Versicherung von Familienmitgliedern
Die Versicherung von Familienmitgliedern, auch „Mitversicherung“ genannt, spielt eine wichtige Rolle bei der Deckung der medizinischen Kosten von Familienmitgliedern, wodurch der Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung gewährleistet wird, ohne die finanzielle Situation der Familie zu gefährden.
Auf dieser Seite informiert mich die CNS über die Vorgänge, die ich je nach meiner Situation unternehmen muss .
Alles, was ich wissen sollte
Ich klicke auf den Tab, der mich betrifft.
- Ich wohne mit meiner Familie in Luxemburg
- Ich wohne mit meiner Familie im Ausland
- Ich lebe in einem anderen Land als die Familienmitglieder
- Anspruchsberechtigte Familienmitglieder
- Die Mitversicherung eines minderjährigen Kindes
- Die Vorgänge
Welche meiner Familienmitglieder kann ich mitversichern?
Als Hauptversicherter kann ich meine Familienmitglieder, die keinen eigenen Versicherungsschutz haben, mitversichern. Dabei handelt es sich entweder um :
- Meinen Ehegatten oder Lebenspartner im Falle einer Heirat oder eines PACS,
- Mein eheliches, legitimiertes, natürliches oder adoptiertes Kind oder Pflegekind, wenn die Aufnahme dauerhaft ist und eine Steuerminderung rechtfertigt, und für dessen Erziehung und Unterhalt ich sorge.
Achtung! Die Mitgliedschaft meines Kindes wird bis einschließlich 29 Jahre aufrechterhalten, unter der Bedingung, dass seine Einkünfte unter dem garantierten Minimum für eine alleinstehende Person liegen. Ab dem Alter von 30 Jahren kann seine Mitversicherung nach Genehmigung durch die CNS gewährt/verlängert werden, wenn es eine Hochschulausbildung absolviert.
Wie kann ich mein minderjähriges Kind mitversichern?
Die Mitversicherung meines minderjährigen Kindes (das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat), das im Großherzogtum geboren wurde und dort wohnt, erfolgt automatisch.
Sie müssen keinerlei Vorgänge unternehmen.
Das Kind wird von einem einzigen Hauptversicherten versichert, in der Regel von demjenigen, bei dem es lebt oder der für seine Erziehung und seinen Unterhalt sorgt. Wenn mehrere Hauptversicherte diese Bedingungen erfüllen, wird der älteste Hauptversicherte zum Hauptversicherten.
Welche Formalitäten sind zu beachten, wenn ich meinen Ehepartner, Lebensgefährten oder mein volljähriges Kind mitversichern möchte?
Die Mitversicherung eines Ehepartners, Lebensgefährten oder eines volljährigen Kindes erfolgt nicht automatisch. Die Formalitäten und Nachweise, die Sie der CNS vorlegen müssen, unterscheiden sich je nach den unten aufgeführten Situationen.
Ich klicke auf den für mich zutreffenden Button, um mehr zu erfahren.
Ich wohne mit meiner Familie in Luxemburg und beantrage die Aufnahme eines Familienmitglieds, das keine Krankenversicherung mehr hat.
Sobald ich die Austrittserklärung der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale, CCSS) meines volljährigen Ehepartners/Partners/Kindes erhalten habe, nehme ich Kontakt mit der Mitversicherungsabteilung der CNS auf :
- Per E-Mail über das Kontaktformular.
- Oder per Telefon unter (+352) 2757 - 1.
Mein Familienmitglied zieht nach Luxemburg, nachdem es bei einer Krankenkasse in der Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein oder einem Land der Europäischen Union versichert war.
- Wenn mein Ehepartner, Lebenspartner oder volljähriges Kind persönlich versichert war, übermittle ich der CNS das von der früheren Krankenkasse ausgestellte Formular S041 (früher E104) zusammen mit den Angaben zur Krankenkasse und der ausländischen Sozialversicherungsnummer meines Ehepartners, Lebenspartners oder volljährigen Kindes. Die CNS kann dann über das elektronische System EESSI (Electronic Exhange of Social Security Information) einen Antrag erstellen.
