Krankenhausaufenthalt, Kuren und Rehabilitation

Der Beginn einer Krankenhausbehandlung, eines Kuraufenthalts oder einer Rehabilitation ist eine innere und körperliche Reise, ein mutiger Vorgang auf dem Weg zur Heilung und zum Wiederaufbau. Hier finde ich alle Informationen, die mir für eine gute Behandlung zur Verfügung stehen:

  • im Rehazenter (Centre national de rééducation fonctionnelle et de réadaptation-CNRFR),
  • in einer stationären Einrichtung für geriatrische Rehabilitation,
  • im Rehabilitationszentrum Château de Colpach (Centre de réhabilitation du Château de Colpach) für eine physische und postonkologische Rehabilitation.

Damit ich mich voll und ganz auf meine Genesung konzentrieren kann, informiere ich mich hier darüber, wie die Kosten je nach Art der Behandlung übernommen werden.

Alles, was ich wissen sollte

Ich klicke auf den Tab, der mich interessiert :

  • Stationäre Behandlung: Hier erfahren Sie alles über die Kostenübernahme für ambulante oder stationäre Krankenhausbehandlungen in einem Krankenhaus in Luxemburg.
  • Kuren: Hier erfahren Sie alles über die Kostenübernahme für Thermal- oder Heilkuren.
  • Rehabilitation: Alles über die Behandlung im Rehazenter (Centre national de rééducation fonctionnelle et de réadaptation (CNRFR)) sowie über die geriatrische Rehabilitation und die physische und postonkologische Rehabilitation.

Kurzfassung

Das Betreten eines Krankenhauses ist oft ein entscheidender Moment. Sobald ich aufgenommen werde, sind mehrere Aspekte zu berücksichtigen, insbesondere die Art und Weise, wie die Kosten gedeckt werden. Damit ich mich voll und ganz auf meine Genesung konzentrieren kann, informiere ich mich hier darüber, wie meine Kosten bei einer Krankenhausbehandlung in Luxemburg übernommen werden.

  • Kann ich mein Krankenhaus selbst wählen?
  • Stationärer oder ambulanter Aufenthalt: Wo liegt der Unterschied?
  • Erstattete Leistungen und Zuzahlungen zu meinen Lasten?
  • Welche Erstattungsarten und -sätze gibt es?

Welche Definitionen sollte man kennen?

Die Krankenhäuser in Luxemburg

Gut zu wissen: Wenn es sich nicht um eine Notaufnahme handelt, kann ich mein Krankenhaus und meinen Arzt aus dem Personalbestand der Einrichtung frei wählen.

In Luxemburg gibt es vier Krankenhauszentren, mehrere spezialisierte Krankenhauseinrichtungen und verschiedene andere spezialisierte Einrichtungen und Zentren.

Ich klicke hier, um zur Liste der Krankenhäuser und Spezialzentren zu gelangen.

Ambulanter oder stationärer Aufenthalt?

Wenn die Behandlung, die ich benötige, es zulässt, kann ich am selben Tag ins Krankenhaus gehen und es auch wieder verlassen (z. B. um einen einfachen chirurgischen Eingriff vornehmen zu lassen). Man spricht dann von einer AMBULANTEN Behandlung . Wie bei einem Besuch in einer Praxis steht es mir auch in der Tagesklinik frei, die Einrichtung nach eigenem Ermessen und auf eigene Verantwortung zu verlassen. Wenn das Behandlungsteam jedoch der Ansicht ist, dass diese Entlassung ein medizinisches Risiko darstellt, werde ich darüber informiert und muss eine Entlassungsbescheinigung unterschreiben (Entlassungsbescheinigung gegen ärztliche Stellungnahme).

Eine STATIONÄRE Behandlung bedeutet in der Regel einen längeren Krankenhausaufenthalt oder mindestens eine Übernachtung im Krankenhaus. Ich begebe mich unter der Verantwortung eines zugelassenen Arztes der Einrichtung ins Krankenhaus, der das Datum und die Uhrzeit meiner Aufnahme registriert. Am Ende meiner Behandlung legt der behandelnde Arzt das Datum meiner Entlassung fest.

Welche Leistungen werden übernommen?

