Mitgliedschaft

Wenn ich in Luxemburg arbeite, sei es für einen Arbeitgeber oder als Selbstständiger, muss ich obligatorisch bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale (CCSS)) angemeldet sein.

Diese Mitgliedschaft schützt mich gegen verschiedene Risiken im Zusammenhang mit der sozialen Sicherheit, wie Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, Alter, Invalidität und Pflegebedürftigkeit.

Ich arbeite in Luxemburg und bin daher in Luxemburg krankenversichert. Auf dieser Seite erfahre ich :

  • Pflichtmitgliedschaft: Wenn ich in Luxemburg arbeite, muss ich bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale(CCSS)) versichert sein, um einen umfassenden Schutz gegen verschiedene Risiken zu erhalten.
  • Beitrittsverfahren: Als Angestellter kümmert sich mein Arbeitgeber darum. Wenn ich selbstständig bin, muss ich mich selbst versichern.
  • Bestätigung und Leistungen: Nach dem Beitritt erhalte ich per Post eine Bestätigung mit meiner nationalen Identifikationsnummer. Ich erhalte über meine zuständige Kasse Leistungen der Kranken- und Mutterschaftsversicherung.

Alles, was ich wissen sollte

Wie melde ich mich an?

Wenn ich in Luxemburg arbeite, sei es für einen Arbeitgeber oder als Selbstständiger, muss ich zwingend bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale (CCSS)) angemeldet sein. Diese Mitgliedschaft schützt mich gegen verschiedene Risiken im Zusammenhang mit der sozialen Sicherheit, wie Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, Alter, Invalidität und Pflegebedürftigkeit.

Ich bin Arbeitnehmer

Mein Arbeitgeber kümmert sich um meine Mitgliedschaft beim CCSS.

Ich bin selbstständig

Ich bin für meine Mitgliedschaft beim CCSS verantwortlich.

Bestätigung meiner Mitgliedschaft

Sobald meine Mitgliedschaft bei der CCSS registriert wurde, erhalte ich eine Bestätigung („Information über eine Beitrittserklärung“) per Post an meine offizielle Adresse. Dieses Dokument enthält meine 13-stellige nationale Identifikationsnummer.

Welche Krankenkasse ist für mich zuständig?

In meiner Beitrittserklärung wird meine zuständige Krankenkasse angegeben:

  • Nationale Gesundheitskasse: für Versicherte des privaten Privatsektors (Arbeitnehmer und Selbstständige wie Freiberufler) und Staatsarbeiter (Caisse nationale de santé-CNS).
  • Krankenkasse der Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes (Caisse de maladie des fonctionnaires et employés publics-CMFEP).
  • Die Krankenkasse der Kommunalbeamten und kommunalen Angestellten (Caisse de maladie des fonctionnaires et employés communaux-CMFEC) für den kommunalen öffentlichen Sektor.
  • Krankenkasse der nationalen Eisenbahngesellschaft (Entraide médicale des CFL-EMCFL) für die Arbeitnehmer der luxemburgischen Eisenbahnen.

Welche Vorteile hat meine Mitgliedschaft?

Meine Mitgliedschaft ermöglicht es mir und meiner Familie, über meine zuständige Kasse Leistungen der Kranken- und Mutterschaftsversicherung in Anspruch zu nehmen.

Ich erhalte auch eine Sozialversicherungskarte mit meiner 13-stelligen nationalen Identifikationsnummer. Diese Karte muss den Leistungserbringern vorgelegt werden.

Ich gebe meine nationale Nummer bei jedem Austausch mit meiner Krankenkasse an.

Ich besuche die Seite VERSICHERUNG VON FAMILIENMITGLIEDER Ich besuche die Seite SOZIALVERSICHERUNGSKARTE

Wie erfahre ich, dass ich nicht mehr versichert bin?

Wenn ich nicht mehr versichert bin, erhalte ich eine Bestätigung über das Ende der Mitgliedschaft, die sogenannte „ Information über eine Austrittserklärung “.

Diese wird mir von der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) zugeschickt.

Alles über die Registrierung von Grenzgängern

Als Grenzgänger habe ich die Möglichkeit, mich in meinem Wohnsitzland ebenso wie in Luxemburg behandeln zu lassen.

Dazu sind einige einfache Vorgänge erforderlich.

Ich rufe die Rubrik Grenzgänger auf.

Besser informiert

Kontaktieren Sie uns

Zum letzten Mal aktualisiert am