Bestellung von Bescheinigungen oder Formularen
Formular für den Aufenthalt in einem durch ein bilaterales Abkommen gebundenen Land
Bei einem Aufenthalt in einem Land, das durch ein bilaterales Abkommen mit Luxemburg verbunden ist, muss der Versicherte dem Sozialversicherungsträger des Aufenthaltsortes ein spezielles Formular vorlegen, in dem er bescheinigt, dass er während seines Aufenthalts Anspruch auf Sachleistungen hat.
Dieser Träger erstattet dann die während des Aufenthalts angefallenen Leistungen nach den von ihm angewandten Sätzen und Tarifen.
Es handelt sich um die folgenden Länder: Bosnien und Herzegowina, Kap Verde, Marokko, Tunesien, Türkei (die Europäische Krankenversicherungskarte ist in Mazedonien, Montenegro und Serbien gültig).
Diese Formulare können nun über MyGuichet.lu bestellt werden.
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