Die Kosten für meine ambulante oder stationäre Krankenhausbehandlung sowie für meinen Krankenhausaufenthalt in einem Standardzimmer werden vollständig übernommen.

Ein Standardzimmer umfasst ein oder mehrere Waschbecken, eine Toilette, eine Dusche und eine elektronische Rufanlage für die Krankenpflege.

Die Ärzte, die mich behandeln, berechnen die Leistungen der offiziellen Nomenklatur. Die Kostenübernahme für diese Arzthonorare hängt davon ab, ob meine Behandlung ambulant oder stationär ist.

Mein Kind wird stationär behandelt...

Wenn mein Kind unter 14 Jahre alt ist, übernimmt die CNS die Kosten für die Bereitstellung eines Bettes für mich als Begleitperson. Meine Verpflegungskosten werden nicht übernommen.

Achtung! Wenn während eines Krankenhausaufenthalts mehrere chirurgische Eingriffe vorgenommen werden, werden die Kosten nur dann übernommen, wenn der wichtigste Eingriff selbst von der Krankenversicherung gedeckt ist.

Ich werde vom Krankenhaus über die finanziellen Bedingungen meines Aufenthalts informiert, einschließlich der Beträge, die ich selbst zu tragen habe.

Welche Leistungen sind nicht abgedeckt?

Behandlungen, die nicht von der Krankenversicherung übernommen werden.

Generell werden Leistungen, die nicht im gesetzlichen Rahmen vorgesehen sind, nicht übernommen.

Dies kann eine Unterbringung sein, d. h. der Aufenthalt nach Abschluss der Behandlung, bis ein Platz in einem Altersheim frei wird, oder eine Schönheitsoperation (außer bei Zustimmung des Kontrollärztlichen Dienstes und außer bei Komplikationen, die durch die erste Behandlung entstanden sind).

Von mir zu tragende Beträge im Standardzimmer

Wenn ich in einem Standardzimmer übernachte, muss ich einen Beitrag von 25,50 € pro angefangenem Tag des Krankenhausaufenthalts bis zu 30 Tagen pro Kalenderjahr zahlen. Ausgenommen sind der Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren und die ersten 12 Tage des Krankenhausaufenthalts bei einer Entbindung.

Wenn ich an einem Überwachungsplatz oder in einer Tagesklinik aufgenommen werde, muss ich einen Eigenanteil von 12,75 € pro Tag zahlen (dies gilt nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren). Für die Behandlung in einer psychiatrischen Tagesklinik gelten besondere Regeln.

Verschiedene Zuschläge (persönliche Ansprüche/Einzelzimmer)

Ich muss verschiedene Zuschläge für persönliche Ansprüche oder Einzelzimmer („Zimmer 1 Klasse“) bezahlen. Diese Zuschläge werden nicht von der Krankenversicherung übernommen.

Leistungen für persönliche Ansprüche

  • Telefon, Fernseher, Internetzugang usw.

Aufenthalt im Einzelzimmer

Für meinen Aufenthalt im Einzelzimmer fallen folgende Kosten an:

  • einen täglichen Zuschlag, der je nach Komfort des Zimmers berechnet wird;
  • ein erhöhtes Arzthonorar von 66 %: Der Arzt oder die anderen beteiligten Ärzte (Anästhesist usw.) haben das Recht, einen um 66 % erhöhten Tarif gegenüber den offiziellen Tarifen anzuwenden, die für medizinische Leistungen in einem Standardzimmer angewendet werden.

Gut zu wissen: Die 66 %ige Erhöhung der Arzthonorare darf nicht angewendet werden, wenn ich aus medizinischen Gründen in einem Einzelzimmer hospitalisiert bin.

Für medizinische Leistungen, die im Operationssaal erbracht werden, kann ebenfalls ein Zuschlag von 66 % erhoben werden, wenn das Einzelzimmer erst 48 Stunden nach dem chirurgischen Eingriff oder der Entlassung aus der Intensivstation bezogen wird.

Wie und in welcher Höhe erhalte ich eine Rückerstattung?

Die Art der Bezahlung

Die Kosten für Krankenhausleistungen werden zu 100 % übernommen.

