Notfalleinsatz

Unter Transport in dem Krankenwagen des Notfall-Rettungsdienstes (S.A.M.U.) versteht man ausschließlich den Transport durch die Krankenwagen der Rettungszentren in lebensbedrohlichen Situationen (Dringlichkeitsstufe I). Diese Transporte werden als solche im Einsatzprotokoll dokumentiert.

Generelle und besondere Bedingungen

Transporte im Krankenwagen des Notfall-Rettungsdienstes (S.A.M.U.) in Dringlichkeitsfällen bei Lebensgefahr (Dringlichkeitsstufe I) werden unter der Voraussetzung erstattet, dass die Dringlichkeit im Einsatzprotokoll gemäß dem Abkommen zwischen der CNS und den zuständigen Diensten dokumentiert ist.

Die « Datei B6 » (Anhang A der CNS Satzungen) bestimmt die Situationen, in denen die Krankenversicherung Reise- und Transportkosten übernimmt.

Modalitäten der Kostenübernahme

Die Transporte im Krankenwagen des Notfall-Rettungsdienstes (S.A.M.U.) bei Lebensgefahr (Dringlichkeitsstufe I) werden von der CNS direkt über das Drittzahlersystem übernommen, unter der Voraussetzung, dass die Dringlichkeitssituation anerkannt wird. Wenn keine Dringlichkeitssituation vorliegt, können diese Transporte auf der Grundlage von quittierten Rechnungen wie ein einfacher Transport per Krankenwagen erstattet werden, unter der Voraussetzung, dass die dafür vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind.

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