Ergänzende Rückerstattung

Der Alltag hält manchmal finanzielle Überraschungen bereit, insbesondere bei den Gesundheitskosten.

Die Beantragung einer ergänzenden Rückerstattung ist ein wichtiger Vorgang, um auf unvorhergesehene Ereignisse reagieren zu können. Ich habe Anspruch darauf, wenn meine Gesundheitskosten einen bestimmten Betrag übersteigen.

Die CNS erklärt mir auf dieser Seite das Wichtigste.

Wenn meine Eigenbeteiligung einen bestimmten Betrag übersteigt, kann ich eine ergänzende Rückerstattung beantragen.

Auf dieser Seite erfahre ich :

  1. Wie ich den zu überschreitenden Schwellenwert berechne;
  2. Wo ich den Betrag meiner Eigenbeteiligungen finde;
  3. Welche Leistungen von einer ergänzenden Rückerstattung betroffen sind ;
  4. Die Formalitäten und Fristen für die Beantragung einer ergänzenden Rückerstattung .

Das Formular, um meinen Antrag online einzureichen , befindet sich auf einer separaten Seite.

Zum Antragsformular gelange ich, indem ich hier klicke.

Alles, was ich wissen sollte

Was ist die ergänzende Rückerstattung und wann habe ich Anspruch darauf?

Die ergänzende Rückerstattung wird auf der Grundlage meiner Eigenbeteiligung an meinen Gesundheitsleistungen berechnet.

Wenn also in einem Kalenderjahr (zwischen dem 1 Januar und dem 31. Dezember des Jahres N) meine kumulierten Eigenbeteiligungen den Schwellenwert von 2,5 % meines beitragspflichtigen Jahreseinkommens des Vorjahres (N-1) überschreiten, habe ich auf Antrag Anspruch auf eine ergänzende Rückerstattung des Teils der Eigenbeteiligungen, der diesen Schwellenwert überschreitet.

Diese Rückerstattung erfolgt zusätzlich zu den anderen Rückerstattungen, auf die ich Anspruch habe, und wird daher als „Ergänzende Rückerstattung“ bezeichnet.

Praktisches Beispiel

Ich habe im Jahr 2023 ein monatliches Bruttogehalt von 3.000 € erhalten. Ich berechne den Schwellenwert daher wie folgt:

  • Monatsbrutto (2023): 3.000 €.
  • Jahresbrutto (2023): 3.000 x 12 = 36.000 €.
  • Schwellenwert für das Jahr 2024: 2,5% von 36.000 € = 900 €.

Wenn meine kumulierten Eigenbeteiligungen an der Gesundheitsversorgung im Jahr 2024 900 € übersteigen, kann ich eine ergänzende Rückerstattung für die Differenz beantragen: Wenn meine Gesamtsumme im Jahr 2024 1.100 € erreicht, kann ich eine ergänzende Rückerstattung in Höhe von 200 € beantragen.

Gut zu wissen: Mein monatliches beitragspflichtiges Einkommen ist auf meiner monatlichen Gehalts-/Pensionsabrechnung angegeben.

Die ergänzende Rückerstattung (remboursement complémentaire), oft auch als Ergänzungszahlung (paiement complémentaire) bezeichnet, ist in Artikel 154bis der Satzung der CNS vorgesehen.

Wo finde ich den Betrag meiner kumulierten Eigenbeteiligung?

Auf der Rückseite jedes Abrechnungsbelegs unter „Ergänzende Rückerstattung“ kann ich die Gesamtsumme meiner Eigenbeteiligung zum angegebenen Datum für das laufende Jahr und das Vorjahr einsehen.

Die Eigenbeteiligungen meiner Mitversicherten werden bei der Berechnung meiner Eigenbeteiligungen berücksichtigt. Da ich der Hauptversicherte bin, ist es meine Aufgabe, den Antrag zu stellen.

Achtung!

Die Höhe meiner Beteiligung aus dem Vorjahr kann sich immer noch ändern.

Wenn ich in diesem Jahr einen Erstattungsantrag für eine Behandlung einreiche, die ich im letzten Jahr erhalten habe, wird meine Eigenbeteiligung an dieser Behandlung zum Gesamtbetrag meiner Eigenbeteiligungen aus dem Vorjahr addiert. Der Vorjahresbetrag kann sich daher auf dem Abrechnungsbeleg ändern.

Gibt es einen Mindestbetrag, der für meinen Antrag erforderlich ist?

Bevor ich einen Antrag stelle, überprüfe ich, ob der Betrag meiner kumulierten Beteiligungen (der auf jedem Abrechnungsbeleg angegeben ist) mindestens den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbeträgen entspricht:

  • 453,31 € für das Jahr 2022
  • 470,41 € für das Jahr 2023
  • 497,38 € für das Jahr 2024

Welche Leistungen und Bedarfsmittel unterliegen der ergänzenden Rückerstattung?

Der Jahresbetrag meiner kumulierten Eigenbeteiligungen setzt sich aus den Eigenbeteiligungen für folgende Leistungen und Bedarfsmittel zusammen:

  • Ärztliche Behandlungen
  • Zahnärztliche Behandlungen, außer prothetische Behandlungen.
  • Pflegeleistungen
  • Ernährungsberatung
  • Physiotherapie
  • Logopädie
  • Betreuung durch Hebammen
  • Psychomotorik
  • Thermalleistungen
  • Kosten für orthopädische Prothesen, Orthesen und Epithesen
  • Pharmazeutische Produkte
  • Medizinprodukte und Geräte zu Lasten der Krankenversicherung
  • Psychotherapeutische Behandlungen

Wann und wie beantrage ich eine ergänzende Rückerstattung?

Wie kann ich das tun?

Sie können die ergänzende Rückerstattung direkt online mithilfe des Antragsformulars beantragen, das Sie unten auf dieser Seite finden.

Wann muss ich dies tun?

Ich muss bei meinem Antrag bestimmte Fristen einhalten.

Ich muss meinen Antrag stellen :

  • Frühestens ab dem 1. Mai für die Teilnahme im selben Jahr.

Beispiel: Im März 2024 stelle ich fest, dass der Betrag meiner persönlichen Beteiligungen für dasselbe Jahr 2024 bereits den Schwellenwert überschreitet. Ich kann frühestens ab dem 01.05.2024 eine ergänzende Rückerstattung beantragen.

  • Spätestens bis zum Ende des zweiten Jahres nach dem Jahr, in dem die Beteiligung den Schwellenwert erreicht hat.

Beispiel: Wenn der Schwellenwert im Jahr 2024 erreicht wird, muss ich meinen Antrag bis spätestens 31.12.2026 stellen.

Mein Antrag bezieht sich ausschließlich auf ein einziges Jahr, das ich bei der Antragstellung angebe. Jedes Jahr muss ein neuer Antrag gestellt werden.

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