- Wenn mein Ehepartner, Partner oder volljähriges Kind als mitversichertes Familienmitglied versichert war, übermittle ich der CNS die Mitversicherungsbescheinigung, die von der früheren Mitgliedskrankenkasse ausgestellt wurde.
Mein Familienmitglied zieht nach Luxemburg, nachdem es bei einer Krankenkasse in einem konventionierten Land (Bosnien und Herzegowina, Kap Verde, Marokko, Montenegro, Tunesien, Türkei, Mazedonien, Serbien) versichert war.
- Wenn mein Ehepartner/Partner/volljähriges Kind persönlich versichert war, übermittle ich der CNS das im Abkommen vorgesehene Formular (dessen Name in der Regel auf „104“ endet), das von der früheren Krankenkasse ausgestellt wurde. Bei Schwierigkeiten teile ich die Kontaktdaten dieser Krankenkasse und die ausländische Sozialversicherungsnummer meines Ehepartners/Partners/volljährigen Kindes der CNS mit. Diese wird sich dann um die Beantragung kümmern.
- Wenn mein Ehepartner/Partner/volljähriges Kind als mitversichertes Familienmitglied versichert war, leite ich der CNS eine Mitversicherungsbescheinigung zu, die von der früheren Krankenkasse ausgestellt wurde, bei der er versichert war.
Mein Familienmitglied zieht nach Luxemburg, nachdem es bei einer Krankenkasse in einem nicht konventionierten Land (z. B. USA oder Australien) versichert war.
- Anspruchsberechtigte Familienmitglieder
- Die Vorgänge
Welche meiner Familienmitglieder kann ich mitversichern?
Wenn ich in Luxemburg hauptversichert bin und im Ausland wohne, können meine Familienmitglieder meine Krankenversicherung ebenfalls in Anspruch nehmen. Als Grenzgänger bestimmen die Rechtsvorschriften meines Wohnsitzlandes, welche Familienmitglieder mitversichert werden können, und nicht die luxemburgischen Rechtsvorschriften.
Wenn ich ein mitzuversicherndes Familienmitglied habe, muss die zuständige Kasse in meinem Wohnland die CNS darüber informieren. Jedes Familienmitglied, das als unterhaltsberechtigt gilt, benötigt ein eigenes Anmeldeformular. Meine örtliche Kasse wird den Antrag bei der CNS elektronisch über EESSI („Electronic Exchange of Social Security Information“) stellen.
Unter der Registerkarte „Die Vorgänge“ finde ich heraus, was ich bei der Krankenkasse meines Wohnlandes tun muss.
Welche Formalitäten sind zu beachten, wenn ich ein Familienmitglied mitversichern möchte?
Die Mitversicherung eines Familienmitglieds erfolgt nicht automatisch.
Wenn ich ein Familienmitglied mitzuversichern habe, muss die zuständige Kasse in meinem Wohnland die CNS darüber informieren. Meine örtliche Kasse wird den Antrag bei der CNS elektronisch über EESSI („Electronic Exchange of Social Security Information “) stellen.
Achtung: Wenn ich belgischer Grenzgänger bin, erfolgt der Antrag auf Mitversicherung durch meine belgische Krankenkasse nicht über EESSI, sondern über das/die im belgisch-luxemburgischen Abkommen vorgesehene(n) Formular(e).
Ich wende mich also an die Kasse in meinem Wohnsitzland, um den Antrag auf Mitversicherung zu stellen.
Muss ich der CNS bestimmte Unterlagen vorlegen?
Im Prinzip reicht der Antrag der Krankenkasse meines Wohnsitzlandes für die CNS aus, um meine Familienmitglieder mitzuversichern.
Wenn das mitzuversichernde Familienmitglied noch keine 13-stellige luxemburgische Identifikationsnummer hat, wird sich die CNS mit mir in Verbindung setzen um die folgenden Unterlagen zu erhalten:
- Mitversicherung eines Kindes: die Geburtsurkunde sowie eine Wohnsitzbescheinigung/Haushaltszusammenstellung.