Wenn meine Behandlung im Krankenhaus von der Krankenversicherung übernommen wird, wird die Rechnung für die Krankenhauskosten direkt vom Krankenhaus an die CNS geschickt.

Die Arzthonorare sind an den Arzt zu zahlen.

Jeder Arzt, der im Krankenhaus konsultiert wird, stellt seine eigenen Rechnungen aus, die ich bezahlen und dann an die CNS schicken muss, um die Kosten erstattet zu bekommen. Wenn mein Aufenthalt jedoch länger als drei Tage dauert oder wenn die Arztrechnung mehr als 100 € beträgt, kann mein Arzt seine Rechnung direkt an die CNS schicken.

Die CNS erklärt mir in ihrer Rubrik RÜCKERSTATTUNG IM ÜBERBLICK, wie ich eine Rückerstattung beantragen kann.

Die Sätze für die Kostenübernahme

Bei einer ambulanten Behandlung werden die Rechnungen zu folgenden Sätzen übernommen: :

  • 88 % für erwachsene Patienten ;
  • 100 % für Patienten unter 18 Jahren.

Für eine stationäre oder ambulante Behandlung unter Aufsicht werden die Rechnungen zu 100 % der Tarife der Nomenklatur der Leistungen der Ärzte übernommen.

Die Erhöhung der Arzthonorare um 66 % bei einer Behandlung im Einbettzimmer wird nicht übernommen.

Kurzfassung

Die Kostenübernahme für eine Thermal- oder Therapiekur kann ein wichtiger Schritt bei der Behandlung verschiedener Krankheiten sein. Das Verständnis der administrativen Vorgänge, der Kostenerstattung und der verschiedenen Phasen der Kostenübernahme ist entscheidend, um die Vorteile dieses therapeutischen Ansatzes zu maximieren.

Mein Gesundheitszustand erfordert eine Thermal- oder Therapiekur...

  • Unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang werden die Kosten übernommen?
  • Welche Formalitäten muss ich erfüllen?
  • Wo kann ich die Thermal- oder Therapiekur in Luxemburg durchführen?
  • Welche Bedingungen gelten für die Kostenübernahme einer Kur im Ausland?

Die CNS beantwortet meine Fragen.

Welche Vorgänge muss ich durchführen und welche Bedingungen gelten für die Kostenübernahme?

In Luxemburg kann ich eine Thermal- oder Therapiekur im Thermalzentrum Mondorf-les-Bains durchführen. Damit meine Kur von der Krankenversicherung gedeckt wird, ist eine vorherige Genehmigung der CNS erforderlich.

Meine vorherigen Vorgänge

  1. Ich hole eine schriftliche Überweisung von meinem Hausarzt ein.
  2. Ich vereinbare einen Termin mit einem Arzt, der im Thermalzentrum von Mondorf-les-Bains praktiziert.
  3. Bei der Konsultation prüft dieser die Begründetheit des Antrags, indem er die charakteristische(n) Erkrankung(en) feststellt, die die Kur rechtfertigen.
  4. Wenn er die Kur für notwendig erachtet, stellt er einen Antrag auf Genehmigung bei der CNS.
  5. Wenn der Antrag genehmigt wird, erhalte ich eine Kostenübernahmebescheinigung, die ein Jahr lang gültig ist.

Wenn ich die Kur also nicht innerhalb dieser Frist antrete, sind ein neuer Antrag und eine neue Genehmigung erforderlich.

Körperliche Bedingungen, die je nach beantragter Kur erfüllt sein müssen.

Für bestimmte Kuren sind in den Statuten der CNS bestimmte körperliche Bedingungen vorgeschrieben. Ich konsultiere die Liste der Thermalkuren mit Bedingungen innerhalb der offiziellen Nomenklatur.

Ich konsultiere die Bedingungen für die Kostenübernahme der Badekur bei lympho-venöser Stase (T180)

Eine Kostenübernahme ist nur bei komplizierter Veneninsuffizienz oder Lymphödemen vorgesehen.

Ich konsultiere die Bedingungen für die Kostenübernahme einer Badekur bei krankhafter Fettleibigkeit (T190 stationäre Kur, T192 ambulante Kur).

