Laboratorien

Ich brauche medizinische Analysen!

Ob zur Beurteilung von Symptomen, zur Überwachung von Gesundheitsparametern oder zur Gewinnung von Schlüsselinformationen über mein Wohlbefinden - eine medizinische Analyse spielt eine wichtige Rolle bei der Diagnose und der medizinischen Versorgung.

Auf dieser Seite erklärt mir die CNS, wie die Kostenübernahme für die Leistungen der Laboratorien für klinische Biologie und medizinische Analysen erfolgt .

Alles, was ich wissen sollte

Unter welchen Bedingungen werden die Kosten für meine medizinische Analyse übernommen?

Wahl des Labors

Außer im Falle eines Krankenhausaufenthalts oder eines Notfalls können die Probenentnahme und die Analyse in jedem Labor in Luxemburg durchgeführt werden. Ich muss lediglich die ärztliche Verschreibung meines Arztes im Labor meiner Wahl vorlegen.

Ärztliche Verschreibung

Ich muss eine vorherige ärztliche Verschreibung meines Arztes vorlegen, um Anspruch auf Kostenübernahme für meine biologisch-medizinischen Analysen von einem Labor zu haben.

Die Verschreibung ist ab dem Ausstellungsdatum zwei Monate lang gültig, sofern der Arzt nichts anderes bestimmt.

Wenn mehrere Proben entnommen werden sollen, kann die letzte Probe bis zu sechs Monate nach dem Ausstellungsdatum der Verschreibung entnommen werden.

Ich lasse mir von meinem Arzt, der außerhalb von Luxemburg niedergelassen ist, eine medizinische Analyse verschreiben.

In diesem Fall achte ich darauf, dass die Verschreibung detailliert ist und die zu analysierenden Werte genau angibt.

Gibt es Einschränkungen bei der Kostenübernahme?

Medizinische Begründung

Für bestimmte Leistungen muss mein Arzt auf meiner Verschreibung eine medizinische Begründung angeben. Ein häufiges Beispiel ist die Bestimmung von Vitamin D. Eine einfache Verschreibung ohne medizinische Indikation kann nicht von der CNS übernommen werden.

Kumulierungsregeln und maximale Kostenübernahme

Für bestimmte Analysen sieht die Nomenklatur Kumulierungsregeln oder ein Maximum an Leistungen vor. So sind bestimmte Leistungen für eine Kostenübernahme nicht kumulierbar: Wenn sie gleichzeitig verschrieben werden, wird die Kostenübernahme durch die Kumulierungsregeln begrenzt.

Für andere Analysen ist eine Höchstzahl von Leistungen vorgesehen, die übernommen werden können. Ein gängiges Beispiel sind infektionsserologische Untersuchungen: Hier können maximal 12 Leistungen pro Verschreibung übernommen werden. Für eine erste Bilanz einer Schwangerschaft kann die Kostenübernahme auf maximal 16 Leistungen erhöht werden.

Blutentnahme zu Hause

Wenn die Blutentnahme bei mir zu Hause stattfindet, werden die Fahrtkosten nur übernommen, wenn mein Arzt auf der Verschreibung vermerkt hat, dass es medizinisch notwendig ist, die Blutentnahme zu Hause durchzuführen.

Laboranalysen, die mein Arzt direkt in seiner Praxis durchführen kann.

Einige Analysen, die in der Praxis üblich sind, kann mein Arzt in seiner Praxis durchführen. Dabei kann es sich um eine Teilurinanalyse mit einem Teststreifen handeln oder um einen Abstrich mit Direkttest, um beispielsweise eine Halsentzündung zu diagnostizieren.

Ich schaue mir die Liste der Laboruntersuchungen an, die Ärzte in ihrer Praxis durchführen können.

Wie läuft die Kostenübernahme in Luxemburg ab?

Zahlungsart

Meine Analysen werden der CNS im Prinzip direkt vom Labor über das Drittzahlersystem in Rechnung gestellt . Das Drittzahlersystem gilt nur, wenn ich bei der Entnahme eine ärztliche Verschreibung und meine Sozialversicherungskarte vorlege.

Ohne vorherige ärztliche Verschreibung gehen die Laboranalysen vollständig zu meinen Lasten.

Wenn ich im Voraus für Analysen bezahlt habe, die hätten erstattet werden können (z. B. wenn ich meine Karte vergessen habe), muss ich die Originalrechnung, den Zahlungsnachweis und die vorherige Originalverschreibung an meine Kasse schicken, um die Kosten erstattet zu bekommen.

Wenn meine Verschreibung Analysen enthält, die nicht oder nur teilweise über das Drittzahlersystem übernommen werden (Kumulierungsregeln, Höchstbeträge oder Leistungen außerhalb der Nomenklatur), muss das Labor mich über meine Optionen informieren. Wenn ich mich entscheide, diese Analysen durchführen zu lassen, muss ich sie selbst an das Labor bezahlen, das eine Rechnung ausstellt, in der detailliert aufgeführt ist, was von der CNS übernommen wird und was zu meinen Lasten bleibt. Wenn ich für Leistungen außerhalb der Nomenklatur eine Genehmigung der CNS habe, kann das Drittzahlersystem trotzdem angewendet werden.

Erstattungssätze

Die Kostenübernahme für Laborleistungen erfolgt zu 100 % des Tarifs, der in der Nomenklatur der Leistungen und Dienste der Laboratorien für medizinische Analysen und klinische Biologie festgelegt ist.

Wie läuft die Kostenübernahme im Ausland ab?

Es gibt verschiedene Fälle, und ich klicke auf den Fall, der mich interessiert.

