Krankmeldung des Personals eines Privathaushalts
DIE CNS NUR EINEN KLICK ENTFERNT
Vermeiden Sie Papierkram und melden Sie Krankheitsperioden in nur wenigen Minuten über den neuen Online-Vorgang in Ihrem privaten Bereich auf MyGuichet.lu.
Sie haben eine Person eingestellt, die Ihnen im Haushalt hilft oder auf Ihr Kind aufpasst, und diese Person wird krank oder nimmt Urlaub aus familiären Gründen?
In diesem Fall bezahlen Sie die eingestellte Person weiter, als wäre sie zur Arbeit gekommen, und die CNS erstattet Ihnen später die Krankheitsstunden zurück.
Alles, was Sie wissen sollten
- Voraussetzungen
- Vorgang für Ihren Arbeitnehmer/Ihre Arbeitnehmerin
- Vorgang für Sie als Arbeitgeber
- Vorgang auf MyGuichet.lu
Ihr/e Arbeitnehmer/in meldet seine/ihre Abwesenheit wegen Krankheit bei der CNS :
- per Telefon (+352 2757-4800), wenn er/sie keine Bescheinigung hat und höchstens zwei Tage oder weniger abwesend ist.
- durch Zusendung von Abschnitt 1 der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die CNS (CNS, L-2980 Luxemburg) und von Abschnitt 2 an den Arbeitgeber.
Wenn das Kind Ihres Arbeitnehmers krank ist (Urlaub aus familiären Gründen), ist ab dem ersten Tag eine ärztliche Bescheinigung erforderlich: Teil 1 ist an die CNS und Teil 2 an Sie als Arbeitgeber zu senden.
Am ersten Werktag nach dem 10. des Monats, der auf die Abwesenheit folgt, fordert die CNS Sie auf, die Stunden der Abwesenheit anzugeben, um Ihre Rückerstattung zu erhalten.
Option 1: Sie erhalten eine Benachrichtigung für einen online auszufüllenden Vorgang.
Wenn Sie die eDelivery-Funktion in Ihrem privaten Bereich auf MyGuichet.lu bereits aktiviert haben, erhalten Sie eine E-Mail-Benachrichtigung zum Ausfüllen des Online-Vorgangs im Monat nach der Abwesenheit Ihres Arbeitnehmers am ersten Arbeitstag nach dem 10.
Wenn Sie eDelivery noch nicht aktiviert haben, ist die Aktivierung mit wenigen Klicks erledigt. Sie erhalten dann die E-Mail-Benachrichtigungen und einen direkten Link zu dem Vorgang.
Option 2: Sie erhalten das Papierformular per Post.
Wenn Sie die eDelivery-Funktion in Ihrem privaten Bereich auf MyGuichet.lu nicht aktiviert haben, erhalten Sie per Post ein Papierformular, auf dem Sie die Abwesenheitsstunden für den betreffenden Monat angeben. Mit Ihrer Unterschrift beantragen Sie die Erstattung der vorgestreckten Stunden.
Anschließend müssen Sie das Papierformular nur noch per Post an CNS - L-2980 Luxemburg zurücksenden.
GUTE NACHRICHT: Auch wenn Sie die Abwesenheitsmitteilung per Post erhalten, können Sie den Online-Vorgang wählen: schneller, weniger Papierkram, weniger Postsendungen!
Sie können immer auf den Online-Vorgang zugreifen, indem Sie diesen Schritten folgen, auch wenn Sie keinen direkten Link zu dem Vorgang haben :
- Melden Sie sich in Ihrem privaten Bereich an.
- Klicken Sie auf den Tab „Meine Vorgänge“, klicken Sie auf die Schaltfläche „+ Neuer Vorgang“ und wählen Sie den Vorgang „ CNS : Antrag auf Rückerstattung des Krankengeldes von privatem Haushaltspersonal “.
- Folgen Sie den Anweisungen Schritt für Schritt.
In nur wenigen Minuten haben Sie den Online-Vorgang abgeschlossen.
Zum letzten Mal aktualisiert am