Die Kosten für diese Kur werden übernommen, wenn ich entweder :

  • Einen Body-Mass-Index von mehr als 35,

oder

  • Ein Body-Mass-Index von mehr als oder gleich 30 in Verbindung mit mindestens einem der folgenden Kriterien:
    • Diabetes mellitus mit HbA1c > 7 % ;
    • Behandlungsresistente Hypertonie und definiert als Blutdruck über 140/90 mmHg trotz einjähriger Behandlung mit drei blutdrucksenkenden Mitteln gleichzeitig;
    • Schlafapnoe-Syndrom, objektiviert durch eine polysomnografische Untersuchung, die in einem Krankenhaus mit Schlaflabor durchgeführt wurde;
    • Morphologischer androider Typ (Taillenumfang über 88 cm bei Frauen und 102 cm bei Männern) ;
    • Kardiologische Vorgeschichte (dokumentierte koronare Herzkrankheit/Kardiomyopathie).

Achtung! Im Rahmen einer stationären Adipositas-Kur werden Mittag- und Abendessen zwingend im Thermalzentrum eingenommen.

Habe ich Anspruch auf mehrere Kuren im selben Jahr?

Grundsätzlich habe ich nur Anspruch auf die Kostenübernahme für eine Kur derselben Art pro Jahr, wobei jede neue Kur mindestens 12 Monate nach dem Ende der vorherigen Kur beantragt werden muss.

Wenn ich meine Kur ohne triftigen Grund abbreche, wird sie nicht übernommen.

Achtung! Für die ambulante Kur zur Behandlung von Nacken- und Schulterschmerzen oder von Rückenschmerzen (Rücken, Nacken, Schulter) sowie für die Kur bei krankhafter Fettleibigkeit gelten besondere Bedingungen :

Ich lese die Bedingungen für die Kostenübernahme der Kur für die Behandlung von Rücken-, Nacken- und Schulterschmerzen.

Ambulante Kuren bei Rücken-, Nacken- oder Schulterschmerzen (T200, T203 und T206) sind in einem Zyklus von 24 Sitzungen durchzuführen, der innerhalb von 6 Monaten abzuschließen ist, außer bei Unterbrechung aus medizinischen Gründen, die vom behandelnden Arzt bescheinigt und von der CNS akzeptiert werden.

Die Wartezeit zwischen zwei Behandlungen ist auf 24 Monate festgelegt. Eine neue Kur wegen Schulterschmerzen (T206) kann jedoch ohne Verzögerung zur Behandlung der zweiten Schulter in Anspruch genommen werden.

Erhaltungsbehandlungen (bis zu 2 Sitzungen pro Monat) werden unter der Bedingung übernommen, dass zuvor ein 24 Sitzungen umfassender Erstbehandlungszyklus bewilligt und durchgeführt wurde.

Ich informiere mich über die Bedingungen für die Kostenübernahme der Kur für pathologische Fettleibigkeit.

Die Anzahl der Kuren für pathologische Adipositas ist auf 2 pro Versicherten begrenzt. Es werden jedoch 14 Aufbaumodule innerhalb von 18 Monaten nach Abschluss der Kur für pathologische Fettleibigkeit übernommen.

Wie erfolgt die Kostenübernahme?

Die Art der Kostenübernahme

Die Kurleistungen, die ich im Centre thermal in Mondorf-les-Bains erhalten habe, werden im Rahmen des Drittzahlersystems übernommen: Ich zahle also nur meinen Eigenanteil (den nicht gedeckten %).

Achtung! Meine Kur, die ohne triftigen Grund abgebrochen wurde, wird nicht übernommen.

Der Satz der Kostenübernahme

Die meisten von der Krankenversicherung genehmigten Thermalleistungen (Pauschalen oder Einzelleistungen) werden zu einem Satz von 80 % übernommen.

Die Leistungen Lokoregionaler Naturfango (T260) und Globaler Naturfango (T261) werden zu 70 % übernommen.

Werden meine Aufenthaltskosten übernommen?

Die Krankenversicherung beteiligt sich an den Kosten meines Aufenthalts mit einer Tagespauschale von 61,39 €, die pro tatsächlich in einem Hotel oder einer anderen Einrichtung mit Hotelleistungen in der Gemeinde Mondorf verbrachte Nacht gezahlt wird. Die gewählte Einrichtung muss entweder eine offizielle Erlaubnis zur Beherbergung von Personen haben oder über eine Zulassung der CNS verfügen.

