Krankenversicherung in Kürze
In Luxemburg ist die soziale Sicherheit in mehrere Zweige unterteilt. Die Nationale Gesundheitskasse (CNS) ist für zwei bestimmte Zweige zuständig.
Welche Zuständigkeiten hat die CNS und wann kann man sich an sie wenden?
Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen, mit deren Hilfe man seine Rechte geltend machen und seine Familie besser schützen kann.
Kurzfassung
Das Sozialversicherungsrecht in Luxemburg ist in mehrere Zweige unterteilt: Kranken-/Mutterschaftsversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Familienleistungen und Geldleistungen bei Elternurlaub, Pflegeversicherung.
Die CNS ist für die Kranken-/Mutterschafts- und Pflegeversicherung zuständig .
Auf dieser Seite erfährt man in Kürze :
- Die Zuständigkeiten der CNS.
- Wie man sie kontaktieren kann.
- Wann man sie kontaktieren kann.
Alles, was Sie wissen sollten
- Welche Aufgaben hat die CNS?
- Wie kontaktiert man sie?
- Wann sollte man sie kontaktieren?
Welche Aufgabe hat die CNS?
Die Nationale Gesundheitskasse (CNS) ist in zwei Zweige unterteilt - Krankheit-Mutterschaft und Pflegebedürftigkeit - und verwaltet die Leistungen für alle VERSICHERTEN DES PRIVATSEKTORS und die ARBEITNEHMER DES STAATES.
Für den öffentlichen Sektor sind drei Krankenkassen zuständig:
- Die Krankenkasse der Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes (Caisse de maladie des fonctionnaires et employés publics-CMFEP);
- die Krankenkasse der kommunalen Beamten und Angestellten,
- l'Entraide médicale de la société nationale des chemins de fer luxembourgeois.
Wie kann ich die CNS kontaktieren?
- Per Post
- Per Telefon
- Per E-Mail
- Durch den Besuch einer Zweigstelle der CNS (Versicherte).
(Die untenstehende Rubrik „Kontaktieren Sie uns“ kann konsultiert werden).
Wann sollte man sich an die CNS wenden?
UM SICH DIE KOSTEN FÜR DIE GESUNDHEITSVERSORGUNG ERSTATTEN ZU LASSEN
Um eine Rückerstattung zu erhalten, müssen Sie der CNS die Originale der quittierten Rechnungen zusenden. Vergessen Sie nicht, die nationale Identifikationsnummer anzugeben und bei einem Erstantrag einen Bankidentitätsnachweis (RIB) beizufügen.
Gut zu wissen: Aus Luxemburg brauchen Sie den Umschlag nicht zu frankieren.
UM EINE ARBEITSUNFÄHIGKEIT ZU MELDEN
Die CNS verwaltet die Akte und ist zuständig für die Zahlung von Geldleistungen im Falle von :
- Krankheit oder Unfall ;
- Freistellung von der Arbeit ;
- Mutterschafts- oder Adoptionsurlaub ;
- Urlaub für die Sterbebegleitung von Personen am Lebensende :
- Urlaub aus familiären Gründen.
UM BESTIMMTE PFLEGELEISTUNGEN, BEDARFSMITTEL ODER MEDIKAMENTE ZU ERHALTEN.
Die CNS validiert die Verschreibung und stellt eine Kostenübernahmebescheinigung aus, z. B. für :
- Physiotherapie, Logopädie, Psychomotorik...
- Prothesen (Hörgeräte usw.)
- Bestimmte Medikamente, für die eine Genehmigung erforderlich ist.
UM EIN INTERNATIONALES FORMULAR ZU ERHALTEN
Als luxemburgischer Versicherter mit Wohnsitz im Ausland stellt die CNS das Dokument zur Verfügung, das für die Registrierung bei der örtlichen Kasse erforderlich ist.
AKTUALISIEREN SIE IHRE PERSÖNLICHEN ANGABEN.
wie z. B.: Adresse, Bankverbindung, Familienstand usw.
Gut zu wissen: Bei luxemburgischen Einwohnern übernimmt die Wohnsitzgemeinde die Aktualisierung der familiären Situation und der Adresse im nationalen Register natürlicher Personen (Registre national des personnes physiques-RNPP).
EIN DOKUMENT ERHALTEN
Um seine Rechte geltend zu machen, kann man sich an die CNS wenden, um verschiedene Dokumente wie die Sozialversicherungskarte, die Europäische Krankenversicherungskarte oder eine Mitversicherungsbescheinigung zu erhalten.
Kontaktieren Sie uns
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