Ich führe bei einem Arztbesuch in einer Praxis eine Analyse durch

Diese Analyse wird nur dann von der CNS übernommen, wenn sie auf der Liste der medizinischen Analysen steht, die der Arzt in seiner Praxis durchführen darf (siehe unter der Registerkarte DIE EINSCHRÄNKUNGEN).

Die Analyse wird auf meine Initiative hin durchgeführt

Wenn ich mich entscheide, medizinische Analysen in einem Labor im Ausland durchführen zu lassen, bezahle ich die Rechnungen direkt und beantrage dann die Erstattung bei meiner Kasse.

Ich schicke die Originalrechnungen mit Zahlungsnachweis ein, um eine Erstattung nach den in Luxemburg geltenden Sätzen und Tarifen zu erhalten. Wenn ich ein S2-Formular habe oder wenn die Behandlung während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland (in Europa oder in der Schweiz) notwendig wird, erfolgt die Erstattung nach den örtlichen Sätzen und Tarifen.

Enthält die Verschreibung Leistungen, die nicht in der Labornomenklatur aufgeführt sind, werden diese nicht erstattet, es sei denn, ich habe eine vorherige Genehmigung oder eine Sondergenehmigung beantragt.

Meine Analyse wird auf Initiative eines luxemburgischen Krankenhauses durchgeführt.

Analysen, die während einer Behandlung im Krankenhaus durchgeführt werden, sei es in einer Sprechstunde oder bei einem Krankenhausaufenthalt, werden aus dem Krankenhausbudget bezahlt. Wenn das Labor des Krankenhauses die gewünschte Analyse nicht durchführen kann, schickt es sie an ein anderes Labor in Luxemburg oder im Ausland. In der Regel übernimmt das Krankenhaus die Kosten, sodass ich nichts bezahlen muss.

Wenn ich eine Rechnung erhalten sollte und ich bereits eine Erstattung bei der CNS beantragt habe, wird mir die Rechnung zurückgeschickt. Ich kann dann die Erstattung direkt beim Krankenhaus beantragen.

Meine Analyse wird während einer Sprechstunde in einem ausländischen Krankenhaus durchgeführt.

Sie wird mir auf der Grundlage der LABO-Pauschale in Anhang K der Statuten der CNS erstattet.

Als Grenzgänger wird meine Analyse in meinem Wohnsitzland durchgeführt.

Die Kasse in meinem Wohnsitzland ist für die Kostenübernahme von medizinischen Analysen zuständig, die in diesem Land durchgeführt werden.

Zahlungsart für eine im Ausland durchgeführte Analyse

Bei einer medizinischen Analyse, die im Ausland durchgeführt wird, bezahle ich in der Regel die Rechnung des Labors. Anschließend beantrage ich die Erstattung der Kosten, indem ich Folgendes sende :

  • Die ordnungsgemäß quittierte Originalrechnung;
  • Die vorherige ärztliche Originalverschreibung;
  • Einen Bankidentitätsnachweis, wenn es sich um meinen ersten Erstattungsantrag handelt,

Ich vergesse nicht, meine 13-stellige nationale Identifikationsnummer anzugeben, und sende meinen Antrag an folgende Adresse:

CNS – Service Remboursements internationaux
L—2980 Luxembourg

Gut zu wissen: Wenn ich meine Post von Luxemburg aus versende, muss der Umschlag nicht frankiert werden.

Erstattungssatz für eine im Ausland durchgeführte Analyse

Die Kostenübernahme für Laborleistungen beträgt 100 % des Tarifs, der in der Nomenklatur der Leistungen und Dienste der Laboratorien für medizinische Analysen und klinische Biologie festgelegt ist.

Achtung: Der Erstattungssatz bezieht sich immer auf die in Luxemburg vorgesehenen Tarife. Wenn ich mich nach den luxemburgischen Tarifen erstatten lasse und eine Leistung im Ausland 50 Euro, in Luxemburg aber nur 20 Euro kostet, werden mir die in der luxemburgischen Nomenklatur für diese Leistung vorgesehenen 20 Euro zu 100 % erstattet.

Humangenetische Analysen und Anatomopathologie in Luxemburg

Luxemburg hat ein einziges Diagnosezentrum im Bereich der Humangenetik und der Anatomopathologie eingerichtet: das Nationale Gesundheitslabor (Laboratoire national de santé, LNS) (Gesetz vom 8. März 2018).

Folglich ist dieser Bereich vom Genehmigungsverfahren für nicht in der Nomenklatur aufgeführte Leistungen von Laboratorien für medizinische Analysen und klinische Biologie ausgenommen.

Beispiel: nichtinvasiver pränataler Test (NIPT) auf Trisomie 21.

Die Anträge sind direkt an das Nationale Gesundheitslabor (Laboratoire national de santé) zu richten .

Humangenetische Untersuchungen und Anatomopathologie im Ausland

Gemäß der Pauschale „GENET“ in Anhang K der Satzung der CNS erstattet mir die CNS die Kosten gegen Vorlage :

  • Einer detaillierten Originalrechnung ;
  • Einer detaillierten und mit einer medizinischen Begründung versehenen vorherigen Verschreibung. Zum Beispiel: Suche nach genetischen Anomalien, Familienmitglied, das bereits an Krebs erkrankt ist, etc.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Und wenn ich Grenzgänger bin, wie sieht es dann mit der Kostenübernahme für medizinische und klinisch-biologische Analysen eines Labors aus?

Wenn ich Grenzgänger bin und in meinem Wohnsitzland medizinisch versorgt werde, werden die Leistungen ausschließlich von meiner örtlichen Kasse gemäß den dort geltenden Sätzen, Tarifen und Bedingungen erstattet.

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