Achtung! Die Unterbringung (Zelt, Wohnwagen, möbliertes oder unmöbliertes Zimmer) bei einer Privatperson wird nicht übernommen.

Die Übernahme der Aufenthaltskosten endet gleichzeitig mit der tatsächlichen Kur, insbesondere wenn diese am Wochenende oder am Tag vor einem gesetzlichen Feiertag endet.

Wenn ich in Mondorf-les-Bains wohne, zahlt mir die Krankenversicherung einen täglichen Pauschalbetrag von 17,94 € gegen Vorlage der während des Kurzeitraums bezahlten Rechnungen.

Ich muss die Rechnung der Unterbringungseinrichtung begleichen und sie dann an die CNS zur Auszahlung des Tagespauschbetrags schicken.

Achtung! Damit die Rechnung gültig ist, muss sie datiert und auf meinen Namen ausgestellt sein und unbedingt die Anzahl der Übernachtungen sowie das Anfangs- und Enddatum des Aufenthalts angeben.

Die CNS erklärt mir in ihrer Rubrik RÜCKERSTATTUNG IM ÜBERBLICK, wie ich eine Rückerstattung beantragen kann.

Ich mache eine Kur im Ausland

Eine Kur im Ausland wird nur dann übernommen, wenn eine Kur in Luxemburg aufgrund der erforderlichen besonderen Versorgung nicht möglich ist.

Welche Formalitäten sind zu beachten?

  1. Ich vereinbare einen Termin mit meinem Arzt.
  2. Dieser ergänzt und begründet die Vorabgenehmigung für die Verlegung ins Ausland medizinisch.
  3. Die Vorabgenehmigung muss vor Beginn der geplanten Kur bei der CNS eingereicht werden.
  4. Bei positiver Stellungnahme stellt die CNS eine Genehmigung zur Kostenübernahme für eine Kur im Ausland aus (S2).

Kostenübernahme, Erstattung und Restkosten

Meine Aufenthaltskosten

Die S2-Genehmigung umfasst jedoch keine Aufenthaltskosten, wie z. B. die Kosten für die Miete einer Wohnung, für die ich eine Rechnung bezahlen muss. Bei Vorlage dieser auf meinen Namen ausgestellten und datierten Rechnung erstattet mir die CNS die Kosten bis zu den in ihren Statuten festgelegten Pauschalbeträgen.

Wenn ich einen Kurgast unter 18 Jahren begleite.

Wenn die Kur von der CNS anerkannt ist, werden meine Aufenthaltskosten auf ausdrücklichen Antrag von der Krankenversicherung bis zu dem in den Statuten der CNS festgelegten Betrag übernommen.

Die Reisekosten gehen zu meinen Lasten und werden nicht erstattet.

In welchen Ländern kann ich eine Thermal- oder Therapiekur durchführen?

Unter der Bedingung, dass die Bedingungen erfüllt sind, übernimmt die CNS die Kosten für eine Thermalkur in :

  • In einem Mitgliedsland der Europäischen Union ;
  • In Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz ;
  • In einem Staat, mit dem das Großherzogtum Luxemburg durch ein bilaterales Abkommen oder eine bilaterale Vereinbarung im Bereich der sozialen Sicherheit verbunden ist (Bosnien und Herzegowina, Kap Verde, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien, Türkei).

Achtung! Die Einrichtung, die die Kur anbietet, muss von dem Land, in dem Sie sich aufhalten, zugelassen sein.

Kurzfassung

Eine Rehabilitation zu beginnen bedeutet, eine innere und körperliche Reise anzutreten, einen mutigen Vorgang zur Heilung und zum Wiederaufbau. Hier finde ich alle Informationen, die mir für eine gute Betreuung zur Verfügung stehen.

Im Rahmen einer chronischen oder schweren Krankheit wie Krebs, nach einer schweren Operation oder einem Unfall muss ich meine Selbstständigkeit und meine körperlichen Fähigkeiten wiedererlangen.

