Tabakabhängigkeit

Hilfsprogramm für den Nikotinentzug

Mit dem Rauchen aufzuhören ist nicht einfach. Die persönliche Motivation ist entscheidend, um sich vom Tabak zu befreien. Die Erfolgsquote ist eher gering, wenn Raucher den Nikotinentzug alleine zu bewältigen suchen. Die Erfolgschancen sind größer, wenn der Entzug von einem Arzt begleitet wird.

Im Rahmen des Hilfsprogrammes für den Nikotinentzug erreichte die Erfolgsquote zwischen 2009 und 2011 30%.

Alle Raucher und Raucherinnen, die bei der Caisse nationale de santé oder der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse in Luxemburg versichert sind, können am Programm « Hilfsprogramm für den Nikotinentzug » des Gesundheitsministeriums und der Caisse nationale de santé teilnehmen.

Dieses Hilfsprogramm für den Nikotinentzug sieht regelmäßige Sprechstunden bei dem Arzt Ihrer Wahl während eines Zeitraums von 8 Monaten vor. Wenn nötig, werden entzugsunterstützende Arzneimittel während der gesamten Dauer des Entzugs verschrieben. Zur Einschreibung in dieses Programm ist eine von dem behandelnden Arzt ausgestellte "aufgeklärte Zustimmung" bei der ersten Sitzung zu unterzeichnen.

 

Kostenübernahme

Zahlungsweise und Rückerstattungssatz

Dieses Hilfsprogramm für den Nikotinentzug des Gesundheitsministerium und der Caisse nationale de santé sieht Folgendes vor:

  • Wenn der Arzt während der ersten Beratung die Position E40 in Rechnung stellt, beläuft sich die Rückerstattung auf 100%. Der Gebührenzettel muss zwecks Rückerstattung vom Patienten an die Gesundheitskasse gesendet werden.
  • Während der letzten Beratung nach 8 Monaten verrechnet der Arzt die Position E45, welche ebenfalls von der Gesundheitskasse zu 100% rückerstattet wird. Diese Position ist notwendig um die Rückerstattung des Pauschalbetrags für Medikamente zu ermöglichen.
  • Dieser Gebührenzettel E45 muss zusammen mit den Rechnungen für die Medikamente an das Gesundheitsamt (Direction de la santé) verschickt werden, zwecks Validierung. Diese Dokumente werden dann zwecks Rückerstattung an die Gesundheitskasse übermittelt.

Die medizinischen Sprechstunden werden in Höhe der normalen Erstattungssätze übernommen. Für die entzugsunterstützenden Arzneimittel hat jeder Teilnehmer Anspruch auf eine Erstattung von 50% am Ende des Programms (im 8. Monat), wobei der Höchstbetrag der Erstattung 100 € beträgt.

Sind Sie interessiert? Sprechen Sie mit Ihrem Arzt darüber!

 

Kontaktperson beim Gesundheitsministerium
Kostenlose Telefonnummer: 8002 6767
E-MailProg-Sevrage-tabagique@ms.etat.lu

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