Neuer Labor-Schlüsselbuchstabe ab dem 01.07.2023

Anpassung des Wertes des Labor-Schlüsselbuchstabens

Die Anpassung des Wertes des ausgehandelten Schlüsselbuchstabens für die Geschäftsjahre 2023 und 2024 gemäß Artikel 67 Absatz 1 des Sozialversicherungsgesetzbuches beträgt 3,14 %, die auf den Wert des Schlüsselbuchstabens von 0,31391 anzurechnen sind.

Der Wert des ausgehandelten Schlüsselbuchstabens wird somit für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024 auf 0,32377 festgelegt.

Angesichts der Anwendung der Maßnahme mit Wirkung vom 1. Juli 2023 wird der Wert des ausgehandelten Schlüsselbuchstabens für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2024 um den Aufholfaktor 1,010151 erhöht, um das verzögerte Inkrafttreten der Anpassung auszugleichen. Der Wert des Schlüsselbuchstabens wird für diesen Zeitraum auf 0,32706 festgesetzt.

Eine Anpassung des Schlüsselbuchstabens führt zu einer Anpassung der Tarife.

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