Sterbefall und Beerdigungskosten
Der Beerdigungskostenzuschuss ist eine finanzielle Unterstützung zur Deckung der Kosten für die Bestattung eines in Luxemburg versicherten oder mitversicherten Verstorbenen. Es soll die wirtschaftliche Belastung, die diese unvorhergesehenen Ausgaben darstellen können, mildern.
Auf dieser Seite finde ich Informationen über die Bedingungen für den Anspruch und die notwendigen Vorgänge, um den Beerdigungskostenzuschuss zu erhalten.
Alles, was ich wissen sollte
- Bedingungen
- Begünstigte
- Praktische Vorgänge
- Höhe des Beerdigungskostenzuschusses
- Berücksichtigte Beerdigungskosten
Was sind die Bedingungen für den Anspruch auf Beerdigungskostenzuschuss?
Beim Tod eines Versicherten in Luxemburg oder eines unterhaltsberechtigten Familienmitglieds wird ein Beerdigungskostenzuschuss gezahlt.
Um Anspruch auf diesen Zuschuss zu haben, muss die verstorbene Person :
- entweder selbst in Luxemburg versichert gewesen sein und Beiträge gezahlt haben,
- oder als mitversicherte Person in der Krankenversicherung versichert gewesen sein (=unterhaltsberechtigtes Familienmitglied).
An wen wird der Beerdigungskostenzuschuss gezahlt?
Der Beerdigungskostenzuschuss wird bis zur Höhe der entstandenen Kosten an die Person oder Einrichtung gezahlt, die die Kosten vorgestreckt hat, oder, wenn eine öffentliche Einrichtung den Bestatter mit der Bestattung beauftragt hat, direkt an diese Person oder Einrichtung.
Ein eventuell verbleibender Restbetrag wird in der Reihenfolge der folgenden Aufzählung ausgezahlt: an den Ehegatten, die Kinder, die Eltern und die Geschwister, Bedingung ist, dass diese Personen mit dem Versicherten in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben.
Wie kann ich den Beerdigungskostenzuschuss beantragen?
Wenn ich die Bestattungskosten für eine verstorbene Person, die versichert war, vorgestreckt habe, muss ich der CNS lediglich per Post folgendes zukommen lassen:
- die ordnungsgemäß bezahlten und quittierten Rechnungen,
- die Sterbeurkunde,
- einen Bankidentitätsnachweis (BIB) des Empfängers des Beerdigungskostenzuschusses,
- einen Nachweis über die Zahlung.
Die Zahlung erfolgt auf das Konto der Person mit dem Titel „Auftraggeber“, die auf dem Zahlungsnachweis angegeben ist.
Wie hoch ist der Beerdigungskostenzuschuss?
Beim Tod eines Versicherten oder eines mitversicherten Familienmitglieds wird ein Beerdigungskostenzuschuss in Höhe von pauschal 1.227,76 € gezahlt.
Dieser Beerdigungskostenzuschuss wird auch gezahlt, wenn das Kind tot geboren wird. Unter einer Totgeburt versteht man ein Kind, das lebensfähig und nicht lebend geboren wurde. Es wird davon ausgegangen, dass ein Kind lebensfähig ist, wenn die Schwangerschaft laut ärztlichem Attest mehr als 22 Wochen seit der Empfängnis gedauert hat.
Im Falle des Todes eines Versicherten im Rahmen einer stationären Behandlung im Ausland, die von der CNS ordnungsgemäß mit einem S2-Formular genehmigt wurde, beteiligt sich die Krankenversicherung an der Rückführung der sterblichen Überreste vom Ort der Behandlung zum Aufenthaltsort bis zu einem Pauschalbetrag von derzeit 1.227,76 €.
Welche Bestattungskosten werden für den Beerdigungskostenzuschuss berücksichtigt?
- Der Sarg und der übliche Grabschmuck (brennende Kapelle, Kranz),
- einen Kranz mit Blumen,
- der Transport des Sargs und der Blumen,
- das Öffnen und Schließen des Grabes,
- die religiöse Beisetzung und die Trauerfeier,
- die Einäscherung,
- die üblichen Todesanzeigen, die in der Presse veröffentlicht werden,
- Gemeindegebühren und -abgaben.
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