Sozialversicherungskarte

Die Sozialversicherungskarte bzw. die Europäische Krankenversicherungskarte ist ein wichtiges Hilfsmittel, sobald der Versicherte einen Arzt aufsucht, sei es in Luxemburg oder im Ausland.
Der Versicherte hat Anspruch auf seine Karte, wenn er in Luxemburg versichert ist, sei es als Einzelperson oder als mitversichertes Familienmitglied.

Kurzfassung

Hier ist das Wichtigste, was Sie über die Sozialversicherungskarte in Luxemburg wissen sollten:

  • Die Karte hat zwei Seiten: eine nationale Seite für Luxemburg und eine europäische Seite für die Europäische Union, Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz.
  • Sie garantiert die Kostenübernahme für die Gesundheitsversorgung in Luxemburg und bei vorübergehenden Aufenthalten in Europa.
  • Wenn die Karte abläuft, kann der Versicherte sie online verlängern; eine provisorische Ersatzbescheinigung ist im Notfall auch über MyGuichet.lu erhältlich.

Alles, was Sie wissen sollten

Was ist wichtig zu wissen über die luxemburgische Sozialversicherungskarte?

Die luxemburgische Sozialversicherungskarte hat zwei verschiedene Seiten: eine nationale Seite und eine europäische Seite.

Nationale Seite - Luxemburgische Sozialversicherungskarte.

  • Identifikationsnummer: Diese Seite der Karte stellt die „Luxemburgische Sozialversicherungskarte “(carte d'identification de la sécurité sociale du Grand-Duché de Luxembourg) dar. Sie enthält die 13-stellige nationale Identifikationsnummer und den Namen der versicherten Person.
  • Individuell: Jede versicherte Person sowie die mitversicherten Familienangehörigen müssen über eine eigene Karte verfügen.
  • Funktionen: Die Karte berechtigt zur Kostenübernahme der Gesundheitsversorgung, der Mutterschaftsleistungen und der Leistungen bei Pflegebedürftigkeit in Luxemburg.
  • Gültigkeitsdauer: Die Karte bleibt so lange gültig, wie die Person in der luxemburgischen Sozialversicherung versichert ist.

Europäische Seite - Europäische Krankenversicherungskarte

Wie lange ist die europäische Karte gültig?

Die Gültigkeitsdauer der Europäischen Krankenversicherungskarte wird automatisch anhand der Dauer der Mitgliedschaft in Luxemburg berechnet.

  • Erstes Jahr der Mitgliedschaft: Die anfängliche Gültigkeit beträgt 3 Monate.
  • Ab dem zweiten Jahr der Mitgliedschaft: Die Gültigkeitsdauer wird schrittweise verlängert, bis zu einem Maximum von 5 Jahren.
  • Unterbrechung der Mitgliedschaft: Bei Beendigung der Mitgliedschaft in Luxemburg wird die Karte sofort ungültig, auch wenn das auf der Karte vermerkte Ablaufdatum noch nicht erreicht ist.

Wie wird die Karte verwendet?

Die nationale Seite

Die nationale Seite der Karte muss bei jeder Sprechstunde beim Arzt, in der Apotheke oder bei anderen Leistungserbringern und Fachkräften des Gesundheitswesens in Luxemburg vorgelegt werden.

Falls verlangt, muss außerdem ein Personalausweis vorgelegt werden.

Die europäische Seite

Die Europäische Krankenversicherungskarte oder das entsprechende Dokument, die provisorische Ersatzbescheinigung, kann bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz für die Inanspruchnahme medizinischer Versorgung verwendet werden.

Es genügt, die Karte oder die provisorische Bescheinigung direkt beim Leistungserbringer vor Ort vorzulegen, ohne dass vorher irgendwelche Vorgänge bei der örtlichen Kasse erforderlich sind.

Weitere Informationen zur Verwendung der Europäischen Krankenversicherungskarte im Ausland finden Sie auf der Website der Nationalen Gesundheitskasse (CNS).

Weitere Informationen unter UNGEPLANTE BEHANDLUNG IM AUSLAND

Wie erhalte ich die Karte?

Erste Karte oder bereits abgelaufene Karte

Wenn die Karte bereits abgelaufen ist oder noch keine Karte ausgestellt wurde, kann sie auf der Website der Zentralstelle der Sozialversicherungen bestellt werden.

Karte ist noch gültig, läuft aber in Kürze ab

Wenn die aktuelle Karte noch gültig ist, aber bald abläuft, kann eine neue Karte bestellt werden, indem Sie sich über das Kontaktformular an die CNS wenden .

Frist für die Lieferung der Karte

Zwischen der Beantragung und der Lieferung der Karte an die offizielle Adresse ist mit einer Frist von maximal 3 Wochen zu rechnen. Es ist daher ratsam, diese Frist bei der Bestellung zu berücksichtigen und der CNS jede Adressänderung mitzuteilen, um den ordnungsgemäßen Empfang der Karte oder anderer Postsendungen zu gewährleisten.

Provisorische Ersatzbescheinigung

In dringenden Fällen kann über MyGuichet.lu eine provisorische Ersatzbescheinigung beantragt werden, die ab dem Ausstellungsdatum 3 Monate lang gültig ist:

  • Bei einem Antrag MIT Authentifizierung und mit aktivierter eDelivery-Funktion wird die provisorische Ersatzbescheinigung für die Europäische Krankenversicherungskarte direkt im gesicherten privaten Bereich auf MyGuichet.lu hinterlegt.
  • Bei einem Antrag OHNE Authentifizierung und/oder wenn die eDelivery-Funktion nicht aktiviert ist, wird die provisorische Ersatzbescheinigung für die Europäische Krankenversicherungskarte per Post versandt.
Bestellung der provisorischen Ersatzbescheinigung mit wenigen Klicks über MyGuichet.lu

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