Urlaub zur Sterbebegleitung

Wenn ein Angehöriger am Ende seines Lebens steht, ist es wichtig, ihm in dieser schwierigen Zeit die nötige Unterstützung zu geben.

Es gibt einen Sonderurlaub, um einen Angehörigen in seinen letzten Momenten begleiten zu können und die Möglichkeit zu bieten, voll und ganz für ihn da zu sein.

Kurzfassung

Ein Sonderurlaub kann gewährt werden, um einen Angehörigen zu begleiten, der an einer schweren Krankheit im Endstadium leidet. Wenn die Begleitung von mehreren Personen übernommen wird, darf die Gesamtdauer des gewährten Urlaubs eine vordefinierte Grenze nicht überschreiten. Der Urlaubsantrag muss zusammen mit einer ärztlichen Bescheinigung und einem ausgefüllten Formular an die CNS übermittelt werden.

Auf dieser Seite können Sie Folgendes einsehen:

  • Die zu erfüllenden Bedingungen;
  • Die zu erledigenden Formalitäten;
  • Die maximal zulässige Dauer des Urlaubs.

Alles, was man wissen sollte

Bedingungen für die Bewilligung des Urlaubs zur Sterbebegleitung

 

Der Sonderurlaub zur Sterbebegleitung kann gewährt werden, wenn der Antragsteller:

  • Arbeitnehmer ist;
  • Beamter des Staates, einer Gemeinde oder einer öffentlichen Einrichtung ist;
  • Angestellter des Staates, einer Gemeinde oder einer öffentlichen Einrichtung ist;
  • Arbeiter des Staates, einer Gemeinde oder einer öffentlichen Einrichtung.

Andererseits wird Sonderurlaub gewährt, wenn die begleitete Person:

  • ein direkter Verwandter (Mutter, Tochter, Schwiegermutter oder Schwiegertochter, Vater, Sohn, Schwiegervater oder Schwiegersohn);
  • eine Schwester oder Schwägerin, ein Bruder oder Schwager;
  • der Ehemann/die Ehefrau oder der gesetzlich anerkannte Partner.

Dauer des Urlaubs zur Sterbebegleitung

Die Höchstdauer des Urlaubs zur Sterbebegleitung darf 5 Arbeitstage (40 Stunden) pro begleiteten Angehörigen und Jahr nicht überschreiten. Er kann jedoch aufgeteilt oder in Absprache mit dem Arbeitgeber in Teilzeit genommen werden.

Gut zu wissen: Bei Teilzeitarbeit ist der Anspruch auf maximal 40 Stunden Urlaub zur Sterbebegleitung ebenfalls gewährleistet.

Gemeinsamer Urlaub zur Sterbebegleitung

Wenn mehrere Angehörige einen Sterbebegleitungsurlaub für denselben sterbenden Angehörigen beantragen, darf die Gesamtdauer des gewährten Urlaubs 40 Stunden nicht überschreiten.

Der Sterbebegleitungsurlaub endet mit dem Tod des Angehörigen.

Vorgänge zur Beantragung des Urlaubs zur Sterbebegleitung

Übermittlung des Antrags an die CNS

Um den Urlaub zur Sterbebegleitung zu beantragen, muss der CNS das vom Arzt ordnungsgemäß ausgefüllte Formular „Bescheinigung für die Gewährung des Sonderlaubs zur Sterbebegleitung“ übermittelt werden, in dem die schwere unheilbare Krankheit der zu begleitenden Person bescheinigt wird.

Das Formular „Antragsformular für den Sonderurlaub zur Sterbebegleitung“ muss ebenfalls ausgefüllt und dem Antrag beigefügt werden.

Gut zu wissen: Wenn die sterbende Person keine luxemburgische 13-stellige Identifikationsnummer hat, muss eine Kopie ihrer Geburtsurkunde, ihres Familienbuchs oder ihres Personalausweises vorgelegt werden.

Erhalt der Zustimmung der CNS

Sobald der Urlaub gewährt wurde, sendet die CNS an die angegebene Adresse ein Pflegeheft mit folgenden Inhalten:

Gut zu wissen: Die CNS gibt nur ein Pflegeheft heraus. Wenn der Urlaub mit anderen Personen geteilt wird, muss es den anderen Begünstigten zur Verfügung gestellt werden.

Information an den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber muss spätestens am ersten Tag der Abwesenheit für die Sterbebegleitung informiert werden.

Bei jeder Urlaubsnahme muss der „Begründung der Abwesenheit für Sonderurlaub zur Sterbebegleitung“ mit der entsprechenden Anzahl an aufgeklebten Etiketten (ein Etikett pro Urlaubsstunde) ausgefüllt und dann dem Arbeitgeber übermittelt werden.

Wenn der Urlaub geteilt wird, folgt jeder Begünstigte dem gleichen Verfahren mit seinem Arbeitgeber.

Gehalt während des Urlaubs zur Sterbebegleitung

Fortsetzung der Gehaltszahlung an den Arbeitnehmer

Während des Urlaubs zur Sterbebegleitung zahlt der Arbeitgeber das Gehalt/die Vergütung weiter.

Der Arbeitgeber kann sich die gezahlten Löhne und Gehälter im Falle der Arbeitsunfähigkeit seiner Arbeitnehmer von der Mutualität der Arbeitgeber (Mutualité des employeurs-MDE) erstatten lassen, unter der Bedingung, dass diese Zeiträume der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale-CCSS) gemeldet werden.

Es ist daher wichtig, die Abwesenheitstage für die Betreuung eines Angehörigen am Lebensende (congé d'accompagnement) zu melden, um die Erstattung der vorgestreckten Gehälter zu gewährleisten.

CCSS: Arbeitsunfähigkeit melden

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