Kompressionskleider

Welche Kosten für Kompressionskleider werden von der CNS übernommen und wie hoch ist der Erstattungssatz?

Die CNS übernimmt anteilsmäßig sowohl die Kosten für rundgestrickte Kompressionsstrümpfe (Erstattungssatz 60%), die vor allem als Behandlung bei Venenleiden eingesetzt werden, wie für flachgestrickte Kompressionsstrümpfe (80%). Kompressionskleider für andere Körperteile werden vollständig (zu 100%) durch die CNS erstattet.

Die Kosten für Kompressionskleider, sowohl rund- wie flachgestrickt, mit Silberfäden werden nicht von der CNS übernommen.

Artikel, die über die Maximalpreise hinausgehen, dürfen nicht mit der CNS abgerechnet werden.

Welche Erneuerungsfristen gelten?

Über einen Zeitraum von 12 Monaten haben Versicherte Anspruch auf 2 Paar rundgestrickte Kompressionsstrümpfe/-strumpfhosen und 4 Paar flachgestrickte Kompressionsstrümpfe/-strumpfhosen. Nach Ablauf der 12 Monate kann die Verschreibung erneuert werden.

Bei anderen Kompressionskleidern wird auf Basis einer begründeten Verschreibung (Ordonnance médicale motivée) entschieden.

Was muss bei der Verschreibung beachtet werden?

Die Verschreibung - Ordonnance Médicale - wird durch das Behandlungsprotokoll (Protocole thérapeutique) ersetzt. Dazu dient das Formular Annexe N - Vêtements de compression et de contention. Das Protokoll muss sowohl für flachgestrickte, wie für rundgestrickte Kompressionskleider ausgefüllt werden.

Um die Kompressionsstrümpfe zu erhalten muss der Versicherte das Protokoll im Orthopädiefachgeschäft oder in der Apotheke abgeben. Für flachgestrickte Kompressionsstrümpfe und andere Kompressionskleider zu einem Preis von 125 Euro oder mehr, muss der Lieferant einen Kostenvoranschlag bei der CNS einreichen. Dieser Antrag muss vor Auslieferung von der CNS genehmigt werden (titre de prise en charge).

Wo finde ich das Protocole thérapeutique?

In der Rubrik Formulare finden Sie das Dokument Annexe N für Kompressionskleidung.

Welche Angaben muss die Verschreibung enthalten?

Neben der Matrikelnummer und dem Namen des Versicherten, muss die Verschreibung auch die Angaben zum behandelnden Arzt (Name und Code médecin) enthalten. Darüber hinaus sind genauere Angaben zum Krankheitsbild sowie zum verschriebenen Produkt zu machen:

  • Diagnose,
  • Datum der chirurgischen Maßnahme (falls zutreffend),
  • Beginn der Lymphdrainage (falls zutreffend),
  • Angaben zum Körperteil und Modell (ggf. auch genaue Produktangaben),
  • Strickmethode,
  • Mindestdruck,
  • Genaue Angaben zur Behandlung/Behandlungsdauer.

Sollte es sich um eine erneute Verschreibung vor Ablauf der Erneuerungsfrist handeln, ist diese zu begründen.

Die Verschreibung muss durch den Arzt unterschrieben, gestempelt und mit dem Verschreibungsdatum versehen werden.

Wo kann der Patient die Kompressionskleider erhalten?

Der Patient kann die Kompressionskleider sowohl in der Apotheke, als auch im Orthopädiefachgeschäft erwerben. Bitte erkundigen Sie sich vorab, ob die verschriebenen Kompressionskleider auch vor Ort angeboten werden.

Um die Qualität der Versorgung sicherzustellen, muss durch den Verkäufer der Nachweis an die CNS erbracht werden, dass die erforderlichen Fortbildungen absolviert worden sind.

Für welche Kompressionskleider ist eine vorherige Genehmigung erforderlich?

Für rundgestrickte Kompressionsstrümpfe ist keine Genehmigung erforderlich. Diese kann der Patient direkt in der Apotheke oder im Orthopädiefachgeschäft erwerben und bekommt diese anschließend durch die CNS erstattet, wenn er die Unterlagen einreicht.

Im Gegensatz dazu muss für flachgestrickte sowie für sonstige Kompressionskleider vor Aushändigung durch den Verkäufer ein Kostenvoranschlag zusammen mit dem Protocole thérapeutique und einem Messblatt (Annexe H) bei der CNS eingereicht werden. Wird der Antrag genehmigt, erhält der Verkäufer eine Bestätigung der Kostenübernahme (Titre de prise en charge) von der CNS und der Patient kann die Kompressionskleider erhalten.

In jedem Fall muss der Patient bzw. der Verkäufer zur Erstattung die vollständigen Unterlagen (Protocole thérapeutique, Rechnung, Messblatt) bei der CNS einreichen.

Welche Dokumente müssen zur Kostenerstattung eingereicht werden?

Kompressionsstrümpfe bzw. –hosen werden nur von der CNS übernommen, wenn der Rechnung der Apotheke oder des Orthopädiefachgeschäfts, das vollständig ausgefüllte Protocole thérapeutique (Annexe N), der Kostenvoranschlag (nur für flachgestrickte Kompressionskleider wenn Preis ⩾ 125 € beträgt), sowie ein Messprotokoll (Angaben gemäß Annexe H) beigefügt sind.

Für andere Kompressionskleidung muss das ordnungsgemäß ausgefüllte Protocole thérapeutique (Annexe N) sowie der vorherige Kostenvoranschlag, wenn der Preis ⩾ 125 € beträgt, der Rechnung der Apotheke oder des Orthopäden beigefügt werden.

Was ist zu tun, wenn der Antrag nicht genehmigt wird?

Im Fall einer Ablehnung (refus de prise en charge) steht es den Parteien frei, innerhalb von vierzig Tagen ab der Benachrichtigung schriftlich Einspruch beim Verwaltungsrat der CNS einzulegen.

Ein Einspruch muss, um zulässig zu sein, von dem Patienten selbst, seinem gesetzlichen Vertreter oder seinem Rechtsvertreter unterzeichnet sein. Beim Rechtsvertreter kann es sich um einen Anwalt oder den Vertreter eines Berufs- oder Gewerkschaftsverbands handeln, dem der Patient möglicherweise angehört. Dies wird durch eine schriftliche Sondervollmacht belegt.

Es ist ratsam, den Einspruch per Einschreiben an den Verwaltungsrat der CNS zu schicken.

Überblick

 

Rundgestrickte Kompressionsstrümpfe oder –strumpfhosen

(P5010130 bis P5010133)

Flachgestrickte Kompressionsstrümpfe oder –strumpfhosen

(P5010134 bis P5010137)

Andere Kompressionskleider

Tarif

Maximalpreis

Kostenvoranschlag

Kostenvoranschlag

Nein

Ja wenn Preis ⩾ 125 €

Erstattungssatz

60%

80%

100%

Erneuerungsfrist

2 Paar je 12 Monate

4 Paar je 12 Monate

Nach Zustand

Messblatt (Annexe H)

Ja

Nein

Kostenerstattung durch die CNS für Produkte mit Silberfäden

Nein

Protocole thérapeutique (Annexe N)

Ja

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