Die CNS führt mich zu den verschiedenen Zentren und Behandlungen, die je nach meiner Situation von der Krankenversicherung übernommen werden:

  • Rehazenter (Centre National de Rééducation Fonctionnelle et de Réadaptation-CNRFR) ;
  • Geriatrische Rehabilitation und kardiologische Rehabilitation ;
  • Physische Rehabilitation und postonkologische Rehabilitation.

Sowohl für die Behandlung als auch für die Kosten meines Aufenthalts gilt für mich das Prinzip des Drittzahlers.

Wie läuft meine Behandlung im CNRFR ab?

  1. Mein Hausarzt stellt ein Rezept für eine Konsultation beim CNRFR aus.
  2. Nach der Konsultation informiert mich das CNRFR über seine Entscheidung.
  3. Die Kostenübernahme erfolgt wie bei einem Krankenhausaufenthalt.

Eine Genehmigung der CNS ist für einen Aufenthalt im CNRFR nicht erforderlich, aber ich muss krankenversichert sein.

Die Kostenübernahme erfolgt wie bei einem Krankenhausaufenthalt.

Art der Kostenübernahme

Da das CNRFR eine stationäre Einrichtung ist, werden die Kosten für die erbrachten Leistungen direkt der CNS in Rechnung gestellt (über Drittzahler) und ich muss nichts vorstrecken.

Dasselbe gilt für die Aufenthaltskosten.

Erfahren Sie mehr über die Krankenhausbehandlung in Luxemburg, indem Sie oben auf die Registerkarte „1 - Krankenhausbehandlung“ klicken.

Wie läuft meine Behandlung in der geriatrischen Rehabilitation ab?

Für die Kostenübernahme einer Behandlung in der geriatrischen Rehabilitation muss meine Mitgliedschaft in der Krankenversicherung in Ordnung sein.

Die Aufnahme und die Betreuung unterscheiden sich je nach Art der geplanten Behandlung:

Meine ambulante geriatrische Rehabilitationsbehandlung

Meine ambulante geriatrische Rehabilitationsbehandlung muss im Anschluss an eine stationäre Behandlung erfolgen, die im Vorjahr mindestens sieben Tage gedauert hat.

Ihre maximale Dauer beträgt zwei Monate. Eine Verlängerung kann nicht in Betracht gezogen werden.

Mein Arzt muss einen Antrag auf Genehmigung meiner Rehabilitation stellen, der vor Beginn der Rehabilitation mit einem ausführlichen ärztlichen Bericht bei der CNS eingehen muss.

Meine Behandlung in der stationären geriatrischen Rehabilitation

Mein Arzt muss eine Genehmigung für meine Rehabilitation beantragen, die in diesem Fall nicht vor Beginn der Rehabilitation beantragt werden muss, sondern spätestens innerhalb von drei Werktagen nach meiner Aufnahme in das Krankenhaus bei der CNS eingehen muss.

Die maximale Dauer, für die die Kosten übernommen werden, beträgt 90 Tage. Es können jedoch zwei Verlängerungen von jeweils bis zu 30 Tagen beantragt und im Voraus bewilligt werden.

Art der Kostenübernahme

Die Kosten für die erbrachten Leistungen werden der CNS direkt in Rechnung gestellt (via Drittzahler) und ich muss nichts vorstrecken.

Dasselbe gilt für die Kosten des Aufenthalts.

Wie erfolgt meine Aufnahme in die physische und postonkologische Rehabilitation im Schloss Colpach?

Meine Aufnahme in die physische und postonkologische Rehabilitation auf Schloss Colpach findet in einem der beiden unterschiedlichen Zentren statt:

  • Der Service National de Réhabilitation Physique (SNRP) nimmt insbesondere Personen auf, die nach einer akuten oder zu Behinderungen führenden medizinischen oder chirurgischen Erkrankung rehabilitiert werden müssen.
  • Der Service National de Réhabilitation Post-Oncologique (SNRPO) nimmt Personen auf, die aufgrund einer onkologischen Erkrankung oder eines damit zusammenhängenden Gesundheitsereignisses Funktionsdefizite aufweisen.

Für die Kostenübernahme der Pflege im Schloss Colpach muss meine Mitgliedschaft in der Krankenversicherung in Ordnung sein.

