Mitgliedschaft

Jede Person, die in Luxemburg arbeitet, sei es als Arbeitnehmer oder Selbstständiger, muss von der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale-CCSS) obligatorisch versichert werden.

Diese Mitgliedschaft bietet Schutz gegen verschiedene Risiken im Zusammenhang mit der sozialen Sicherheit, wie Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, Alter, Invalidität und Pflegebedürftigkeit.

Kurzfassung

Wenn Sie in Luxemburg arbeiten, ist die Mitgliedschaft in der luxemburgischen Krankenversicherung obligatorisch. Auf dieser Seite erfährt man Folgendes :

  • Pflichtmitgliedschaft : Jede Person, die in Luxemburg arbeitet, muss bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale-CCSS) versichert sein, um einen umfassenden Schutz gegen verschiedene soziale Risiken zu erhalten.
  • Beitrittsverfahren : Bei Arbeitnehmern kümmert der Arbeitgeber sich um die Mitgliedschaft. Selbstständige hingegen müssen sich selbst versichern.
  • Bestätigung und Leistungen : Nach dem Beitritt wird eine Bestätigung mit einer nationalen Identifikationsnummer per Post verschickt. Die Leistungen der Kranken- und Mutterschaftsversicherung können dann über die zuständige Kasse in Anspruch genommen werden.

Der Arbeitgeber und die Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS)

Wie man sich versichert

Arbeitnehmer

Für jede Person, die gegen Entgelt eingestellt wird, muss der Arbeitgeber bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen eine Beitrittserklärung einreichen.

CCSS: Wie melde ich neues Personal?

Selbständige

Wenn ein Selbständiger seine Tätigkeit im Großherzogtum aufnimmt, muss er sich sofort an die Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) wenden, die die zuständige Stelle ist, um ihn bei der Sozialversicherung anzumelden.

CCSS: Wie meldet man seine Tätigkeit an?

Bestätigung der Mitgliedschaft

Sobald die Mitgliedschaft vom CCSS registriert wurde, erhält der Versicherte eine Bestätigung („Information über eine Beitrittserklärung“) per Post an seine offizielle Adresse. Dieses Dokument enthält unter anderem die 13-stellige nationale Identifikationsnummer und die zuständige Krankenkasse.



Welche Krankenkasse ist zuständig?

In der Beitrittserklärung wird die zuständige Krankenkasse angegeben:

  •  Nationale Gesundheitskasse: für Versicherte des privaten Privatsektors (Arbeitnehmer und Selbstständige wie Freiberufler) und Staatsarbeiter (Caisse nationale de santé-CNS).
  • Krankenkasse der Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes (Caisse de maladie des fonctionnaires et employés publics-CMFEP).
  • Die Krankenkasse der Kommunalbeamten und kommunalen Angestellten (Caisse de maladie des fonctionnaires et employés communaux-CMFEC) für den kommunalen öffentlichen Sektor.
  • Krankenkasse der nationalen Eisenbahngesellschaft (Entraide médicale des CFL-EMCFL) für die Arbeitnehmer der luxemburgischen Eisenbahnen.

Jeder Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen ins Ausland entsenden möchte, muss die Zentralstelle der Sozialversicherungen vorab über seine Absicht informieren.

Weitere Informationen auf der CCSS-Website

Um die Leistungen der sozialen Sicherheit zu finanzieren, erhebt die Zentralstelle der Sozialversicherungen Beiträge, die auf der Grundlage des Gehalts der Arbeitnehmer festgelegt werden.
Zu diesem Zweck sind die Arbeitgeber verpflichtet, jeden Monat die tatsächlichen Bruttolöhne zu melden.

Weitere Informationen auf der CCSS-Website

Pflichten des Arbeitgebers in Bezug auf die Meldung von Arbeitsunfähigkeiten

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, in der monatlichen Meldung der Arbeitsunfähigkeit genaue Angaben zu machen. Dies umfasst nicht nur die Arbeitsunfähigkeitszeiträume des Vormonats, sondern auch die genaue Anzahl der zugehörigen Fehlstunden seiner Arbeitnehmer aufgrund von Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitszeit. Diese Meldungen müssen während der gesamten Mitgliedschaft des Arbeitnehmers erfolgen, und zwar nicht nur während des Zeitraums der Lohnfortzahlung, sondern auch darüber hinaus.

Wichtigkeit der Erklärung

  • Für die Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS)

Die Meldung der Arbeitsunfähigkeit ist für den CCSS von entscheidender Bedeutung, da sie die automatische Berechnung der Erstattung der vom Arbeitgeber fortgezahlten Löhne durch die Krankenkasse ermöglicht.

Arbeitgeber sind nämlich verpflichtet, ihren Arbeitnehmern das Gehalt weiterzuzahlen, und zwar bis zum Ende des Kalendermonats, in dem der 77. Tag der Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Bezugszeitraums von 18 aufeinanderfolgenden Monaten liegt. Dies entspricht in der Regel einem Zeitraum von etwa 13 Wochen.

Während dieses Zeitraums der Lohnfortzahlung erstattet die Mutualität dem Arbeitgeber 80% dieser Lohnfortzahlung via den CCSS.

Weitere Informationen auf der Website der Mutualität der Arbeitgeber
  • Für die Nationale Gesundheitskasse (CNS)

Diese Erklärungen sind auch für die CNS von wesentlicher Bedeutung, da sie es ihr ermöglichen, die Zahlung der späteren Geldleistungen an den Versicherten vorzunehmen.

Nach dem Zeitraum der Lohnfortzahlung übernimmt die CNS die Zahlung einer Geldleistung, nachdem sie den Arbeitgeber darüber informiert hat, dass seine Verpflichtungen diesbezüglich nicht mehr bestehen.

CCSS : Eine Arbeitsunfähigkeit melden

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