- Mitversicherung eines Ehepartners: Heiratsurkunde sowie eine Wohnsitzbescheinigung/Haushaltszusammensetzung
- Mitversicherung eines Partners: die Bescheinigung der Partnerschaft. Partner, die im Ausland eine Partnerschaft eingetragen haben, müssen ihre Beziehung in Luxemburg offiziell machen, indem sie die Eintragung ihrer Partnerschaft in das Zivilregister beantragen. Durch die Eintragung einer im Ausland eingetragenen Partnerschaft in das Zivilregister wird diese Partnerschaft der luxemburgischen Partnerschaft gleichgestellt. Nach Eintragung der Partnerschaft sendet das Zivilregister den Partnern eine Bescheinigung über die Partnerschaft mit dem Datum der Eintragung zu.
- Wohnort in Luxemburg
- Wohnort im Ausland
Ich wohne in Luxemburg und meine Familienmitglieder leben im Ausland, kann ich sie mitversichern?
Wenn ich Mitglied der CNS bin und in Luxemburg wohne, kann ich ein Familienmitglied mitversichern, das nicht krankenversichert ist und in der Schweiz, in Norwegen, Island, Liechtenstein, in einem Land der Europäischen Union oder in einem Land, das durch ein bilaterales Abkommen mit Luxemburg verbunden ist (Bosnien-Herzegowina, Kap Verde, Marokko, Montenegro, Tunesien, Türkei, Mazedonien, Serbien), wohnt.
Welche Familienmitglieder kann ich mitversichern?
Da mein(e) Familienangehörige(r) im Ausland wohnt/wohnen, bestimmen die Rechtsvorschriften des Landes, in dem er/sie wohnt/wohnen (und nicht die luxemburgischen Rechtsvorschriften), ob er/sie das Recht hat, mitversichert zu werden.
Wie sieht das Verfahren aus?
Die Krankenkasse des Wohnsitzlandes sendet einen offiziellen Antrag auf Mitversicherung meines Familienmitglieds an die CNS.
Dieses Verfahren bescheinigt, dass das Familienmitglied, das ich mitversichern lassen möchte, in seinem Wohnland keine Krankenversicherung hat.
Ich wende mich also an die Kasse in meinem Wohnland, oder mein Familienmitglied tut dies, um den Antrag auf Mitversicherung zu initiieren.
Ich wohne im Ausland und meine Familienangehörigen in Luxemburg, kann ich sie mitversichern?
Wenn ich Grenzgänger bin oder im Ausland wohne und eine Rente aus Luxemburg beziehe, kann ich die Mitversicherung eines Familienmitglieds beantragen, das in Luxemburg wohnt und nicht krankenversichert ist, vorausgesetzt, mein Wohnland ist die Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein, ein Land der Europäischen Union oder ein Land, das durch ein bilaterales Abkommen mit Luxemburg verbunden ist (Bosnien und Herzegowina, Kap Verde, Marokko, Montenegro, Tunesien, Türkei, Mazedonien, Serbien).
Welche Familienmitglieder kann ich mitversichern?
Als Hauptversicherter kann ich meine Familienmitglieder, die keinen eigenen Versicherungsschutz haben, an meiner Krankenversicherung beteiligen. Dabei handelt es sich entweder um :
- Mein Ehegatte oder Lebenspartner im Falle einer Heirat oder eines PACS,
- Mein eheliches, legitimiertes, natürliches oder adoptiertes Kind oder Pflegekind, wenn die Aufnahme dauerhaft ist und eine Steuerermäßigung rechtfertigt, und für dessen Erziehung und Unterhalt ich sorge.
Achtung! Die Mitgliedschaft meines Kindes bleibt bis einschließlich 29 Jahre bestehen, unter der Bedingung, dass seine Einkünfte unter dem garantierten Minimum für eine alleinstehende Person liegen. Ab dem Alter von 30 Jahren kann seine Mitversicherung nach Genehmigung durch die CNS gewährt/verlängert werden, wenn es eine Hochschulausbildung absolviert.
Wie sieht das Verfahren aus?
Ich sende meinen Antrag an die CNS, indem ich das Kontaktformular benutze.
Nach Eingang meines Antrags wird die CNS über dessen Zulässigkeit entscheiden.
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