Verhütung

Verhütung spielt eine wesentliche Rolle bei meiner Familienplanung und dem Management meiner reproduktiven Gesundheit. Die Wahl der richtigen Verhütungsmethode für meine individuellen Bedürfnisse ist eine persönliche und wichtige Entscheidung.

Dazu gehören ein gründliches Verständnis der verfügbaren Optionen, regelmäßige Arztbesuche und eine offene Kommunikation mit den Angehörigen der Gesundheitsberufe.

Alles, was ich wissen sollte

Wie wird die Kostenübernahme für meine Verhütung geregelt?

Um meine Verhütungsmethode unabhängig von meinem Alter kostenlos in Anspruch nehmen zu können, muss ich :

  • Eine gültige luxemburgische Sozialversicherungskarte besitzen ;
  • Mich an einen luxemburgischen Leistungserbringer (Arzt, Apotheker oder Hebamme) wenden.

Die Kostenfreiheit gilt für die folgenden Leistungen:

  • Orale Kontrazeptiva: Antibabypille und Minipille, Pille danach.
  • Selbst anzubringende Maßnahmen: Verhütungspflaster und Verhütungsring.
  • Verhütungsmethoden, die einen ärztlichen Eingriff erfordern: Verhütungsspritze und -implantat, Spirale.
  • Chirurgische Eingriffe zur Sterilisation: Tubenligatur, Vasektomie.

Muss ich mir ein Rezept besorgen?

Nur die Pille danach (hormonelle Notfallverhütung) ist rezeptfrei erhältlich. Für die anderen Verhütungsmethoden konsultiere ich zuerst meinen Arzt.

Meine Hebamme kann mir in den ersten sechs Wochen nach der Entbindung eine Antibabypille, einen Verhütungsring oder ein Verhütungspflaster verschreiben.

Was sind die Bedingungen für die Kostenübernahme?

Die Bedingungen für die Kostenübernahme hängen davon ab, welche Verhütungsmethode ich wähle.

Pille, Minipille oder Verhütungsspritze, Verhütungspflaster oder Verhütungsring.

Die Kostenübernahme ist auf die Packungen beschränkt, die zur Abdeckung einer Verhütung von mindestens drei Zyklen erforderlich sind. Kleinere Packungen, z. B. für einen Zyklus, werden nicht übernommen.

Ein Rezept kann sich maximal auf einen Behandlungszeitraum von 13 Zyklen beziehen.

Die von einem Arzt durchgeführte Verhütungsspritze ist im Tarif für die Sprechstunde enthalten.

Implantat zur Empfängnisverhütung

Das Verhütungsimplantat sowie die Kosten für das Einsetzen und Entfernen unter örtlicher Betäubung werden zu 100 % übernommen, Bedingung ist, dass das Implantat eine Wirkungsdauer von mindestens drei Jahren hat.

Spirale

Die Kostenübernahme für diese intrauterine Maßnahme hängt davon ab, ob es sich um eine Spirale handelt oder nicht:

  • Kupferspirale: Kostenübernahme zu 100 %, Bedingung ist eine Wirkungsdauer von mindestens 5 Jahren.
  • Hormonspirale: Die Kosten werden zu 100 % übernommen, Bedingung ist eine Wirkungsdauer von mindestens 3 Jahren.

Einsetzen und Entfernen der Spirale

Die Kosten für das Einsetzen und Entfernen der intrauterinen Maßnahme sowie die Ultraschallkontrolle werden zu 100 % übernommen.

Ligatur der Eileiter

Die Kosten werden vollständig übernommen:

  • Die vorherige Aufklärung durch den Gynäkologen über Wirksamkeit, Wirkungsweise und mögliche Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der Eileiterligatur ;
  • Die präanästhetische Untersuchung bei Tubenligatur außerhalb des Kaiserschnitts ;
  • Die Kosten für den Krankenhausaufenthalt ;
  • Die Kontrolluntersuchung 4 Wochen nach dem Eingriff.

Vasektomie

Die Kosten werden vollständig übernommen:

  • Die vorherige Aufklärung durch den Urologen über Wirksamkeit, Wirkungsweise und mögliche Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der Vasektomie ;
  • Die Kosten für den Krankenhausaufenthalt ;
  • Die Kontrolluntersuchung 4 Wochen nach dem Eingriff.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Habe ich Anspruch auf Kostenübernahme für Verhütungsmittel, wenn ich es mir im Ausland beschaffe?

Nein.
Eine Kostenübernahme ist nur möglich, wenn diese Leistungen im Großherzogtum Luxemburg erbracht werden.

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