Hörgeräte
Ich brauche ein Hörgerät!
Ich muss ein Hörgerät erwerben, um meine Hörqualität deutlich zu verbessern, was eine grundlegende Notwendigkeit für eine volle und wirksame Teilnahme am täglichen Leben ist.
Wird mein Hörgerät von der Krankenversicherung übernommen und wie ist das Verfahren?
Hier stellen wir Ihnen das brandneue, vereinfachte Übernahmeverfahren vor, das ab dem 1. Januar 2025 gültig ist.
Alles, was ich wissen sollte
- Die Bedingungen und Modalitäten der Kostenübernahme
- Meine praktischen Schritte
- Die Erneuerung meiner Prothesen
- Die Kostenübernahme
Welche Bedingungen müssen für die Kostenübernahme erfüllt sein?
Meine Hörgeräte werden unter den folgenden Bedingungen erstattet:
- Der Hörverlust beträgt mindestens 30 dB bei mindestens zwei der Frequenzen zwischen 500 und 3000 Hz, oder der Sprachverständnisprozentsatz bei 65 dB sinkt um mindestens 20 %, wenn Hintergrundgeräusche mit 60 dB hinzugefügt werden.
- Das Hörgerät muss mindestens 10 dB an Sprachverständnisgewinn oder eine Verbesserung des Verständnisses von 10 % bei Sprach-Audiometrie-Tests bieten. Es muss auch über eine ausreichende Leistungsreserve für die Erneuerungsperiode (5 Jahre) verfügen.
- Das Hörgerät muss während der Probezeit mindestens 4 Stunden pro Tag getragen werden.
- Das Hörgerät muss in der Liste der von der CNS erstatteten Geräte (B3-Datei der CNS-Statuten) enthalten sein.
Diese Bedingungen sind in den Statuten der CNS festgelegt.
Ich konsultiere den Abschnitt MEINE PRAKTISCHEN SCHRITTE, um zu erfahren, wie ich weiter verfahren muss.
Konkrete Schritte: Wie gehe ich vor?
Der Erwerb meines Hörgeräts in 4 Schritten:
Schritt 1
Ich vereinbare einen Termin bei einem Hals-Nasen-Ohren-Arzt (HNO-Arzt) meiner Wahl. Wenn dieser einen Hörverlust feststellt, der die Anpassung eines Hörgeräts rechtfertigt, stellt er mir eine Verschreibung aus.
Schritt 2
Mit meiner Verschreibung gehe ich direkt zu einem Hörgeräteakustiker meiner Wahl.
Schritt 3
Der Hörgeräteakustiker führt audiometrische Messungen und eine gezielte Anamnese durch. Dabei prüft er, ob die Bedingungen für die Kostenübernahme erfüllt sind. Auf Grundlage der durchgeführten Tests schlägt er mir ein oder mehrere Hörgeräte vor, die auf meine Bedürfnisse zugeschnitten sind und die Kriterien der CNS erfüllen.
Schritt 4
Nachdem das Hörgerät ausgewählt wurde, erstellt der Hörgeräteakustiker einen Anpassungsbericht. Er sendet die Rechnung und den Bericht an die CNS zur Kostenübernahme über das Drittzahlersystem. Ich zahle dem Hörgeräteakustiker nur den Teil, der nicht von der Krankenkasse übernommen wird, falls dies zutrifft.
Wann kann ich mein Hörgerät erneuern?
Ab dem Ausgabedatum meines Hörgeräts beträgt die Erneuerungsfrist 5 Jahre, die auf 3 Jahre für unter 18-Jährige verkürzt wird. Für letztere kann das Erneuern der Ohrpassstücke ohne Wartezeit erfolgen.
Gut zu wissen
- Es gibt keine Wartezeit im Falle einer Verschlechterung um 20 dB im Vergleich zum Hörverlust, der bei der letzten Anpassung festgestellt wurde.
- Die Erneuerungsfristen werden ab dem Datum der Leistung im Zusammenhang mit dem letzten erstatteten Hörgerät berechnet. Unter „Leistungsdatum“ versteht man das Datum der Auslieferung des Hörgeräts.
Bedingung für die Erneuerung
Die Erneuerung wird nur akzeptiert, wenn die audioprosthetischen Ergebnisse mit dem neuen Hörgerät mindestens gleichwertig sind mit denen des alten Geräts oder wenn das vorherige Gerät nicht mehr funktionsfähig ist.
Wie erfolgt die Kostenübernahme?
Die Zahlungsmethode für mein Hörgerät variiert je nachdem, ob ich es in Luxemburg oder im Ausland kaufe.
Ich kaufe mein Hörgerät in Luxemburg
Ich muss die von der Krankenkasse übernommenen Kosten nicht vorstrecken. Durch das Drittzahlersystem werden die Kosten, die von der Krankenkasse übernommen werden, direkt von der CNS an den Hörgeräteakustiker gezahlt.
Ich kaufe mein Hörgerät im Ausland
Wenn ich mein Hörgerät in einem der Länder der Europäischen Union, in der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein kaufe, muss ich die Kosten zunächst selbst vorstrecken.
Um die Rückerstattung zu erhalten, sende ich an die CNS:
- meine bezahlte Rechnung und
- den Anpassungsbericht, ausgestellt vom Hörgeräteakustiker im Ausland.
Wenn die Bedingungen für die Kostenübernahme erfüllt sind, wird die CNS die Rückerstattung vornehmen.
Ich kann kein Hörgerät in einem anderen Land als den zuvor genannten Ländern (z. B. USA) kaufen.
Grenzgänger: Nach der europäischen Gesetzgebung ist die Krankenkasse des Wohnsitzlandes für die Übernahme der Gesundheitsversorgung und medizinischen Hilfsmittel zuständig und nicht die CNS. Ich muss mich daher an diese Kasse wenden, wenn ich mein Hörgerät in meinem Wohnsitzland kaufen möchte.
Erstattungssatz
Hörgeräte werden auf Grundlage eines Pauschalbetrags zu 100 % übernommen.
Für Erwachsene werden 950 € pro Gerät übernommen (1.900 € für ein Stereo-Gerät).
Kinder unter 18 Jahren erhalten einen Zuschlag von 450 € pro Gerät.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Als Grenzgänger, wie sieht es mit der Kostenübernahme für meine Hörgeräte aus?
Nach EU-Recht ist die Kasse des Wohnsitzlandes für die Kostenübernahme für die in diesem Land erbrachte Gesundheitsversorgung zuständig und nicht die CNS. Ich muss mich also an diese Kasse wenden, wenn ich mein Hörgerät in meinem Wohnsitzland kaufen möchte.
Welche Pauschalen werden für Hörgeräte, Ohrpassstücke und Zubehör für Hörgeräte angewandt?
In der B3-Datei sind alle Geräte, Ohrpassstücke und Zubehörteile für Hörgeräte zusammengefasst. Ich klicke hier, um die Datei B3 anzusehen.
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