Sozialer Drittzahler (Tiers payant social-TPS)
Da der Zugang zur Gesundheitsversorgung keine Belastung sein sollte, ermöglicht das soziale Drittzahlersystem (Tiers payant social-TPS) Personen mit geringem Einkommen, Arzt- und Zahnarztkosten nicht mehr vorzustrecken.
Eine wertvolle Hilfe für diejenigen, die sie am dringendsten benötigen, seit 2013!
Die direkte Leistungsabrechnung für einkommenschwache Personen ist eine echte Unterstützung für Menschen in Schwierigkeiten, da sie ihnen ermöglicht, sich behandeln zu lassen, ohne sich um die Vorauszahlung der Kosten kümmern zu müssen. Wenn ich glaube, dass ich anspruchsberechtigt bin, kontaktiere ich mein Sozialamt, um einen Antrag zu stellen.
Auf dieser Seite erfahre ich alles, was ich über die direkte Leistungsabrechnung für einkommensschwache Personen wissen muss.
Alles, was ich wissen sollte
- Vorteile und Bedingungen
- Begünstigte und abgedeckte Leistungen
- Praktische Vorgänge
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist der soziale Drittzahler?
Der soziale Drittzahler (Tiers payant social-TPS) ist ein System, das den Zugang zu medizinischer und zahnmedizinischer Versorgung für Menschen in finanziellen Schwierigkeiten erleichtern soll. Dank dieses Systems müssen die Begünstigten keine Gesundheitskosten mehr vorstrecken: Die CNS übernimmt direkt die Kosten der betreffenden Leistungen.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um den TPS in Anspruch nehmen zu können?
Ich muss krankenversichert sein, um diese direkte Leistungsabrechnung für einkommensschwache Personen in Anspruch nehmen zu können. Daher prüft das Sozialamt bei Eingang des Antrags zunächst, ob ich krankenversichert bin, und schließt gegebenenfalls eine Versicherung für mich ab.
Anschließend liegt es in der alleinigen Zuständigkeit des Sozialamts, je nach meiner Situation zu beurteilen, ob die Erteilung des TPS erforderlich ist.
Wer kann vom sozialen Drittzahler profitieren?
Jede Person mit rechtmäßigem Wohnsitz in Luxemburg kann einen Antrag beim Sozialamt ihrer Gemeinde stellen.
Das Sozialamt meiner Gemeinde ist die einzige Stelle, die beurteilen kann, ob ich die Kriterien für die direkte Leistungsabrechnung für einkommensschwache Personen erfülle.
Welche Behandlungen sind abgedeckt?
Der soziale Drittzahler deckt derzeit die Leistungen von Ärzten und Zahnärzten ab.
Wie stelle ich einen Antrag beim Sozialamt?
- Ich nehme Kontakt mit dem zuständigen Sozialamt auf, das anhand meiner Wohnsitzgemeinde bestimmt wird.
- Meine Krankenversicherung wird überprüft. Falls erforderlich, nimmt das Sozialamt die Anmeldung vor.
- Das Sozialamt bewertet meine finanzielle Situation und entscheidet, ob der soziale Drittzahler (Tiers payant social-TPS) gewährt wird oder nicht.
- Ich erhalte eine Bescheinigung und einen Etikettenblock, wenn der Antrag akzeptiert wird.
Wie finde ich das für meinen Antrag zuständige Sozialamt?
Etwa dreißig Sozialämter leisten im ganzen Land Sozialhilfe. Das zuständige Sozialamt wird anhand meiner Wohngemeinde bestimmt.
Jedes Sozialamt ist für die Einwohner einer oder mehrerer Gemeinden zuständig.
Ich konsultiere die Liste der zuständigen Sozialämter auf der Website des zuständigen Ministeriums.
Wie nutze ich den sozialen Drittzahler (Tiers payant social-TPS)?
- Ich lege meinem Arzt oder Zahnarzt meine TPS-Bescheinigung und ein Etikett vor.
- Der Arzt oder Zahnarzt sendet die Rechnung mit dem Etikett direkt an die CNS.
- Die CNS zahlt dem Arzt den vollen Rechnungsbetrag (außer CP1-CP7).
- Die CNS wendet sich an das Sozialamt, um den Patientenanteil zu erhalten (den Anteil, der grundsätzlich zu meinen Lasten bleibt).
