Ungeplante Behandlung im Ausland
Ich halte mich vorübergehend im Ausland auf, um zu arbeiten, zu studieren oder Urlaub zu machen. Leider kann es jederzeit zu einem medizinischen Notfall kommen. Wenn ich im Voraus weiß, wie meine Gesundheitskosten übernommen werden, kann mir viel Unannehmlichkeiten erspart bleiben.
Unabhängig davon, in welches Land ich reise, erklärt mir die CNS in diesem Leitfaden alle Schritte für eine medizinische Versorgung fern von zu Hause.
Die während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts erforderliche medizinische Versorgung ist definiert als Gesundheitsversorgung, die nicht bis zur Rückkehr in mein Heimatland aufgeschoben werden kann, ohne dass sich mein Gesundheitszustand verschlechtern würde.
Geplante medizinische Behandlungen im Ausland sind medizinische Behandlungen, die im Voraus geplant werden können und keine sofortige Behandlung erfordern.
Alles, was ich wissen sollte
Ich lokalisiere mein Zielland innerhalb der drei Kategorien:
- Kategorie Nr. 1: Europäische Union (EU), Norwegen, Island, Liechtenstein, Schweiz, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Vereinigtes Königreich.
- Kategorie Nr. 2: Bosnien und Herzegowina, Kap Verde, Marokko, Tunesien, Türkei.
- Kategorie Nr. 3: Alle anderen Nichtabkommensstaaten.
Dann schaue ich mir die Modalitäten der Kostenübernahme an, die ich in Anspruch nehmen kann, indem ich auf den entsprechenden Tab klicke.
- Länder der Kategorie Nr. 1
- Länder der Kategorie Nr. 2
- Länder der Kategorie Nr. 3
- Erklärungen
- Die EU-Karte
- Meine Vorgänge
Ich halte mich auf in einem Land der Europäischen Union, in Norwegen, Island, Liechtenstein , der Schweiz, Mazedonien, Serbien, Montenegro oder dem Vereinigten Königreich.
Die Länder der Kategorie 1 akzeptieren die Europäische Krankenversicherungskarte.
Mein Zugang zur medizinischen Versorgung und meine Formalitäten werden durch die Europäische Krankenversicherungskarte oder die provisorische Ersatzbescheinigung vereinfacht.
- Vor meinem Auslandsaufenthalt sollte ich daran denken, das Gültigkeitsdatum der europäischen Seite meiner Karte zu überprüfen.
Mazedonien, Montenegro und Serbien gehören zwar nicht zur EU, sind aber Abkommensstaaten, die die Europäische Krankenversicherungskarte akzeptieren. Das Vereinigte Königreich, das die Europäische Union verlassen hat, hat ein Abkommen über die Koordinierung der sozialen Sicherheit unterzeichnet. In diesem Zusammenhang wird die Europäische Krankenversicherungskarte dort akzeptiert.
Ich brauche eine neue Karte, meine ist abgelaufen oder ich habe keine.
Damit sie mir rechtzeitig zugestellt wird, muss die Karte mindestens drei Wochen vor der Abreise oder dem Ablaufdatum beantragt werden. Die Karte wird an meine offizielle Adresse gesendet.
- Ich überprüfe, ob meine Adresse aktuell ist.
Gut zu wissen für die Bestellung
Wenn ich noch keine Karte habe oder meine vorherige Karte abgelaufen ist, bestelle ich meine Karte auf der Website des CCSS.
Wenn ich eine Karte habe und diese bei der Neubestellung noch gültig ist, verwende ich das Formular für die Kontaktaufnahme mit der CNS.
Ich reise in weniger als drei Wochen ins Ausland.
Wenn ich keine Zeit mehr habe, mir eine neue Karte zu besorgen, kann ich unter folgendem Link eine provisorische Ersatzbescheinigung beantragen: MyGuichet - Provisorisches Ersatzzertifikat, mit oder ohne Luxtrust-Authentifizierung.
- Ohne Authentifizierung: Die Bescheinigung wird mir nach Hause geschickt. Ich beantrage sie daher mindestens zehn Tage vor meiner Abreise.
- Mit Authentifizierung: Die Bescheinigung wird in meinem privaten und gesicherten Bereich MyGuichet.lu abgelegt und kann heruntergeladen werden.
Wie werden die Kosten für die Gesundheitsversorgung übernommen?
Die medizinische Versorgung erfolgt nach den Vorschriften des jeweiligen Landes und die Kosten werden nach den vor Ort geltenden Tarifen erstattet. Wenn beispielsweise die medizinische Versorgung für Einwohner kostenlos erbracht wird, habe ich bei Vorlage meiner Europäischen Krankenversicherungskarte Zugang zu einer kostenlosen medizinischen Versorgung.
Ich muss meine medizinischen Kosten vorstrecken, wenn :
- Ich meine Karte oder die Ersatzbescheinigung nicht vorlegen kann. Außerdem habe ich keinen Anspruch auf Kostenübernahme zu denselben Bedingungen wie Einheimische.
- Wenn der ausländische Leistungserbringer meine Karte ablehnt.
Gut zu wissen: In den meisten Fällen akzeptieren die konventionierten Leistungserbringer die Europäische Krankenversicherungskarte.
Was soll ich tun, wenn ich die Kosten vorstrecken musste?
In diesem Fall werde ich die Erstattung idealerweise bei der Krankenkasse des Aufenthaltslandes beantragen.
Ich kann die Erstattung auch nach meiner Rückkehr bei der CNS beantragen. Die CNS nimmt dann eine Tarifierung der Rechnungen bei der Kasse am Aufenthaltsort vor, und ich erhalte gegebenenfalls eine Erstattung nach den Sätzen und Tarifen des Landes, in dem ich mich aufgehalten habe. Die Frist für die Erstattung hängt davon ab, wie schnell die ausländische Kasse antwortet. Ich kann auch bei der CNS beantragen, dass sie mir die Kosten direkt nach den luxemburgischen Sätzen und Tarifen erstattet.
