Progressive Arbeitsaufnahme aus therapeutischen Gründen (RPTRT)

Sie sind über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig und noch nicht vollständig genesen, aber Sie und Ihr Arzt sind der Meinung, dass es sich positiv auf Ihren Gesundheitszustand auswirken könnte, wenn Sie Ihre Arbeit nach und nach wieder aufnehmen? In diesem Fall könnte die progressive Arbeitsaufnahme aus therapeutischen Gründen eine Lösung für Sie sein!

Was ist die progressive Arbeitsaufnahme aus therapeutischen Gründen?

Die progressive Arbeitsaufnahme hat zum Ziel, Ihnen während Ihrer Genesungsphase eine progressive Arbeitsaufnahme zu ermöglichen, indem Sie den Stress des beruflichen Alltagsrhythmus begrenzen und so zur Verbesserung Ihres allgemeinen Gesundheitszustands beitragen. Lassen Sie sich von Ihrem behandelnden Arzt beraten, der Sie am besten über den therapeutischen Nutzen einer solchen Arbeitsaufnahme informieren kann.

Voraussetzungen und Antrag für die progressive Arbeitsaufnahme

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um diese Maßnahme in Anspruch nehmen zu können?
  1. In den drei Monaten vor Ihrem Antrag bei der CNS mindestens einen Monat lang arbeitsunfähig gewesen sein.
  2. Zum Zeitpunkt der Antragstellung arbeitsunfähig sein.
  3. Eine Bescheinigung des Arztes haben, dass sich diese Maßnahme positiv auf Ihre Genesung und Ihren Gesundheitszustand auswirken wird.
  4. Die Zustimmung Ihres Arbeitgebers haben.
  5. Erhalten Sie eine vorherige Genehmigung der CNS, basierend auf der Zustimmung des Kontrollärztlichen Dienstes der sozialen Sicherheit (Contrôle Médical de la Sécurité sociale), um mit der progressiven Arbeitsaufnahme beginnen zu können.
Wie stelle ich den Antrag?

Sprechstunde bei Ihrem Arzt

Ihr behandelnder Arzt ist Ihr Hauptansprechpartner. Er kann Ihnen raten, einen Antrag auf progressive Arbeitsaufnahme zu stellen, wenn sich dies positiv auf Ihre Genesung auswirken könnte. Sie können den Antrag dann gemeinsam erstellen.

Zustimmung des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber gibt seine Zustimmung, indem er den Antrag, den Sie mit Ihrem Arzt ausgefüllt haben, unterschreibt.

Senden des Antrags an die CNS zwecks Bewilligung

Sobald Sie den Antrag (über das entsprechende Formular) ausgefüllt und von Ihnen, Ihrem Arzt und Ihrem Arbeitgeber unterschrieben haben, können Sie ihn per Post an die CNS zur Bewilligung einsenden (ohne Briefmarke von Luxemburg aus) :

Caisse nationale de santé
Indemnités pécuniaires
L- 2979 Luxembourg

Andere häufig gestellte Fragen

Muss ich während der Maßnahme zur progressiven Arbeitsaufnahme zusätzlich zum Standardformular ein ärztliches Attest vorlegen?

Ja, während der gesamten Dauer der progressiven Arbeitsaufnahme müssen Sie eine ärztliche Bescheinigung über die Vollzeitarbeitsunfähigkeit vorlegen und gelten aus arbeitsrechtlicher Sicht als arbeitsunfähig. Es ist nicht erforderlich, eine neue Bescheinigung vorzulegen, falls Sie während der Maßnahme nicht arbeitsfähig sind.

Jede Unterbrechung der Arbeitsunfähigkeit beendet jedoch die Maßnahme: zum Beispiel ein gesetzlicher Urlaub oder eine vorzeitige Arbeitsaufnahme in Vollzeit (100 % der normalen Arbeitszeit laut Arbeitsvertrag). Sie müssen die CNS unverzüglich schriftlich darüber informieren.

Achtung

Sie gelten während der Maßnahme zur progressiven Arbeitsaufnahme als voll arbeitsunfähig, daher wird dieser Zeitraum bei der Berechnung der Höchstdauer des Krankengeldes voll berücksichtigt (insgesamt 78 Wochen in einem Zeitraum von 104 Wochen).

Wer zahlt mein Gehalt während der progressiven Arbeitsaufnahme?

Ihr Gehalt wird entweder von der CNS oder von Ihrem Arbeitgeber gezahlt, je nachdem, wer dafür zuständig ist (siehe Abschnitt "Dauer der Geldleistungen"). Jede Änderung bezüglich der Zahlung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Wie viel Prozent muss ich während der Maßnahme arbeiten?

Die Maßnahme sieht keine festen Sätze vor. Sie können daher die Arbeitsaufnahme progressiv an Ihren Gesundheitszustand anpassen, um dessen Verbesserung zu fördern.

Muss ich mich an die Ausgangszeiten halten, wenn ich während der Maßnahme arbeitsunfähig bin?

Nein, Sie können Ihren Aufenthaltsort jederzeit frei verlassen. Die Ausgangsregelung bei Krankheit gilt nicht während der progressiven Arbeitsaufnahme aus therapeutischen Gründen.

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