- Je nach meiner Situation kann das Sozialamt mich auffordern, einen Teil dieses Betrags (= Patientenanteil) zurückzuzahlen, wenn es der Ansicht ist, dass ich in der Lage bin, diesen Teil zurückzuzahlen.
Bitte beachten Sie: Einige Honorarzuschläge (CP1-CP7) werden nicht übernommen und gehen zu meinen Lasten. Für CP8 gelten im Rahmen des TPS besondere Regeln (siehe Häufig gestellte Fragen).
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Dokumente werden vom Sozialamt ausgehändigt?
Im Falle der Gewährung des Drittzahlersystems übergibt mir das Sozialamt persönlich:
- eine zeitlich begrenzte Bescheinigung,
- zusammen mit einem Etikettenheft.
Die Bescheinigung und das Etikettenheft sind auf meinen Namen ausgestellt. Sie enthalten meine 13-stellige Identifikationsnummer sowie den gewährten Zeitraum, die sogenannte Gültigkeitsdauer, des sozialen Drittzahlers.
Wichtig: Für jedes Familienmitglied werden separate Etiketten ausgestellt. Das bedeutet, dass Rechnungen für Behandlungen eines Kindes nicht im Rahmen des sozailen Drittzahlers akzeptiert werden, wenn sie ein Etikett des Vaters oder der Mutter tragen. Die Rechnung muss mit einem Etikett des Kindes versehen sein.
Wie lange ist der soziale Drittzahler gültig?
Die Gültigkeitsdauer wird vom Sozialamt festgelegt.
- Standarddauer: 3 Monate (in Ausnahmefällen 6 Monate).
- Verlängerung möglich auf Anfrage beim Sozialamt.
- Automatisches Ende an dem auf der Bescheinigung und den Etiketten angegebenen Datum.
- Der soziale Drittzahler kann vor Ablauf vom Sozialamt widerrufen werden. In diesem Fall kümmert sich das Sozialamt, soweit möglich, um die Einziehung der Bescheinigung und noch verbleibenden Etiketten.
Das Anfangs- und Enddatum des sozialen Drittzahlers bilden den Gültigkeitszeitraum und sind auf der Bescheinigung des sozialen Drittzahlers sowie auf den dazugehörigen Etiketten vermerkt.
Was sind meine Pflichten?
Als Leistungsempfänger des TPS muss ich bestimmte Regeln beachten:
- Bei jeder Sprechstunde muss ich meine gültige Bescheinigung und meine Etiketten vorlegen.
- Ich muss mich mit meiner Sozialversicherungskarte oder einem Ausweis ausweisen.
- Ich darf nicht unnötig viele Sprechstunden in Anspruch nehmen (z. B. darf ich nicht mehr als 2 Ärzte derselben Fachrichtung innerhalb von 6 Monaten aufsuchen, ohne dass eine vom kontrollärztliche Dienst der sozialen Sicherheit (Contrôle médical de la sécurité sociale-CMSS) akzeptierte Begründung vorliegt.
Welche Sonderfälle erfordern eine Validierung durch das Amt?
Bestimmte Leistungen erfordern eine doppelte Genehmigung des Sozialamts vor der Kostenübernahme:
- Kostenvoranschlag für umfangreiche Zahnbehandlungen (z. B. Kieferorthopädie, Zahnersatz).
Leistungen des Zahnarztes, für die ein vorheriger Kostenvoranschlag (DSD) erstellt werden muss (z. B. bestimmte Leistungen der Kieferorthopädie oder Behandlungen im Zusammenhang mit Zahnersatz), erfordern eine zweite Genehmigung durch das zuständige Sozialamt. Der Zahnarzt versieht den Kostenvoranschlag mit einem Etikett und übergibt ihn dem Leistungsempfänger, der seinen Kostenvoranschlag dem Sozialamt zur vorherigen Genehmigung vorlegt, d. h. zur Festlegung des Betrags seiner Beteiligung durch das Sozialamt und zur Eintragung dieses Betrags in den Kostenvoranschlag. Wenn eine Genehmigung durch den kontrollärztlichen Dienst der sozialen Sicherheit (CMSS) erforderlich ist, leitet der Leistungsempfänger den Kostenvoranschlag zur Genehmigung an die CNS weiter. Die Genehmigung des Sozialamts erfolgt erst nach dieser Genehmigung. Die Kostenübernahme im Rahmen des sozialen Drittzahlers für diese Leistungen kann erst nach doppelter Genehmigung durch das Sozialamt erfolgen.