Meine Aufnahmeformalitäten und meine Kostenübernahme

  1. Der Facharzt des Krankenhauses oder mein behandelnder Arzt legt den Aufnahmeantrag dem verantwortlichen Arzt des betreffenden nationalen Rehabilitationsdienstes vor.
  2. Nach Annahme wird der ausführlich begründete Antrag vom Zentrum per sicherer E-Mail an die CNS gesendet.
  3. Die CNS prüft, ob ich im laufenden Jahr bereits eine Rehabilitation in Colpach absolviert habe und wie viele Tage diese gedauert hat. Gegebenenfalls stellt sie vor Beginn der Rehabilitation eine Genehmigung aus. Die Kostenübernahmebescheinigung wird an das Rehabilitationszentrum Schloss Colpach geschickt, mit einer Kopie an meinen behandelnden Arzt.

Erforderliche Bedingungen

Mein Antrag ist nur unter folgenden Bedingungen zulässig:

  • Gemäß der Bescheinigung des behandelnden Arztes habe ich Funktionseinschränkungen, Komorbiditäten oder eine Beeinträchtigung des Allgemeinzustands, die auf den Krebs zurückzuführen sind oder sich aus der fortgesetzten Therapie ergeben;
  • Mein klinischer Zustand ist stabil.
  • Bei einer Krebserkrankung liegt das Datum des Beginns der beantragten Rehabilitation innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der akuten Krebstherapie.

Dauer der Behandlung

Die Dauer der Behandlung hängt von meinem Gesundheitszustand und dem geschätzten Grad der Rehabilitation ab.

Die Behandlung dauert mindestens 5 Tage, aber die CNS deckt einen maximalen Zeitraum ab :

  • Von 30 Tagen pro Kalenderjahr und pro Gesundheitsereignis für eine stationäre Behandlung,

oder

  • Von 10 Tagen pro Fall und Jahr für eine ambulante Behandlung.

Über die 10 bzw. 30 Tage pro Kalenderjahr hinaus kann eine Rehabilitation nur dann gewährt werden, wenn der Arzt auf dem eingereichten Antrag angekreuzt hat, dass es sich um eine andere Erkrankung handelt.

Art der Kostenübernahme

Die Kosten für die erbrachten Leistungen werden der CNS direkt in Rechnung gestellt (via Drittzahler) und ich muss nichts vorstrecken.

Dasselbe gilt für die Kosten des Aufenthalts.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Und wenn ich Grenzgänger bin, wie steht es dann mit der Kostenübernahme für Krankenhausbehandlungen, Kuren oder Rehabilitationsmaßnahmen?

Wenn ich Grenzgänger bin und meine Kinder oder ich selbst in unserem Wohnsitzland eine Krankenhaus-, Kur- oder Rehabilitationsbehandlung erhalten, werden die Leistungen ausschließlich von unserer örtlichen Kasse gemäß den in diesem Land geltenden Sätzen, Tarifen und Bedingungen erstattet.

Und wenn ich mich im Ausland einer Krankenhausbehandlung oder einer Kur unterziehen muss, wie erfolgt dann die Kostenübernahme?

Im Ausland geplante medizinische Behandlungen sind medizinische Behandlungen, die im Voraus geplant werden können und keinen sofortigen Eingriff erfordern.

Ich informiere mich auf der Seite GEPLANTE BEHANDLUNG IM AUSLAND über die Vorgänge, die vor und nach meiner geplanten Behandlung im Ausland zu erledigen sind.

Informationen zu geplanten Behandlungen im Ausland erhalte ich hier

Während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland musste ich medizinisch versorgt werden. Wie erfolgt die Kostenübernahme?

Die während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts erforderliche medizinische Versorgung ist definiert als Gesundheitsversorgung, die nicht bis zur Rückkehr in mein Heimatland aufgeschoben werden kann, ohne eine Verschlechterung meines Gesundheitszustands zu riskieren.

Ich informiere mich auf der Seite NICHT GEPLANTE/NOTWENDIGE BEHANDLUNG IM AUSLAND über die Vorgänge, die ich vor und nach meiner Behandlung im Ausland unternehmen muss.

Informationen über ungeplante Behandlungen im Ausland erhalte ich hier

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