Achtung! Meine Europäische Krankenversicherungskarte gibt mir keinen Anspruch auf Kostenübernahme für medizinische Versorgung bei einem Aufenthalt in Dänemark, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz, wenn ich nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union besitze.
- Erklärungen
- Die Bescheinigungen
- Meine Vorgänge
Ich halte mich in Bosnien und Herzegowina, Tunesien, der Türkei, den Kapverden oder Marokko auf.
Die Länder in der Kategorie Nr. 2 sind Länder, mit denen Luxemburg ein bilaterales Abkommen hat.
Die Europäische Krankenversicherungskarte wird dort nicht akzeptiert. Um meinen Anspruch auf medizinische Versorgung zu bescheinigen, muss ich je nach Zielland eine Bescheinigung vorlegen.
Die Bescheinigung muss mindestens 15 Tage vor der Abreise beantragt werden, indem Sie auf den entsprechenden Link klicken:
Ich benötige die Bescheinigung für meinen Aufenthalt in Bosnien und Herzegowina, Tunesien, der Türkei, den Kapverden oder Marokko.
Die Bescheinigung muss mindestens 15 Tage vor der Abreise beantragt werden .
Durch Anklicken des entsprechenden Links gelange ich direkt zum Vorgang auf MyGuichet.lu, um die Bescheinigung zu bestellen. Ich kann den Vorgang mit oder ohne Luxtrust-Authentifizierung durchführen:
- Mit Authentifizierung: Die Bescheinigung wird in meinem privaten und gesicherten Bereich MyGuichet.lu abgelegt und kann heruntergeladen werden.
- Ohne Authentifizierung: Die Bescheinigung wird mir nach Hause geschickt. Ich beantrage es also mindestens vierzehn Tage vor meiner Abreise.
Wie werden die Kosten für die Gesundheitsversorgung übernommen?
Die medizinische Versorgung erfolgt nach den Vorschriften des jeweiligen Landes und wird zu den vor Ort geltenden Tarifen erstattet. Wenn z. B. die medizinische Versorgung für Einwohner kostenlos ist, erhalte ich gegen Vorlage meiner Bescheinigung Zugang zu kostenloser medizinischer Versorgung.
Ich muss meine Arztkosten vorstrecken, wenn :
- Ich nicht in der Lage bin, meine Bescheinigung vorzulegen. Außerdem habe ich keinen Anspruch auf Kostenübernahme unter denselben Bedingungen wie für Einwohner.
- Der ausländische Leistungserbringer die Bescheinigung ablehnt.
In diesem Fall werde ich die Erstattung bei einer Krankenkasse im Aufenthaltsland oder bei meiner Mitgliedskasse in Luxemburg beantragen.
Gut zu wissen: In den meisten Fällen akzeptieren die konventionierten Leistungserbringer die Bescheinigung.
- Erklärungen
- Meine Vorgänge
Ich halte mich in einem Nichtabkommensstaat auf.
Das sind alle anderen Länder, die nicht zu den Kategorien Nr. 1 und Nr. 2 gehören, z. B. die Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, ...
Wenn ich mich in einem Nichtabkommensstaat aufhalte, muss ich bei der CNS weder eine Karte noch eine Bescheinigung bestellen.
Wenn ich während meines vorübergehenden Aufenthalts eine medizinische Fachkraft konsultieren musste, informiere ich mich unter „ Meine Vorgänge“ über die Vorgänge, die ich nach meiner Rückkehr aus dem Urlaub unternehmen muss.
Wie wird die Gesundheitsversorgung übernommen?
Ich strecke die Kosten vor
Wenn ich in einem Nichtabkommensstaat eine dringende Behandlung erhalte, muss ich die Kosten für die erhaltene Behandlung vorstrecken. Die Rechnungen aus diesen Ländern werden von der CNS nach den in Luxemburg geltenden Sätzen und Tarifen erstattet, Bedingung ist, dass diese Tarife die betreffende Behandlung abdecken.
Um die Erstattung zu erhalten, ist es erforderlich, dass die Rechnungen :
- quittiert ;
- detailliert in medizinischen Begriffen (nicht codiert) ;
- in Englisch, Französisch oder Deutsch verfasst oder übersetzt sind.
Achtung: In einem Nichtabkommensstaat erbrachte Leistungen, die nicht dringend sind, sondern ambulant geplant werden (z. B. Sehhilfen, Zahnkronen oder -prothesen, einfache Konsultationen ohne Diagnose usw.), werden nicht erstattet.
Ich informiere mich über eine Zusatzversicherung
Die Kosten für medizinische Leistungen und Krankenhausaufenthalte können von Land zu Land sehr unterschiedlich sein und wesentlich höher liegen als in Luxemburg. Dies kann zu einer erheblichen Differenz zwischen den mir entstandenen Kosten und der Erstattung durch die CNS führen, die oft zu meinem Nachteil ist.
Wenn ich eine Zusatzversicherung abschließen möchte, um diese Differenz abzudecken, kann ich mich an einen Versicherer wenden, der auf diese Art von Versicherungsschutz spezialisiert ist.
Ich möchte mich über geplante Behandlungen im Ausland informieren.
Die Kostenübernahme für geplante Behandlungen im Ausland unterscheidet sich von der Kostenübernahme für nicht geplante („dringende“) Behandlungen im Ausland.
Wenn ich im Ausland einen Arzt aufsuchen oder mich behandeln lassen möchte, informiere ich mich vorab über die verschiedenen Vorgänge, die ich unternehmen muss.
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