- Zuschläge für persönliche Ansprüche (CP8), wenn die Überschreitung der Tarife mehr als 25 € beträgt:
CP8: Zuschlag, der von Zahnärzten für Materialkosten in Rechnung gestellt wird, die mit dem Versicherten vereinbart wurden (z. B. Porzellan, Gold ...) und die die Tarife der Nomenklatur überschreiten und nicht von der Krankenversicherung übernommen werden.
Wenn dieser persönliche Anspruch einen Betrag von 25 Euro pro Sitzung übersteigt, kann die Kostenübernahme im Rahmen des sozialen Drittzahlers nur nach Bestätigung durch das Sozialamt erfolgen. Das Sozialamt legt somit den Betrag seiner Beteiligung fest, d. h. den Betrag, der den Betrag der Kostenübernahme durch die CNS übersteigt. Diese vorherige Bestätigung ist nicht erforderlich, wenn die Überschreitung der Tarife 25 Euro oder weniger beträgt.
Was ist von der Kostenübernahme via sozialer Drittzahler ausgeschlossen?
- Die vom Arzt oder Zahnarzt in Rechnung gestellten Zuschläge für persönliche Ansprüche (CP1-CP7) sind vom Verfahren des sozialen Drittzahlers ausgeschlossen und gehen zu Lasten des Begünstigten.
- Leistungen, die zu einem Zeitpunkt außerhalb des auf der Bescheinigung und den Etiketten angegebenen Gültigkeitszeitraums des sozialen Drittzahlers erbracht werden, können nicht im Rahmen des sozialen Drittzahlers berücksichtigt werden.
Wie sieht es mit den Kassen des öffentlichen Sektors aus?
Für den sozialen Drittzahler ist die CNS für alle Versicherten zuständig, auch für die Versicherten der drei Krankenkassen des öffentlichen Sektors (CMFEP, CMFEC, EMCFL).
Welche andere Maßnahme gibt es außer dem sozialen Drittzahler?
Wenn ich vorübergehend in eine schwierige wirtschaftliche Situation gerate und die Zahlung einer Behandlungsrechnung eine unüberwindbare Belastung für mich darstellt, kann ich bei der CNS eine außerordentliche Unterstützung beantragen.
- Definition
- Bedingungen
- Praktische Vorgänge
Was versteht man unter außergewöhnlicher Unterstützung?
Die außergewöhnliche Unterstützung ermöglicht es mir als Versicherten in einer wirtschaftlich schwierigen Situation, die CNS zu bitten, mir den Betrag, den sie mir normalerweise nach Bezahlung einer bestimmten Rechnung erstatten würde, direkt vorzustrecken.
Das bedeutet, dass die CNS den Betrag direkt an den betreffenden Leistungserbringer zahlt, ohne dass ich das Geld vorstrecken und auf eine Rückerstattung warten muss.
Meine Eigenbeteiligung bleibt jedoch zu meinen Lasten.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um diese Unterstützung in Anspruch nehmen zu können?
Um diese Unterstützung in Anspruch nehmen zu können, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein.
- Zugelassener Leistungserbringer: Die Rechnung muss von einem von der CNS zugelassenen Leistungserbringer oder Dienstanbieter stammen.
- Übereinstimmung mit den Statuten: Die betreffende Leistung oder das betreffende Bedarfsmittel muss alle in den Statuten der CNS vorgeschriebenen Bedingungen für die Kostenübernahme erfüllen.
- Betrag und finanzielle Belastung:
- Der Rechnungbetrag muss nach Abzug der Kosten für persönliche Ansprüche oder Kostenüberschreitungen mehr als 250 Euro betragen UND
- die Zahlung muss angesichts meiner Situation eine unüberwindbare finanzielle Belastung für mich darstellen.
- Der Rechnungbetrag muss nach Abzug der Kosten für persönliche Ansprüche oder Kostenüberschreitungen mehr als 250 Euro betragen UND
- Antragsfrist: Die Rechnung darf zum Zeitpunkt meines Antrags nicht älter als drei Monate sein.
- Ausschluss des Drittzahlers: Diese Hilfe gilt nicht für Behandlungen, die durch das Drittzahlersystem abgedeckt sind, bei dem die CNS ihren Anteil direkt an den Leistungserbringer zahlt.
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