen, für jeden in Luxemburg niedergelassenen Leistungserbringer gelten.

Folglich unterliegt der Dienstantritt eines in Luxemburg tätigen Leistungserbringers, der Zuweisung eines Leistungserbringercodes durch die CNS, sowie es in den jeweiligen Abkommen vorgesehen ist.

Im Hinblick auf die Einreichung eines Antrags auf vollständige Codezuweisung füllt der Leistungserbringer das Formular "Informationsblatt über die Niederlassung in Luxemburg" aus, fügt die angegebenen Belege bei und sendet das ordnungsgemäß datierte und unterzeichnete Dokument per E-Mail an gefo.cns@secu.lu.

Die Dokumente sind im PDF-Format an          gefo.cns@secu.lu zu senden.
Anträge im JPEG- und HTM-Format können nicht geöffnet werden und werden daher nicht angenommen.

Dokumente, die an das CNS zu übermitteln sind:

  • Das "Informationsblatt über die Niederlassung in Luxemburg"
  • Eine Kopie der vom Gesundheitsministerium ausgestellten "Genehmigung zur Ausübung der Tätigkeit"
  • Eine Kopie eines Ausweisdokuments
  • Eine Bescheinigung Ihrer Bankverbindung (RIB)

Zum letzten Mal aktualisiert am