Änderung der Adresse und des Status

Das Leben ist voller Veränderungen, und die CNS ist immer da, um mich zu unterstützen.

Ob ich umziehe oder sich meine familiäre Situation ändert, ich denke immer daran, die CNS zu informieren, damit ich meine Rechte voll ausschöpfen kann.

Die wichtigsten Informationen finde ich auf dieser Seite.

Kurzfassung

Ich wohne im Großherzogtum Luxemburg und zieh dort um → ich habe keine Formalitäten zu erledigen.

Ich bin nicht ansässig ... Um die Leistungen der Nationalen Gesundheitskasse in vollem Umfang in Anspruch nehmen zu können, teile ich unverzüglich meine neue Adresse oder familiären Ereignisse wie Geburt, Heirat oder Scheidung, Sterbefall mit.

Gute Nachrichten: Diese Formalitäten können 7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag online erledigt werden!

Alles, was ich wissen sollte

Ich klicke auf den Tab, der mich interessiert, um mehr zu erfahren.

Als Einwohner Luxemburgs muss ich der CNS keine Änderung meiner Adresse oder meines Familienstands melden.

Meine luxemburgische Wohnsitzgemeinde nimmt die Änderung im Nationalen Register der natürlichen Personen (RNPP) vor, und die CNS wird automatisch darüber informiert.

Ich lege also beruhigt meinen Kopf zur Ruhe.

Ich halte meine 13-stellige nationale Identifikationsnummer bereit und beantrage die Eintragung meiner neuen Adresse im Nationalen Register der natürlichen Personen (RNPP).

Ich klicke hier, um zum Vorgang auf MyGuichet.lu zu gelangen.

Gut zu wissen

Ich muss mich nicht mit einem LuxTrust-Produkt authentifizieren, um den Vorgang über MyGuichet.lu durchzuführen.

Am Ende des Vorgangs werden die folgenden Dokumente im PDF-Format von mir verlangt:

  • eine Kopie meines Personalausweises oder Reisepasses
  • eine Wohnsitzbescheinigung

Sie haben drei Möglichkeiten, Ihren Antrag zu stellen:

  • Ich sende meine Anfrage per E-Mail an: actes.cns@secu.lu

Wichtig: Ich vergesse den Nachweis nicht!

Ich füge meinem Antrag auf Änderung der familiären Situation je nach Fall das entsprechende Dokument bei: die Heiratsurkunde, die Heiratsurkunde mit Eintragung der Scheidung, die Sterbeurkunde oder die Geburtsurkunde.

Les partenaires ayant enregistré un partenariat à l'étranger peuvent, s'ils le souhaitent et après inscription au Répertoire civil, officialiser leur relation au Luxembourg en adressant une demande au Parquet Général luxembourgeois afin que leur partenariat soit inscrit au répertoire civil. Cette inscription permet d'assimiler ce partenariat au partenariat luxembourgeois.

Pour en savoir plus :  Faire inscrire au Luxembourg un partenariat conclu à l'étranger

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